Mecklenburg-Vorpommern beschließt Maßnahmen zur Staatsmodernisierung
Die Landesregierung hat die Umsetzung von 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Dazu gehören Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Verwaltungsabläufen.
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer Kabinettssitzung ein Maßnahmenpaket zur Staatsmodernisierung auf den Weg gebracht. Es enthält mehr als 230 verschiedene Vorhaben. Grundlage ist die Föderale Modernisierungsagenda, die Ende 2025 von Bund und Ländern vereinbart wurde. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, unnötige Berichtspflichten abzubauen, digitale und medienbruchfreie Abläufe zum Standard zu machen und Doppelarbeit in der Verwaltung zu reduzieren.
Damit sollen Anträge einfacher gestellt werden können, Entscheidungen schneller fallen und die Verwaltung ihre Zeit stärker für Beratung und Lösungen statt für formale Prüfungen nutzen. "Unser Ziel ist eine Verwaltung, die bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ihre Aufgaben erledigt", sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue (SPD). "Wir müssen entschlossen auf Modernisierung, Bürokratieabbau und Digitalisierung setzen. Das wollen wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene machen."
Mit den Maßnahmen will die Landesregierung vier Ziele erreichen:
- Weniger Bürokratie: Abbau unnötiger Nachweis- und Berichtspflichten und Vereinfachung von Genehmigungs- und Förderverfahren,
- Schnellere Entscheidungen: klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen und gebündelte rechtliche Anpassungen in einem ressortübergreifenden Artikelgesetz,
- Mehr Digitalisierung: Ausbau digitaler, durchgängiger Verfahren, stärkere Standardisierung und konsequente Nachnutzung digitaler Lösungen,
- Effizientere Verwaltungsabläufe: Einsatz digitaler Werkzeuge, einschließlich Künstlicher Intelligenz, zur Unterstützung bei Routineaufgaben und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.
Geplant ist auch ein ressortübergreifendes Artikelgesetz, in dem kurzfristig umsetzbare rechtliche Anpassungen gebündelt werden sollen. Ziel sind spürbare Entlastungen, schnellere Verfahren und medienbruchfreie Abläufe. So wird etwa in vielen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen die Pflicht, beglaubigte Kopien oder Originalurkunden einzureichen entfallen. Künftig reichen in der Regel einfache Kopien. Ebenso wird in vielen Gesetzen die bisher erforderliche Schriftform durch die elektronische Form ersetzt.
Die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen Erleichterungen im Vergaberecht wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits teilweise umgesetzt. So wurden zur schnelleren Umsetzung die Wertgrenzen unter anderem für Dienstleistungsaufträge von 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben und es werden mehr Eigenerklärungen statt Nachweise verlangt. Ebenso sieht die Föderale Modernisierungsagenda vor, dass auf die Vorlage von Registerauskünften verzichtet wird. Diese sollen künftig elektronisch durch die Behörden abrufbar sein.
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben