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HWK Koblenz | März 2026
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Reparieren statt wegwerfen: Die Grünen im Landtag Bayern haben einen Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte beantragt. Sie fordern einen Zuschuss von 100 Euro pro Reparatur.
In Sachsen unterstützt das Land die Reparatur defekter Elektrogeräte wie Mobiltelefone, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler oder Backöfen durch einen Zuschuss. Gefördert werden bis zu zwei Reparaturen im Jahr über den Reparaturbonus.
Nun haben die Grünen im Landtag Bayern ebenfalls einen solchen Reparaturbonus beantragt. Wer ein beschädigtes Elektro- und Elektronikgerät reparieren lässt, soll sich künftig 50 Prozent der Reparaturkosten erstatten lassen können - bis maximal 100 Euro pro Reparatur.
"Der finanzielle Anreiz soll dazu beitragen, dass Geräte länger genutzt und nicht bei einem Defekt sofort durch Neuware ersetzt werden. Das vermeidet Elektroschrott und schont wertvolle Rohstoffe, die für die Produktion neuer Geräte nötig sind," erklärt Laura Weber, Sprecherin für Verbraucherschutz in der Grünen Landtagsfraktion.
Für Reparaturbonus sollten Haushaltsmittel in Höhe von 1,7 Millionen Euro in 2026 und 3,7 Millionen Euro in 2027 zur Verfügung gestellt werden. Der Freistaat Sachsen stelle zum Vergleich im aktuellen Haushalt insgesamt vier Millionen Euro für die Umsetzung des Reparaturbonus bereit, habe aber nur etwa ein Drittel der Einwohner im Vergleich zu Bayern.
Reparaturbonus in Berlin und Thüringen Auch Berlin und Thüringen – das Bundesland war 2021 Vorreiter – hatten einen solchen Reparaturbonus, aufgrund der angespannten Haushaltslagen wurden die Programme trotz ihres Erfolgs aber Mitte beziehungsweise Ende 2025 ausgesetzt.
Laura Weber verweist auf Erfolge von Reparaturboni in anderen Bundesländern: Allein in Thüringen konnten über einen Zeitraum von zwei Jahren 390 Tonnen Elektroschrott vermieden und 2.970 bis 3.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden, so eine Studie des Fraunhofer Instituts. Jeder dritte Antragsstellende hätte die Reparatur ohne den Bonus nicht durchgeführt.
Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, betont die Vorteile für Wirtschaft und Verbraucher: "Mit dem Reparaturbonus wird es deutlich günstiger, ein defektes Gerät reparieren zu lassen. Gerade in Zeiten steigender Preise ist eine solche finanzielle Entlastung ein wichtiges Instrument."
Gleichzeitig habe das positive Effekte auf die heimische Wirtschaft, wenn defekte Geräte durch einen lokalen Handwerksbetrieb repariert werden. Fuchs: "Das sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort sowie die Gewerbesteuer für die Kommunen."
Die Landtags-Grünen hatten bereits bei den letzten Haushaltsberatungen einen Reparaturbonus beantragt. Dieser sei von den Regierungsfraktionen mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass dafür in Krisenzeiten keine Mittel zur Verfügung stünden. "Dabei zeigen uns gerade die vielen Krisen, wie wichtig es ist, die heimische Wirtschaft zu stärken und Wege zu finden, den Rohstoffverbrauch zu reduzieren," betont Fuchs.
Hintergrund: "Recht auf Reparatur" Das "Recht auf Reparatur" ist eine EU-Richtlinie, die bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt sein muss. Verbraucher und Verbraucherinnen sollen dann die Möglichkeit haben, defekte Geräte nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren einfach und kostengünstig reparieren zu lassen. Dazu müssen Produkte wie Tablets, Smartphones, Waschmaschinen oder Geschirrspüler so gestaltet sein, dass sie technisch reparierbar sind. Hersteller sind gefordert, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen und die Kosten dafür zu machen. Und der Gesetzgeber muss Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern.
Quelle: Grüne Fraktion Bayern
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