Befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Gift soll in Deutschland bald verboten sein.

Befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Gift soll in Deutschland bald verboten sein. (Foto: © tigerjira/123RF.com)

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Bäckerhandwerk gegen Einschränkung beim Schädlingsschutz

Handwerkspolitik

Das Bäckerhandwerk ist gegen das von der BAuA angekündigte Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung mit Gift. Sie sei eine bewährte Praxis und entscheidend für den Hygieneschutz in den Betrieben.

Mit der Anpassung der EU-Biozidverordnung von der Europäischen Kommission und der damit verbundenen Neubewertung antikoagulanter Rodentizide (Rattengift) laufen die Zulassungen für diese Präparate aus und können nur unter verschärften Bedingungen verlängert werden. Das betrifft besonders Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk, die Schadnager mit solchen Mitteln präventiv beködern. Diese befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum 30. Juni in Deutschland verboten.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine giftbasierte Beköderung unzulässig, wenn zuvor kein Befall festgestellt wurde. Vor jedem Einsatz von Giftködern muss dann ein konkreter Befall nachgewiesen werden. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks ist gegen das Verbot und fordert fordert angesichts der Gefahren die bisherige "seit Jahrzehnten bewährte Praxis" der Dauerbeköderung beizubehalten. Konsequenter Schutz vor Mäusen oder Ratten in Backstuben könne oft nur gewährleistet werden, wenn Betriebe vorbeugend handeln. Das sei entscheidend, weil bereits einzelne Tiere erhebliche wirtschaftliche Folgen für eine Bäckerei haben könnten.

Besonderen Schutzbedarf berücksichtigen

"Unsere Betriebe können nicht abwarten, bis ein Schaden durch Schädlinge entstanden ist", erklärt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbands. Er fordert, dass bei regulatorischen Entscheidungen der besonderen Schutzbedarf von Lebensmittelbetrieben berücksichtigt wird. "Wir fordern, dass die Ausnahmeregelung für das Lebensmittelhandwerk in Deutschland bestehen bleibt, denn Verbraucherschutz braucht praktikable Vorsorge – keine Schwächung bewährter Hygienestandards." Der Wegfall der Ausnahmeregelung würde den Hygieneschutz im Lebensmittelhandwerk massiv erschweren und Risiken erhöhen.

Das Bäckerhandwerk habe eine besondere Verantwortung für sichere Lebensmittel, aber ohne Prävention würden Betriebe in einen unlösbaren Widerspruch zwischen strengen Hygienepflichten und eingeschränkter Handlungsfähigkeit kommen. In der Praxis würden häufig Köder mit Antikoagulanzien eingesetzt. Diese gelten laut Bäckerverband als besonders wirksam und seien nach Einschätzung von Fachleuten aus Lebensmittelkontrolle, Schädlingsbekämpfung und Qualitätssicherung weiterhin notwendig. Mechanische Maßnahmen wie Schlagfallen könnten zwar unterstützen, seien aber kein vollwertiger Ersatz.

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Hygiene und Verbraucherschutz sichern

Das Bäckerhandwerk fordert deswegen, dass auf die Zulassung der Wirkstoffe für die Permanentbeköderung mit Antikoagulanzien auf europäischer Ebene erhalten bleibt und die BUD in Deutschland als Ausnahmeregelung für den Lebensmittelbereich weiterhin möglich bleibt, wenn ein Befallsrisiko besteht. Berg: "Lebensmittelsicherheit in unseren Betrieben braucht Vorsorge. Wir benötigen praxistaugliche Regeln, die Umweltbelange berücksichtigen und gleichzeitig Hygiene und Verbraucherschutz zuverlässig sichern."

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Text: / handwerksblatt.de

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