Die echte Handwerker-Rechnung wird entweder an einem öffentlichen Briefkasten oder im Hausbriefkasten des Kunden abgefischt und gefälscht.

Die Handwerker-Rechnung wird entweder aus einem öffentlichen Briefkasten oder aus dem Hausbriefkasten des Kunden gefischt und manipuliert. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Vorsicht: Betrug mit gefälschten Handwerker-Rechnungen!

Betriebsführung

Dreist, kriminell und nicht zu fassen: Betrüger fischen echte Handwerker-Rechnungen aus Briefkästen ab, ändern darauf die Kontonummer und kassieren so die Überweisung.

"Ich musste selbst dreimal hinschauen, um die Manipulation an unserer Rechnung zu erkennen", sagt der Inhaber eines familiengeführten Baubetriebs in Düsseldorf. Er und sein Kunde sind Opfer einer dreisten Abzockmasche geworden, die seit einiger Zeit immer öfters vorkommt: Betrüger fangen die Original-Rechnung eines Handwerkers ab, fertigen eine haargenaue Kopie mit einer falschen Kontonummer, geben den Brief wieder in die Post und kassieren so die Überweisung. Der Handwerker wundert sich derweil, wo sein Geld bleibt, während der Kunde denkt, alles sei erledigt.

So lief es auch im Fall des Düsseldorfer Betriebes, als er eine offene Rechnung anmahnte: "Der Kunde sagte, dass er gezahlt habe und über 8.000 Euro längst auf unserem Konto eingegangen sein müssten. Also habe ich mir von ihm die besagte Rechnung zuschicken lassen. Und siehe da: Die sah exakt so aus wie unsere, nur rechts unten war die Kontonummer gegen eine andere ausgetauscht! Wahrscheinlich haben die Betrüger das Original eingescannt und dann die falschen Kontodaten eingefügt", mutmaßt der Firmenchef.

Es war nicht der erste Fall für ihn, auch Schreiben mit angeblich geänderten Kontoverbindungen haben Betrüger in seinem Namen schon versendet. Da immer einige Zeit vergeht, bevor ein Unternehmer seine Kunden kontaktiert und eine Mahnung schickt, lösen die Gauner in der Zwischenzeit ihr Konto auf und machen sich aus dem Staub.

Geld ist fast immer weg

"Besonders niederträchtig an der Masche ist, dass der Betrug erst Wochen später auffällt", sagt Martin Klisch, Abteilungsleiter Recht bei der Handwerkskammer Trier. Er hat schon einige Mitgliedsbetriebe beraten, die Opfer solcher Kriminellen geworden sind. Meistens geht es dabei um hohe Rechnungen. So wurde ein Tischler aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich um 30.000 Euro betrogen, ein Maler aus dem Kreis Trier-Saarburg um 4.500 Euro. In Luxemburg ist sogar der staatliche Wohnungsbaufonds auf diese Abzocke hereingefallen, 800.000 Euro flossen auf ein falsches Konto in Polen, berichtet der Trierer Volksfreund.

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Ist das Geld erst einmal auf dem fremden Konto gelandet, kann der Überweisende es fast nie zurückholen. Laut Verbraucherberatung Rheinland hat die Bank dann keinen Zugriff mehr auf den Betrag. Ein Rücküberweisungsantrag verspricht wenig Erfolg, denn meistens haben die Betrüger ihr Konto bereits leergeräumt. Und die Geldinstitute übernehmen keine Haftung für diese Fälle. "Banken haben keine Verpflichtung mehr, Kontoinhaber und Überweisungsempfänger abzugleichen", betont Klisch.

Aber wer muss am Ende den Schaden tragen? Wohl der Kunde, wie es aussieht. "Wenn Rechnungen aus den Briefkästen der Kunden gefischt werden, befreit die irrtümliche Zahlung den Kunden nach meiner Einschätzung nicht von seiner Zahlungspflicht", erklärt der Jurist.

Fast nur Handwerker-Rechnungen betroffen

"Die große Frage ist: Wann kommen die Täter an die Post?", betont Uwe Konz, Pressesprecher der Polizeipräsidiums Trier. "Das ist noch nicht geklärt. Vielleicht leert jemand nachts den öffentlichen Briefkasten mit einem Nachschlüssel", vermutet er. Die Polizei in Trier hat dieses Jahr schon 85 Delikte registriert. Sie ermittelt wegen Urkundenfälschung, Betrug und Verletzung des Briefgeheimnisses. "Dabei geht es fast nur um Handwerker und ihre Kunden", sagt Konz. "Die Täter sehen am Absender, möglicherweise an der Werbung auf dem Briefumschlag, dass es eine Handwerker-Rechnung ist. Der arglose Kunde prüft die Rechnung nicht, weil er die Leistung ja erhalten hat und zufrieden ist."

