Mindestlohn für Dachdecker steigt ab 2026
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und die Gewerkschaft IG BAU haben sich auf neue Mindestlöhne für Helfer und Gesellen geeinigt. Die Verhandlungen seien intensiv aber fair geführt worden. Mit dem Ergebnis sind beide Seiten zufrieden.
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf neue Mindestlöhne geeinigt. Nach Zustimmung beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag nun in Kraft treten. Er gilt für drei Jahre vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Das teilen Arbeitgeber und Gewerkschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Ungelernte Arbeitskräfte (Mindestlohn 1):
Ungelernte Arbeitskräfte, also Helferinnen und Helfer, erhalten ab dem 1. Januar 2026 mindestens 14,96 Euro (statt bisher 14,35 Euro). Das liegt etwa einen Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro die Stunde erhöht erhöht wird.
Dieser Mindestlohn für Ungelernte wird danach bis Ende 2028 eingefroren.
Gelernte Dachdeckerinnen und Dachdecker (Mindestlohn 2):
Für Gesellinnen und Gesellen steigt der Mindestlohn in drei Stufen:
1. Januar 2026: 16,60 Euro (plus 3,8 Prozent)
1. Januar 2027: 17,10 Euro (plus 3,0 Prozent)
1. Januar 2028: 17,60 Euro (plus 2,9 Prozent)
Stimmen zum Tarifabschluss
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite:
"Mit diesem Tarifergebnis sichern wir einerseits faire Löhne im Dachdeckerhandwerk, andererseits schaffen wir Planungssicherheit für unsere Betriebe. Der Mindestlohn 1 wird künftig eng am gesetzlichen Niveau orientiert, damit bleibt der Anreiz für eine qualifizierte Ausbildung im Dachdeckerhandwerk erhalten. Zugleich sorgt die dreijährige Laufzeit für Stabilität in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit."
Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU und Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer:
"Das Dachdeckerhandwerk zeigt, wie Tarifpartnerschaft funktionieren kann – fair, respektvoll und mit Vorbildcharakter für andere Handwerksbranchen. Nach intensiven, aber fairen Verhandlungen ist es gelungen, den Branchenmindestlohn für Helferinnen und Helfer auch in den kommenden Jahren oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu sichern."
Gleichzeitig werde der Mindestlohn für gelernte Fachkräfte deutlich angehoben. "Damit erreichen wir spürbare Lohnsteigerungen für unsere Mitglieder - auch in Betrieben ohne Tarifbindung und in Entsendebetrieben. Wir schaffen Schutz vor Dumpingwettbewerb und sorgen für faire, verlässliche Arbeitsbedingungen. Das ist ein starkes Signal für die ganze Branche."
Beide Tarifparteien hatten das Verhandlungsergebnis bis zum Ablauf der Erklärungsfrist am 2. Oktober 2025 angenommen.
Quelle: ZVDH; IG BAU
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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