Verschiedene Maßnahmen sollen in drei aufeinander folgenden Paketen umgesetzt werden.

Verschiedene Maßnahmen sollen in drei aufeinander folgenden Paketen umgesetzt werden. (Foto: © PANITAN KANCHANWONG/123RF.com)

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Weniger Bürokratie im Arbeitsschutz

Handwerkspolitik

Nachdem das Arbeitsministerium ein Konzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz vorgelegt hatte, hat die Bundesregierung nun Eckpunkte dazu verabschiedet.

Das Bundesarbeitsministerium will die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler gestalten. Dazu hat es ein "Konzept für einen effizienten und bürokratieärmeren Arbeitsschutz" vorgelegt. Verschiedene Maßnahmen sollen in drei aufeinander folgenden Paketen umgesetzt werden. 

Das erste Paket hat die Bundesregierung im Rahmen des Sofortprogramms auf den Weg gebracht. Die weiteren Reformschritte sollen im Laufe der 21. Legislaturperiode umgesetzt werden. Das Konzept ziele darauf ab, die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler zu gestalten. Besonders für kleine- und mittlere Unternehmen sollen praxisgerechte Lösungen realisiert werden.

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Diese Maßnahmen sind geplant:

  • Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt werden, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage.
  • Im Rahmen der Selbstverwaltung wird die Unfallversicherung ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen.
  • Zudem sollen entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform oder elektronische Form vereinfacht und modernisiert werden.
  • 2026 sollen die Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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