Ab dem kommenden Jahr haben Beschäftigte in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub.

Ab dem kommenden Jahr haben Beschäftigte in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. (Foto: © Gorodenkoff_AdobeStock)

Vorlesen:

Sachsen beschließt gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub

Handwerkspolitik

Der Sächsische Landtag hat das Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet. Beschäftigte in Sachsen haben ab 2027 einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. Das Gesetz sei kein Meisterstück, sagt das Handwerk.

Ab dem kommenden Jahr haben Beschäftigte in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub. Der Sächsische Landtag hat das Bildungsfreistellungsgesetz jetzt beschlossen. Mitarbeiter können Bildungsurlaub beantragen, wenn sie mindestens seit einem halben Jahr bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind. Das Recht auf Qualifizierungzeit gilt für Vollzeit- wie für Teilzeitstellen.

Teilzeitbeschäftigte haben anteiligen Anspruch auf Bildungsurlaub. Anträge dafür müssen mindestens zwölf Wochen im Voraus beim Arbeitgeber eingehen. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden erhalten zum Ausgleich der Personalkosten eine Entschädigung von 115 Euro pro Ausfalltag.

Das könnte Sie auch interessieren:

Schwer zu schluckende Pille

Das Sächsische Handwerk kritisiert die Entscheidung: "Das Bildungsfreistellungsgesetz ist aus Sicht des sächsischen Handwerks wahrlich kein Meisterstück. Im Landtag hat sich dafür aber eine Mehrheit gefunden. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen – auch wenn die Pille in der derzeitigen konjunkturellen Lage nur schwer zu schlucken ist", sagt Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstags.

Es müsse schnell klar sein, wie die kleinen Unternehmen an das Entschädigungsgeld kommen. Nostitz: "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es mitunter sehr lange dauert, bis solche Antragsverfahren praktisch umgesetzt werden. Weiterhin fordern wir, dass das Geld nicht aus dem Haushalt des Wirtschaftsministeriums genommen wird."

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: