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HWK Koblenz | Januar 2026
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Das Handwerk begrüßt die Vereinfachungen des im digitalen Regelwerk, warnt aber gleichzeitig vor einer Aufweichung des Data Acts. (Foto: © ginasanders/123RF.com)
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Dezember 2025
Die Europäische Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung des digitalen Regelwerks vorgelegt. Mit den Maßnahmen will sie bis 2029 Verwaltungskosten in Höhe von fünf Milliarden Euro einsparen.
Betriebe in Europa sollen weniger Zeit für Verwaltungsarbeit aufwenden. Dazu hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung auf den Weg gebracht. Mit dem sogenannten "Omnibus", mit dem die Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit und Daten vereinfacht werden sollen will sie bis zum Jahr 2029 fünf Milliarden Euro an Verwaltungskosten einsparen.
Eine neue Strategie für die Datenunion enthält zusätzliche Maßnahmen zur Erschließung hochwertigerer Daten für KI. Ein Helpdesk soll bei der Umsetzung des Data Acts unterstützen. Die Strategie stärke die Datensouveränität Europas durch einen strategischen Ansatz für die internationale Datenpolitik: Anti-Leakag-Toolbox, Maßnahmen zum Schutz sensibler nicht personenbezogener Daten und Leitlinien zur Bewertung der Behandlung von EU-Daten im Ausland.
Die vorgeschlagenen Business Wallets sollen den Betrieben ein digitales Instrument bieten, das es ihnen ermöglicht, Vorgänge zu digitalisieren, die derzeit noch persönlich umgesetzt werden müssen. Unternehmen sollen Dokumente digital signieren, mit Zeitstempeln und -siegeln versehen, sicher erstellen, speichern und auszutauschen. Die Betriebe sollen dadurch 150 Milliarden Euro einsparen können.
Das Handwerk begrüßt die Vereinfachungen des im digitalen Regelwerk, warnt aber gleichzeitig vor einer Aufweichung des Data Acts. Sorge bereite die angekündigte Möglichkeit für Hersteller, Daten zurückhalten zu können. "Unverzichtbar für Handwerksbetriebe ist ein fairer Datenzugang. Insoweit sehen wir die begleitende Data Union Strategy kritisch", erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
"Trotzdem können die wirklichen Vereinfachungsmaßnahmen im KI-Omnibus-Paket Handwerksbetrieben mehr Rechtssicherheit geben: Daten sollen nur dann als personenbezogen gelten und damit geschützt sein, wenn ein Betrieb einen Kunden dadurch identifizieren kann. Das dürfte die alltägliche, unbedenkliche Datenverarbeitung in Handwerksbetrieben erleichtern."
Die Data Union Strategy stelle zudem klar, dass bei KI das berechtigte Interesse künftig als Rechtsgrundlage für das Training, die Entwicklung und die Evaluierung von KI-Modellen herangezogen werden kann. Schwannecke: "Damit wird auch die Nutzung wenig riskanter KI-Anwendungen im Handwerk vereinfacht.“
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