Die Sachwertgrenze für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten wird abgeschafft.

Die Sachwertgrenze für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten wird abgeschafft. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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Abgabe auf Kleinsendungen: Drei Euro pro Paket

Betriebsführung

Gegen die Paketflut: Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten werden ab Juli 2026 nicht mehr zollfrei sein. Die EU führt eine Pauschalgebühr von drei Euro für Pakete mit einem Wert von unter 150 Euro ein.

Der EU-Rat hat neue Zollregeln für Waren in kleinen Paketen verabschiedet, die vor allem über den Onlinehandel aus China und anderen Drittstaaten in die EU gelangen. Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro künftig nicht mehr zollfrei bleiben: Vorgesehen ist zunächst ein pauschaler Zollsatz von drei Euro. Das betrifft zum Beispiel Bestellungen von Kleidung oder Spielzeug bei Online-Marktplätzen wie Temu oder Shein.

Der europäische Rat begründet das unter anderem damit, die Zollfreiheit zu unlauterem Wettbewerb zulasten von EU-Verkäufern führe, aber auch zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Der vorläufige Pauschal-Zoll in Höhe von drei Euro wird bei kleinen Paketen, die vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gelten.

➡️ Aktuell sind Internetbestellungen aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Sachwert von 150 Euro zollfrei.  

Der TÜV-Verband begrüßt den Beschluss des EU-Rats. Daniel Pflumm, Referent für Produktsicherheit beim TÜV-Verband, sagt: "Für uns geht es hierbei um mehr als eine technische Zollfrage, sondern um Produktsicherheit im Alltag. Das Geschäftsmodell vieler Onlineanbieter basiert darauf, Produkte als millionenfache Einzelsendungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu verschicken und genau in diesen Warenströmen finden sich leider auch viel zu viele nicht EU-konforme und damit potenziell unsichere Produkte."

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Speziell billiges Spielzeug sei oft unsicher. "Der neue Zollsatz kann die Kleinsendungsflut zumindest etwas bremsen und damit auch das Risiko senken, dass Problemware massenhaft und schnell in Umlauf kommt."

Das Hauptproblem bleibe aber bestehen. Es würden zu viele Produkte über Online-Marktplätze in Verkehr gebracht, ohne dass ihre Konformität mit EU-Anforderungen verlässlich abgesichert sei, so Pflumm. "Solange nicht-konforme Ware überhaupt online angeboten werden kann und dann praktisch ungehindert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, bleibt der Verbraucherschutz lückenhaft."

Der TÜV-Verband fordert eine "klare Verantwortung entlang der Lieferkette und präventive Mechanismen". Es sollten nur sichere, EU-konforme Produkte in den Binnenmarkt gelangen und gleiche Wettbewerbsbedingungen durchgesetzt werden. "Dazu gehören robuste, überprüfbare Nachweise und, wo es sinnvoll ist, unabhängige Drittprüfungen, bevor Produkte verkauft und versendet werden. Die neue Abgabe ist ein Signal. Echte Produktsicherheit erreichen wir aber erst, wenn nicht-konforme Ware konsequent gar nicht erst auf den Markt kommt."

Laut EU gilt die pauschale Gebühr von drei Euro, bis die Einigung über eine dauerhafte Lösung zur vollständigen Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle Waren unter 150 Euro die normalen EU-Zölle für einzelne Waren.

Hintergrund: Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, seit 2022 jedes Jahr verdoppelt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden solcher Pakete auf den EU-Markt. 91 Prozent davon stammen aus China. Quelle: EU Kommission

Quelle: TÜV-Verband; Europäischer Rat

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Text: / handwerksblatt.de

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