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HWK Koblenz | März 2026
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Ab April 2026 steigen die Stundenentgelte im Bäckerhandwerk in NRW und den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier. (Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks)
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März 2026
Der Bäckerinnungsverband West und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen und den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier geeinigt.
In der dritten Tarifrunde haben sich der Bäckerinnungsverband West (BIV West) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen und in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier geeinigt. Der neue Tarifvertrag läuft über insgesamt 23 Monate und tritt rückwirkend zum 1. Februar dieses Jahres in Kraft.
"Dieser Abschluss bietet damit sowohl unseren Betrieben als auch unseren geschätzten Mitarbeitenden langfristig Sicherheit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten", erklärt Jörg von Polheim, Co-Vorsitzender der Tarifkommission des BIV West. "Mit dem neuen Tarifabschluss unterstreichen die Tarifpartner ihren gemeinsamen Willen, das Bäckerhandwerk in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten", so der Verband.
Der BIV WEST und die NGG zeigten damit, dass faire Arbeitsbedingungen, planbare Entgelte und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen wesentliche Bausteine für die Sicherung der handwerklichen Kompetenz und Fachkräftebindung in der Branche bleiben. "Dies ist ein klares Zeichen der Tarifvertragsparteien, dass eine Ausbildung im Bäckerhandwerk eine gute und lohnende Investition in die eigene Zukunft ist", erklärt Jürgen Hinkelmann, Co-Vorsitzender der Tarifkommission.
Für die Monate Februar und März 2026 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 100 Euro (anteilig für Teilzeitbeschäftigte). Ab April 2026 steigen die Stundenentgelte im Bäckerhandwerk wie folgt:
Ausgenommen von diesen Erhöhungen sind die ungelernten Mitarbeiter der Tarifgruppen 2 und 2.1 und die geringfügig Beschäftigten der Tarifgruppe 16. Ihr Stundenlohn beträgt ab April 14,10 Euro.
Zum 01. Januar 2027 folgt eine weitere allgemeine Entgelterhöhung um 2,5 Prozent. Ausgenommen sind hier wieder die ungelernten Mitarbeiter der Tarifgruppen 2 und 2.1 und die geringfügig Beschäftigten der Tarifgruppe 16. Ab Januar 2027 beträgt der Stundenlohn für die Tarifgruppen 2 und 2.1 14,70 Euro. Beschäftigte in der Tarifgruppe 16 erhalten ab Januar einen Stundenlohn von 14,60 Euro.
Quelle: BIV West
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