Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung die Planung und Genehmigung von Bauprojekten deutlich vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen.

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung die Planung und Genehmigung von Bauprojekten deutlich vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. (Foto: © Prig MORISSE/123RF.com)

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Bundesrat fordert Verbesserungen für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Handwerkspolitik

Der Bundesrat bewertet das von den Entwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Bundesregierung kritisch. Das Gesetz zur Staatsmodernisierung bleibe hinter den Erwartungen der Länder zurück.

Der Deutsche Bundesrat kritisiert den Entwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Bundesregierung. Damit will sie die Planung und Genehmigung von Bauprojekten deutlich vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Die Länder begrüßen grundsätzlich das Ziel der Regierung. Allerdings greife der Gesetzentwurf nur vier von 52 Maßnahmen aus dem Katalog des Bund-Länder-Prozesses zur Staatsmodernisierung auf und erfülle damit nicht die Erwartungen der Länder. Der Entwurf habe überwiegend politische und klarstellende Wirkung, würde die Verfahren aber nicht nennenswert beschleunigen. Dafür seien deutlich mehr Neuregelungen und Änderungen erforderlich.

StellungnahmeHier finden Sie die ausführliche Stellungnahme des Bundesrats.Die Länder vermissen etwa Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Ersatzbaumaßnahmen, besonders für Brücken, für die der Entwurf lediglich das besondere öffentliche Interesse deklariere. Wichtig sei auch, auch die landeseigene Hafeninfrastruktur mit ihrer Relevanz für die militärische Logistik in den Blick zu nehmen. Für viele geplante Maßnahmen gebe es keine ausreichende Finanzierung. Dies betreffe sowohl die Höhe der Haushaltsmittel als auch deren Bereitstellung. Da Infrastrukturprojekte in der Regel mehrere Jahre dauern, Haushaltsmittel aber dem Jährlichkeitsprinzip unterstehen, bestehe oft keine langfristige Planungssicherheit.

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Mittelkürzungen oder -umschichtungen im Haushaltsverfahren führten zu Anpassungen bei laufenden Projekten oder verzögerten neue Vorhaben. Deswegen fordert der Bundesrat einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds. In ihrer detaillierten Stellungnahme mit weit über 100 Punkten zeigen die Länder zudem fachlichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf an den geplanten Regelungen auf. Die Bundesregierung kann sich nun zu den Änderungsvorschlägen und zur Kritik der Länder äußern. Dann geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

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Text: / handwerksblatt.de

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