Die Vergabe in Fach- und Teillosen ist jetzt nicht mehr vorgeschrieben. Außerdem müssen Kommunen mittelständische Interessen nicht mehr vorrangig berücksichtigen.

Die Vergabe in Fach- und Teillosen ist jetzt nicht mehr vorgeschrieben. Außerdem müssen Kommunen mittelständische Interessen nicht mehr vorrangig berücksichtigen. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Neues NRW-Vergaberecht: Die Rückkehr der Hoflieferanten?

Seit Anfang des Jahres gilt für Kommunen in NRW ein neues Vergaberecht im Unterschwellenbereich. Das Handwerk sieht große Risiken, aber auch Chancen. Hier lesen Sie die Details.

Einen Auftrag über fünf Millionen Euro mit der Stadt aushandeln, ganz ohne Konkurrenz? Was wie der Traum jedes Baubetriebs klingt, ist in Moers seit diesem Jahr möglich. Die Kommune kann Bauaufträge bis 5,4 Millionen Euro im Unterschwellenbereich ohne förmliches Vergabeverfahren erteilen – also auch per Direktauftrag.

Denn jede Gemeinde darf seit Anfang 2026 selbst festlegen, welches Verfahren sie für ihre Auftragsvergabe nutzt. Einheitliche Wertgrenzen gibt es für die Unterschwellenvergabe nicht mehr. Die neue Regelung im § 75a der Gemeindeordnung (GO) NRW lässt den Kommunen deutlich mehr Freiheit (Details siehe Infokasten unten).

Was die Politik als Bürokratieabbau bezeichnet, könnte sich am Ende jedoch als Bumerang erweisen. Handwerker befürchten die Rückkehr des "Hoflieferantentums". Vor allem vor dem Hintergrund, dass rund 92 Prozent der Vergaben in NRW im Unterschwellenbereich stattfinden. Größter Haken daran: Die Vergabe in Fach- und Teillosen ist jetzt nicht mehr vorgeschrieben. Außerdem müssen Kommunen mittelständische Interessen nicht mehr vorrangig berücksichtigen – wie es die alten Vorschriften noch verlangten. 

Fach- und Teillose sind sehr wichtig für das Handwerk

Die Vergabe in Fach- und Teillosen ist für das Handwerk aber ein zentrales Thema. Mehr als 70 Prozent der Leistungen im öffentlichen Bau werden von kleinen und mittleren Unternehmen erbracht. Tischlermeister Thomas Klode, Landesinnungsmeister und Vorsitzender des kommunalpolitischen Ausschusses des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT), betont: "Der Wettbewerb nach Losen hat eine wirklich hohe Relevanz für die mittelständische Wirtschaft, 98,8 Prozent der Baubetriebe haben weniger als 100 Beschäftigte." Diese seien auf eine Fach- und Teillosvergaben mit überschaubaren Losgrößen angewiesen. Er befürchtet, dass kleinere Betriebe nun seltener zum Zuge kommen.

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Das nordrhein-westfälische Handwerk hatte schon im Herbst 2025 an die Kommunen appelliert, am Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe festzuhalten, anstatt Generalunternehmer zu beauftragen. Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf und von Handwerk.NRW kritisierte: "Damit schließen die Kommunen viele kleine und mittlere Unternehmen faktisch von Vergaben aus. Das führt nicht nur zu höheren Preisen, sondern auch zu einer Schwächung des regionalen Baugewerbes, das vor Ort Wertschöpfung, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichert."

Generalunternehmer bevorzugt?

Die Sorgen des Handwerks beziehen sich auch auf die Mustersatzung für Vergaben, die die kommunalen Spitzenverbände vorgelegt hatten. "Leider wird darin auch der Weg aufgezeigt, dass sich Kommunen durch Gründung von Vergabegemeinschaften ganz aus dem öffentlichen Vergaberecht ausklinken", so Ehlert. Klode teilt diese Bedenken: "Die Mustersatzung eröffnet weitgehend Möglichkeiten der Generalunternehmervergabe – das sehen wir vom Handwerk kritisch."

Ein weiterer Punkt, den die Handwerksorganisation beanstandet, ist die neue Möglichkeit für Kommunen, nach Eingang von Angeboten Nachverhandlungen zu führen. "Wir haben große Sorge, dass der faire Leistungswettbewerb geschwächt wird", sagt Ehlert. Die Vergabepraxis werde damit intransparenter. "Dem Ziel des Bürokratieabbaus leisten Landesregierung und Kommunen so einen Bärendienst. Wer das Handwerk als Auftragnehmer haben will, muss vor Ort mit dem Handwerk reden."

Flickenteppich an Vergaberegeln 

Bereits jetzt, wenige Monate nach der Einführung der neuen GO, zeigt sich eine sehr unterschiedliche Vergabepraxis der Gemeinden: Während zahlreiche Kommunen Vergabesatzungen erlassen haben, verzichteten andere darauf. Darunter auch die Stadt Köln. Gegen diese läuft bereits eine Klage mit dem Ziel, die konkreten rechtlichen Maßstäbe für kommunale Unterschwellenvergaben gerichtlich klären zu lassen.

