Das Straßenverkehrsgesetz wird geändert
Der Bundestag hat das Straßenverkehrsgesetz novelliert und damit die Grundlage für die Digitalisierung von Führerscheinen und eine digitale Parkraumkontrolle geschaffen. Der ZDH begrüßt, dass die Interessen der Handwerksbetriebe nun bei Parkberechtigungen besser berücksichtigt werden.
Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde in einer geänderten Fassung angenommen. Das geänderte Gesetz soll die Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere und für eine digitale Parkraumkontrolle schaffen. Zudem soll der Datenaustausch in der Verwaltung künftig digital ablaufen. Die Vereinfachung von Abläufen und Regeln soll unnötige Bürokratie abbauen.
Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine vorübergehende digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Auch sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins "als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein" geschaffen werden. Eine Änderung des Verkehrsausschusses betrifft Bewohnerparkausweise: Sie sollen nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie Handwerker oder ambulante Pflegedienste.
"Stellplatzbedürfnisse des Handwerks werden anerkannt"
Die Erweiterung der Verordnungsermächtigung für Bewohnerparkzonen sei ein wichtiger Fortschritt, sagt Holger Schwannecke. "Die Stellplatzbedürfnisse des ansässigen Handwerks werden im Gesetzesrahmen nun erstmals ausdrücklich anerkannt. Auch die Präzisierung der Regelung durch die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses, die erstmals auch Gruppen mit gebietsübergreifendem Parkraumbedarf berücksichtigt, erweitert aus Sicht des Handwerks sinnvoll den bestehenden Rahmen", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Damit bestehe künftig die Möglichkeit, auch nicht ortsansässige Handwerker, die Kunden in Bewohnerparkzonen bedienen, in die Parkberechtigung einzubeziehen. "Bisher war dies nur in einzelnen Städten über den Handwerkerparkausweis möglich. Für ihre Arbeiten sind Handwerksbetriebe auf Stellflächen in unmittelbarer Kundennähe angewiesen. Sowohl ansässige als auch auswärtige Betriebe stoßen hier jedoch zunehmend an Grenzen, da wachsender privater Pkw-Verkehr sowie die Stärkung von Radverkehr und ÖPNV die Situation in Städten und Gemeinden weiter verschärfen."
ZDH fordert Rechtssicherheit
Nun komme es darauf an, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zügig und praxistauglich in der Straßenverkehrsordnung auszugestalten und für flächendeckende Rechtssicherheit zu sorgen. Schwannecke schlägt die Einführung eines eigenen Verkehrszeichens oder Zusatzschildes für Handwerks- und Versorgungsverkehre vor. "Auf dieser Grundlage können Städte und Kommunen moderne und ausgewogene Verkehrskonzepte entwickeln, die betriebliche Mobilität sichern und das Handwerk als unverzichtbaren Bestandteil lebenswerter Quartiere und der Mobilitätswende stärken."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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