Mutterschutz für selbstständige Handwerkerinnen gefordert
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Mutterschutz analog zu den Regelungen für abhängig Beschäftigte angekündigt. Die Umsetzung blieb bisher jedoch aus.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Frauen im Handwerk
Konkret hat die Bundesregierung eine Prüfung umlagefinanzierter oder anders geeigneter Finanzierungsmodelle für einen solchen Mutterschutz angekündigt. Darüber hinaus sollen gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die finanzielle Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt werden. Eine verbindliche Einführung des Mutterschutzes für Selbstständige steht aber weiter aus.
Mutterschutz für Selbstständige: Handwerk drängt Bundesregierung
Die Initiative der Bundesregierung ist nicht zuletzt dem öffentlichen Druck des "Bündnis Mutterschutz für Selbstständige" geschuldet, das wesentlich aus dem Handwerk entstanden ist. Motor dieses Bündnisses ist die selbstständige Tischlermeisterin Johanna Röh. Die Niedersächsin musste als selbstständige Handwerkerin noch hochschwanger auf der Baustelle arbeiten, um den Fortbestand ihrer Werkstatt sichern zu können.
Eine Erfahrung, die sie mit vielen anderen Frauen im Handwerk teilt. Bei einer Umfrage aus dem Jahr 2023 gab jede vierte Befragte an, aufgrund der aktuellen Mutterschutzregelungen bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu zögern. 13,5 Prozent der Befragten zogen in Betracht, wegen ihres Kinderwunsches die Selbstständigkeit aufgeben zu wollen, und 35 Prozent wollten aufgrund der Erfahrung einer Schwangerschaft in der Selbstständigkeit auf einen weiteren Kinderwunsch verzichten.
Mutterschutz für selbstständige Handwerkerinnen stärken
Auch Katharina During, Inhaberin des Cottbuser Friseursalons "KaDee-Friseure", hat leidvoll erfahren müssen, wie wenig selbstständige Handwerkerinnen bei einer Schwangerschaft abgesichert sind. "Der Mutterschutz darf nicht zur Existenzfrage für selbstständige Frauen werden", fordert sie. Ihr erstes Kind kam noch während eines Angestelltenverhältnisses zur Welt. 2015 machte sich die Friseurmeisterin dann selbstständig. Ein weiterer Kinderwunsch rückte deshalb erst einmal in die Ferne. "Ich musste zunächst meinen Betrieb aufbauen, Mitarbeiterinnen finden, denen ich während einer Schwangerschaft den Friseursalon anvertrauen konnte", erzählt Katharina During. Dennoch arbeitete sie bis vier Wochen vor der Geburt ihres zweiten Kindes im Jahr 2018. In einem Friseursalon lasse sich der Arbeitsplatz so gestalten, dass dies möglich ist, sagt During. Doch das ist längst nicht in jedem Handwerksberuf gegeben.
"Meine Schwangerschaften verliefen zum Glück problemlos", erinnert sich die Cottbuserin. "Wenn es in der Schwangerschaft aber zu Komplikationen kommt und der Arzt eine Beschäftigung untersagt, müssen selbstständige Frauen in dieser Ausfallzeit abgesichert sein", so During. Sie selbst musste nach der Geburt ihres dritten Kindes, das während der Corona-Pandemie zur Welt kam, auch ungeplant früher wieder arbeiten, da die Mitarbeiterinnen krankheitsbedingt ausfielen. Wie herausfordernd die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Mutterschaft im Handwerk sei, war ihr vorher nicht unbedingt bewusst. "Das kann schlaflose Nächte bereiten", weiß sie heute. Bei Katharina During sprang der Ehemann bei der Betreuung der Kinder nach der Geburt mit ein.
Bezahlter Mutterschutz für selbstständige Handwerkerinnen gefordert
Für alleinerziehende Mütter kann die Ungleichbehandlung von selbstständigen Handwerkerinnen beim Mutterschutz dagegen schnell zum Aus führen, weiß Sattlermeisterin Karolin Werkmeister aus Schwedt. Sie meisterte die Doppelbelastung von Beruf und alleinerziehender Mutter. Werkmeister fordert vor allem einen bezahlten Mutterschutz und Ausgleichszahlungen für den Zeitraum, in dem eine selbstständige Handwerkerin wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten kann. Ähnlich sieht es Katharina During. Frauen im Handwerk dürften für ihre Entscheidung, sich selbstständig zu machen, nicht durch die Ungleichbehandlung beim Mutterschutz bestraft werden.
Zustimmung für diese Position gibt es aus der brandenburgischen Politik. Nadine Graßmel, familien- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch selbstständig tätige Frauen denselben Gesundheitsschutz und eine verlässliche finanzielle Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Gerade im Handwerk erleben wir viele engagierte Unternehmerinnen, die Verantwortung für ihren Betrieb, ihre Beschäftigten und ihre Familie tragen. Dass sie bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz haben, ist nicht mehr zeitgemäß. Für uns gilt: Wer Verantwortung übernimmt, darf in der Familiengründung nicht allein gelassen werden."
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg hat bislang keine "Informationen zu Inhalt, Ausgestaltung, Zeitplan oder Umsetzungsstand von eventuellen diesbezüglichen Reglungsvorhaben des Bundes."
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Text:
Karsten Hintzmann /
handwerksblatt.de
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