Wegen dieses Flickenteppichs an unterschiedlichen Regelwerken müssen sich die anbietenden Betriebe außerdem von Kommune zu Kommune auf andere Prozesse einstellen. Eine mühsame Arbeit. Schon heute empfinden viele Betriebe Ausschreibungen als zu kompliziert. "Viele bewerben sich gar nicht mehr auf öffentliche Aufträge, weil sie das Gefühl haben, sie müssen eine Doktorarbeit schreiben. Und dann kriegen sie den Auftrag nicht, weil 100 Euro zu teuer waren", erklärt Vergaberechtsexperte Christian Fedder. "Das sind praktische Probleme, die immer wieder auftreten." Die Handwerker wünschen sich klarere Leistungsbeschreibungen, weniger Papier und mehr Transparenz bei der Vergabe.

Vergabe ist auch jetzt kein rechtsfreier Raum

Vedder ist als Stadtkämmerer von Isselburg auf der anderen Seite des Geschehens, nimmt aber die Verunsicherung des Handwerks ernst. Er warb in einer Veranstaltung des WHKT um Vertrauen in die Vergabepraxis der Kommunen.

Besonders betonte er, dass ein Hoflieferantentum nicht entstehen könne, weil die Vergabe auch nach den neuen Regeln nicht im rechtsfreien Raum geschehe. Denn § 75a GO NRW verlangt von den Auftraggebern, dass sie weiter die allgemeinen Vergabegrundsätze – Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz – beachten. Dies sei sozusagen der Vergabe-Werkzeugkasten der Behörden, der auch bei Direktaufträgen gelte. Ebenso bleiben die Grundsätze des Haushaltsrechts wirksam.

Fedder sieht auch Chancen in der neuen GO: "Der Gesetzgeber denkt um – weg vom Misstrauen hin zu Vertrauen." Positiv für das Handwerk sei, dass die Gemeinden vor der Vergabe jetzt den Markt erkunden müssen, um Leistungen adäquat auszuschreiben. Das sollte das Handwerk nutzen und sich aktiv in den Dialog mit den Behörden einbringen. Denn dort gebe es tatsächlich kein großes Interesse an der Direktvergabe, weil den Auftraggeber immer das Risiko der Haftung treffe.

Preis ist nicht mehr allein Kriterium

Außerdem seien die Verfahren jetzt weniger formal und aufwändig, zudem gebe es weniger Dokumentationspflichten. Und die Bieter haben mehr Möglichkeiten, zu verhandeln, erklärt der Kämmerer: "Die Stadt kann jetzt inhaltlich bessere Angebote wählen, ohne auf den Preis zu starren." Denn dieser allein reiche nicht als Vergabe-Kriterium. Es zähle auch, ob ein Angebot technisch, wirtschaftlich und nachhaltig überzeuge.

Die Kommunen müssen außerdem weiter prüfen, was für das jeweilige Projekt wirklich sinnvoll ist. Gerade hier kann das Handwerk aus Sicht von Vedder punkten, wenn es sich gut organisiert. So könnten mehrere Firmen gemeinsam größere Aufträge übernehmen, zum Beispiel mit Partnerbetrieben oder Bietergemeinschaften.

Partner statt Gegner

"Sehen Sie Kommunen als Partner, nicht als Gegner!" appelliert auch Hendrik Schmitt, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Südwestfalen, an die Handwerker. Sie sollten ihre Ideen möglichst früh einbringen und aktiv den Kontakt zu den Behörden suchen. Er betont, dass viele Probleme nicht vom Gesetz selbst kämen, sondern aus der Umsetzung vor Ort. Deshalb brauche es mehr Austausch und mehr gemeinsame Arbeit an Lösungen, so Schmitt. Das Handwerk könne die Gemeinden unterstützen, etwa bei Leistungsbeschreibungen und bei der Frage, wie man Projekte sinnvoll strukturiert.

Die Auftraggeber sollten im Gegenzug nicht nur auf den billigsten Preis schauen. "Kommunen sollten ihre Entscheidungen gut begründen und ihre Vergaben sauber dokumentieren," fordert er daher. "Transparenz ist dabei der zentrale Punkt!"

Fazit: Das neue NRW-Vergaberecht lässt in der Praxis noch viele Fragen offen. Deshalb braucht es in den nächsten Monaten Rückmeldungen aus dem Handwerk und eine Auswertung der Ergebnisse. Der WHKT bleibt dran und wird Ende des Jahres nachhaken, wo "es klemmt".

Was ist eine Unterschwellenvergabe? Kommunen können öffentliche Aufträge, deren Wert unter festgelegten EU-Schwellenwerten liegt, national statt europaweit ausschreiben. Aktuell liegt der Schwellenwert für Bauleistungen bei 5.404.000 Euro und für Liefer-/Dienstleistungen bei 216.000 Euro. 

Was ist neu? Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen der neue § 75a Gemeindeordnung (GO). Kommunen müssen nun erst ab Erreichen der EU-Schwellenwerte die Vergabe von Aufträgen förmlich ausschreiben. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und VOB/A brauchen sie nicht mehr zu beachten. Die Auftraggeber müssen aber weiter die allgemeinen Vergabegrundsätze einhalten: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz. Diese gesetzlichen Leitbegriffe müssen sie in konkreten Verfahren so umsetzen, dass sie einer gerichtlichen Kontrolle oder einer Rechnungsprüfung standhalten.
Als Hilfestellung haben die kommunalen Spitzenverbände eine Mustersatzung inklusive Erläuterungen vorgelegt. Das Land NRW hingegen hält den Erlass von Satzungen nicht für erforderlich und hat stattdessen eine FAQ-Broschüre herausgegeben. Andere Bundesländer beobachten die Wirkung der neuen GO von NRW genau, um sie gegebenenfalls als Blaupause für eigene Reformen zu nutzen.

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Text: / handwerksblatt.de

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