Der Polizist bedauert, dass seine Kollegen zwar ermitteln, aber bislang noch keine Ergebnisse vorweisen können: "Das sind sehr professionalisierte Täter. Die Fahndung wird auch dadurch erschwert, dass die Tat ja erst relativ spät auffällt, nämlich erst dann, wenn der Handwerker den Kunden wegen der ausbleibenden Zahlung anmahnt."

Die Opfer stehen dann vor dem Dilemma, dass keinen von beiden eine Schuld trifft, die Rechnung aber immer noch offen ist. In den von ihm betreuten Fällen wurde das einvernehmlich geregelt und ein Kompromiss gefunden, um das Geschäftsverhältnis nicht zu belasten, berichtet Kammerjurist Klisch. "Einer unserer Handwerker hat die Summe um seinen Gewinn reduziert", weiß er.

Kunden sensibilisieren

Der Rechtsexperte möchte auch die Rechnungsempfänger sensibilisieren. Er wundert sich, warum manche ihre Zahlung auf Konten "hinter den sieben Bergen" überweisen. "Ein Handwerker hat seine Bank normalerweise in der Region, darauf sollte er den Kunden gegebenenfalls hinweisen", meint Klisch. Bei den Düsseldorfer Fällen wurden Konten bei Postbank und IngDiba genutzt. Daher rät Klisch den Betrieben, ihre Bankverbindung möglichst schon in den Vertrag aufzunehmen. "Auch eine kurze telefonische Abfrage beim Vertragspartner kann hilfreich sein", ergänzt er. "Verschiedene Buchhaltungs- oder Überweisungsprogramme bieten zudem eine Warnfunktion, wenn bereits bekannten Kontoinhabern geänderte Kontodaten zugewiesen werden sollen." Und wer seine Rechnung in Papierform und gleichzeitig per E-Mail schicke, könne den Betrügern das Vorgehen deutlich erschweren.

Auch Uwe Konz von der Polizei Trier hat ein paar Tipps für Betriebe: "Verwenden Sie neutrale Briefumschläge für die Rechnung, kündigen Sie Ihre Post an und bitten Sie Ihre Kunden, die Kontonummer abzugleichen." Der Kunde habe dadurch zwar zusätzlichen Aufwand. "Aber er sollte ein eigenes Interesse haben, sich wegen der Kontodaten rückzuversichern, weil er gegebenenfalls erneut zahlen muss."

Die Polizei Trier hat sich an die Fernsehsendung "Vorsicht Falle!" gewandt, um bundesweit auf diese Abzockmasche aufmerksam zu machen. Denn sie vermutet, dass reisende Täter dahinter stecken könnten. Bei gewarnten Unternehmern und Kunden werden diese aber hoffentlich keine weiteren Opfer finden.

Tipps für Betriebe- Nehmen Sie Ihre Kontodaten bereits in den Vertrag auf.
- Verwenden Sie neutrale Briefumschläge für Ihre Rechnungen.
- Versenden Sie die Rechnung in Papierform und gleichzeitig per Email, das kann Betrügern das Vorgehen erschweren.
- Kündigen Sie Ihre Rechnung telefonisch an und fragen Sie später kurz beim Vertragspartner nach. Das kann gerade auch bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen hilfreich sein.
- Bitten Sie Ihre Kunden, die Kontodaten kurz abzugleichen, bevor sie eine Überweisung machen.
- Weisen Sie gegebenenfalls darauf hin, dass Ihr Konto bei einer regionalen Bank läuft.
- Verschiedene Buchhaltungs- oder Überweisungsprogramme bieten eine Warnfunktion, wenn bereits bekannten Kontoinhabern geänderte Kontodaten zugewiesen werden sollen.

Tipps für Kunden- Bitten Sie Ihren Handwerker/Lieferanten, die Rechnung auch per Email zu versenden.
- Vergleichen Sie die Angebotsdaten mit den Daten auf der Rechnung.
- Vergleichen Sie die Kontodaten auf der Rechnung mit den Kontodaten auf der Homepage des Unternehmers.
- Achten Sie beim Öffnen des Briefes auf bereits vorhandene Beschädigungen oder Spuren, die den Verdacht erregen, dass der Brief schon einmal geöffnet wurde.
- Wenn Sie einen Verdacht schöpfen, kontaktieren Sie den Rechnungssteller.
- Bestätigt sich der Betrugsverdacht, informieren Sie umgehend die Polizei und versuchen Sie, bereits getätigte Überweisungen bei Ihrer Bank rückgängig zu machen.

Text: / handwerksblatt.de

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