Europäische Unternehmen werden von Verwaltungsaufwand und Berichtspflichten entlastet. Darauf habe sich das Europäische Parlament und der Rat der EU im Trilogverfahren geeinigt.

Europäische Unternehmen werden von Verwaltungsaufwand und Berichtspflichten entlastet. Darauf habe sich das Europäische Parlament und der Rat der EU im Trilogverfahren geeinigt. (Foto: © pitinan/123RF.com)

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EU-Lieferkettengesetz wird entschärft

Handwerkspolitik

Das EU-Parlament und der Rat haben sich im Trilog auf Vereinfachungen des Lieferkettengesetzes und der Nachhaltigkeitsberichterstattung geeinigt. Handwerksbetriebe werden damit entlastet.

Europäische Unternehmen werden von Verwaltungsaufwand und Berichtspflichten entlastet. Darauf habe sich das Europäische Parlament und der Rat der EU im Trilogverfahren geeinigt. Sie bringen damit das sogenannte Vereinfachungspaket "Omnibus I" auf den Weg, das Änderungen des Lieferkettengesetzes (Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) vorsieht.

Das Paket soll laut Aussage der EU-Kommission für eine größere Kohärenz und Effizienz der Vorschriften sorgen und die Komplexität der Anforderungen für alle, besonders aber für mittelständische Betriebe reduzieren. Einige Regeln sollen sich auf Großunternehmen beschränken und verschiedene Berichts- und Sorgfaltspflichten sollen für viele Betriebe komplett entfallen. Kleine Unternehmen sollen vor übermäßigen Informationsanfragen größerer Partner geschützt werden. "All dies dient dazu, die Geschäftstätigkeit zu erleichtern und gleichzeitig die ursprünglichen politischen Ziele der Richtlinien aufrechtzuerhalten", so die Kommission.

Nur wenige Handwerksbetriebe betroffen

Das Lieferkettengesetz soll nur noch für Betriebe mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. Handwerksbetriebe fallen so nicht mehr in den Anwendungsbereich. Ein risikobasierter Ansatz soll dafür sorgen, dass kleine Betriebe weniger Informationsanfragen von ihren größeren Geschäftspartnern erhalten. Sie sollen besonders die Betriebe in den Blick nehmen, bei denen die Risiken am höchsten sind und dann die Prüfung eigenständig auf der Grundlage von verfügbaren Informationen durchführen. Hier soll eine Informationsanfrage an kleinere Betriebe soll nur das letzte Mittel sein.

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll sich der Anwendungsbereich auf Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 450 Millionen Euro beschränken. Damit wird die Richtlinie nur für wenige Unternehmen aus dem Handwerk gelten. Berichtspflichtige Betriebe können künftig von nicht berichtspflichtigen Betrieben maximal Daten des freiwilligen KMU-Standards erfragen. Darüber hinaus gehende Anfragen können zurückgewiesen werden. Die Berichtspflichten sollen generell einfacher werden und ohne sektorspezifische Standards und stattdessen mit einem freiwilligen VSME-Standard anfallen. Stattdessen soll es freiwillige Leitlinien für Sektoren geben.

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Erfolg für das Handwerk

Das Handwerk konnte sich damit mit wichtigen Positionen durchsetzen, um die Betriebe zu entlasten. "Es ist davon auszugehen, dass sie zukünftig weniger und weniger aufwendige Datenanfragen berichtspflichtiger Betriebe erhalten werden", erklärt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). "Die Trilogeinigung zum Omnibus 1-Paket markiert einen Durchbruch und Erfolg für das Handwerk: Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Lieferkettensorgfaltspflichten werden deutlich vereinfacht, sodass Betriebe spürbar entlastet werden", ergänzt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. 

Diese Einigung sei ein Beleg dafür, dass konstruktive Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft auf europäischer Ebene spürbare Verbesserungen für die Betriebe in der Praxis ermöglichen. Schwannecke: "Handwerksbetriebe haben dadurch nachvollziehbare und praktikable Regeln, was Rechtssicherheit schafft und den Alltag erleichtert. Um diese Wirkung vollständig zu entfalten, sind nun Bundestag und Bundesrat gefragt, die wir dringend auffordern, die europäischen Vorgaben nach ihrer finalen Verabschiedung eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen."

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Text: / handwerksblatt.de

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