Für typische Berufskleidung ist der Werbungskostenabzug möglich.

Bei typischer Berufskleidung ist der Werbungskostenabzug möglich. Aber was ist typisch? Bei der Frage sind sich die Finanzgerichte nicht immer einig. (Foto: © AMH)

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Arbeitskleidung von der Steuer absetzen

Wann wird Arbeitskleidung vom Finanzamt als typische Berufskleidung anerkannt und ist von der Steuer absetzbar? Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Tipps vom Experten.

Gepflegte und einheitliche Berufskleidung möglichst mit Namen versehen – beim Kundentermin zählt wie so oft im Leben auch der erste Eindruck. Die Kosten für Arbeitshosen, Arbeitsjacken, Latzhosen oder Sicherheitsschuhe können Handwerker und andere Berufsgruppen – egal ob selbstständig oder angestellt – unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung geltend machen.

Arbeitnehmer, deren Chef keinen Zuschuss zur Berufskleidung gibt, setzen die Aufwendungen als Werbungskosten an; Gewerbetreibende und Freiberufler machen Betriebsausgaben geltend. Doch nicht alle Hosen, Oberteile und Schuhe werden vom Finanzamt als Berufskleidung anerkannt.  "Die Grenzen sind hier oft nicht leicht zu ziehen", sagt Ronald Maul, Präsident der Steuerberaterkammer Saarland. Oft sind es Einzelfallentscheidungen.

Was gilt als typische Berufskleidung

Grundsätzlich handele es sich bei der typischen Berufskleidung um solche, die "ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig ist", erklärt Ronald Maul. Das sei zum Beispiel der Fall bei der Polizeiuniform, bei Warnwesten, Helmen, Sicherheitsschuhen oder beim weißen Arztkittel. 

Allein die Tatsache, dass eine bestimmte Kleidung aufgrund einer dienstlichen Weisung getragen werden muss, mache sie aber noch nicht zur typischen Berufskleidung, so der Steuerberater aus Wadgassen. Nur wenn etwas als typische Berufskleidung anerkannt wird, handelt es sich um Arbeitsmittel. Dafür können die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. 

Schwierige Abgrenzungsfragen

"Damit Aufwendungen, also Kosten, für die Berufskleidung steuerlich abziehbar sind, muss die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen sein", betont Steuerberater Ronald Maul. "In vielen Fällen mussten sich Gerichte mit Abgrenzungsfragen beschäftigen." Die Grenzen werden hier eng gezogen.

Beispiele: 

Businesskleidung wie Anzug und Krawatte werden nicht als Arbeitskleidung anerkannt. Zum Beispiel wurden die Kosten eines Trachtenanzugs des Geschäftsführers eines im bayerischen Stil gehaltenen Lokals in Nürnberg wurde nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen, obwohl der Geschäftsführer verpflichtet war, den Anzug zu tragen.

Nicht anerkannt werden in der Regel auch die Werbungskosten für den schwarzen Anzug eines Kellners, eines Geistlichen oder eines Bestatters. Abgelehnt wurden sie in der Vergangenheit auch für einen Trauerredner oder einen Croupier.

➡️ Mehr zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2022 lesen Sie hier

Während ein Arztkittel oder ein Laborkittel als Berufskleidung anerkannt werden, wurden weiße Hemden, Hosen und Schuhe nicht als Berufskleidung für einen Arzt oder einen Masseur angesehen.

Die Unterscheidungen sind für die Betroffenen nicht immer leicht nachzuvollziehen.

Überlassung von Kleidung durch Arbeitgeber 

Wer typische Berufskleidung unentgeltlich oder vergünstigt von seinem Arbeitgeber erhält, muss hierauf keine Steuern zahlen. Erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.

Die unentgeltliche oder vergünstigte Überlassung von Zivilkleidung oder bürgerlicher Kleidung führt dagegen grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies gilt sogar dann, wenn die Kleidung mit dem Firmenlogo versehen ist. 

➡️ Gemischte Nutzung: Während in anderen Fällen gemischter Veranlassung ein beruflich bedingter Kostenanteil steuerlich anerkannt wird, etwa bei sowohl privat wie auch beruflich veranlassten Reisen, ist dies bei gemischt genutzter Kleidung nicht der Fall. "Ihre Anschaffung gehört nach Auffassung der Finanzverwaltung zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung", betont Ronald Maul. 

Was kann man außerdem als Werbungskosten absetzen?

✔️ Liegt typische Berufskleidung vor, können Reinigungskosten, auch für die Reinigung in der eigenen Waschmaschine, steuerlich geltend gemacht werden.

✔️ Stellen Arbeitgeber Wäschegeld für die Reinigung der überlassenen berufstypischen Kleidung zur Verfügung, ist dies steuerfrei. Anders verhält es sich bei Wäschegeld für Arbeitskleidung, die selbst beschafft wurde. Denn dieses ist steuer- und beitragspflichtig.

✔️ Wird während einer Dienstreise das persönliche Gepäck samt privater Kleidung gestohlen, obwohl alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Gepäcks getroffen wurden, kann der Verlust als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn kein Ersatz durch eine Versicherung erfolgt. Absetzbar ist aber nur der anteilige Zeitwert der Kleidung, nicht der Neupreis.

Fazit

"Die Abgrenzung von normaler Kleidung und typischer Berufskleidung ist nicht immer einfach. Fachleute müssen daher die einschlägige Rechtsprechung kennen und auf den konkreten Sachverhalt anwenden können", betont Ronald Maul.

Quelle Steuerberaterkammer Saarland

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Text: / handwerksblatt.de