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Brandenburg: Bauordnung wird modernisiert und digitalisiert

Handwerkspolitik

Die Brandenburgische Bauordnung soll modernisiert und Bauherren entlastet werden. Noch vor der Sommerpause ist die Verabschiedung des Entwurfs im Parlament vorgesehen.

Die Novelle sieht unter anderem vor, die Bearbeitungsfristen neu zu regeln. Die Prüfung, ob der Bauantrag vollständig ist, soll künftig binnen vier Wochen erfolgen. Die Fachbehörden haben dann in der Regel einen Monat Zeit, sich zu einem Vorhaben zu äußern. Äußern sie sich nicht fristgerecht, gilt: Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Durch die Ausweitung verfahrensfreier Vorhaben, die Einführung des neuen Genehmigungsfreistellungsverfahrens und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren soll der gesamte Bauprozess beschleunigt werden.

Flexiblere Bauvorschriften in Brandenburg geplant

"Wir wollen mit der Novellierung der Bauordnung die Genehmigungsverfahren erheblich verkürzen", so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag. "Wir machen so die Bauvorschriften flexibler und wollen das serielle und modulare Bauen durch die Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Länder vereinfachen." Außerdem werden wir den digitalen Bauantrag mit Verabschiedung des Gesetzes verbindlich einführen, so Steinfurth.

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Aus Sicht der SPD-Fraktion gibt es im parlamentarischen Prozess aber noch Bedarf, die Novelle nachzuschärfen: "Der Umbau und die Umnutzung im Gewerbebereich müssen ebenso wie bei der Errichtung von Wohnraum genehmigungsfrei gestellt werden", sagt Steinfurth. "Des Weiteren soll im Gesetzentwurf das digitale Bauantragsverfahren erst zum 01. Januar 2027 starten, das ist zu spät." Steinfurth zu weiteren Verbesserungsvorschlägen: "Die im Paragraph 67 Abs. 1 BbgBO geregelten Abweichungen, die aktuell von der Bauaufsichtsbehörde nur zugelassen werden sollen, wenn öffentliche und nachbarliche Belange nicht entgegenstehen, müssen in eine Muss-Vorschrift geändert werden. Abweichungen müssen also zugelassen werden. Das würde das Bauen tatsächlich vereinfachen und beschleunigen." Bezüglich des weiteren Zeitablaufs ist Steinfurth zuversichtlich: "Wir gehen davon aus, dass wir das Verfahren bis zur Sommerpause erfolgreich abschließen werden."

Der baupolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Christian Dorst, der selbst Bauunternehmer ist, sieht die Umsetzung der Novelle in der Praxis kritisch: "Ob auch nur eine der Änderungen dazu beitragen kann, die maßgeblich konjunkturell bedingte Flaute im Baugewerbe zu beheben, ist eher zweifelhaft. Eine wirklich wesentliche Änderung ist der neue Paragraph 51a, der die Schaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden erheblich erleichtert." Andere Regelungen zur angestrebten Verkürzung der Verfahrensdauer werden sich erst im Praxistest bewähren müssen, glaubt Dorst.

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Text: / handwerksblatt.de

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