Die Vergabeverfahren sollen einfacher, schneller und flexibler ablaufen.

Die Vergabeverfahren sollen einfacher, schneller und flexibler ablaufen. (Foto: © alphaspirit/123RF.com)

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Gesetz für schnellere Vergaben passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt. Das sei ein wichtiges Signal für die ganze Baubranche, sagt der ZDB.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz kann in Kraft treten, der Bundesrat hat dem Gesetz für eine schnellere Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die öffentliche Beschaffung effizienter gestalten, die Vergabeverfahren sollen einfacher, schneller und flexibler ablaufen. Verwaltung und Wirtschaft seien zu entlasten und die Digitalisierung der Vergaben voranzutreiben.

Gesetz sieht vor, die Wertgrenze für Direktaufträge von derzeit vorübergehend 15.000 Euro permanent auf 50.000 Euro anzuheben. Um weiterhin einen wirksamen Wettbewerb sicherzustellen, sollen die Auftraggeber bei mehreren Aufträgen jedoch zwischen den Unternehmen wechseln. Der Grundsatz der Teillosbildung soll dabei erhalten bleiben, um kleinen und mittelständischen Betrieben die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Mehr Details lesen Sie > hier.

Teillosbildung: Ausnahmen möglich

Es soll aber Ausnahmen geben: Eine Gesamtvergabe wird zulässig sein, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies erfordern oder es sich um ein Infrastrukturvorhaben handelt, dessen geschätzter Auftragswert mindestens das Doppelte des EU-Schwellenwertes erreicht oder überschreitet. Außerdem muss das Vorhaben entweder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder der Verkehrsinfrastruktur zuzuordnen sein.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt den Beschluss des Bundesrats. "Das ist ein wichtiges Signal für die gesamte Baubranche. Wir haben jetzt die Rechtssicherheit, die Unternehmen und Auftraggeber gleichermaßen brauchen, um Bauprojekte schneller zu planen und zu bauen", sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. 

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Spürbare Erleichterungen

Das Gesetz schaffe spürbare Erleichterungen: Direktvergaben, vereinfachte Verfahren und mehr Digitalisierung werden den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Das sei gut für alle, sowohl für die öffentlichen Auftraggeber von den Kommunen bis zum Bund als auch die Bauunternehmen. Der gefundene Kompromiss bei der Losvergabe hält Pakleppa für vertretbar. 

"Der nun gefundene Kompromiss bietet die Gewähr dafür, dass alle Firmen, unabhängig von ihrer Größe, eine faire Chance auf Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben. Dass der Bundesrat hier klar Stellung bezogen und die Bedeutung des Mittelstands anerkannt hat, ist ein wichtiges Zeichen. Die Losaufteilung ist für kleine und mittlere Betriebe die einzige Möglichkeit, an öffentliche Aufträge zu kommen."

"Bundesregierung hat geliefert"

Unterm Strich überwiege eindeutig das Positive. Pakleppa: "Deutschland will massiv in seine Infrastruktur investieren. Damit dieses Geld schnell ankommt, brauchen wir leistungsfähige Vergabeverfahren und die Power aller Bauunternehmen im Land, die als eigenständige Auftragnehmer partizipieren. Hier hat die Bundesregierung geliefert."

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Text: / handwerksblatt.de

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