Asbesthaltige Materialien wurden bis in die frühen 1990er-Jahre häufig im Bau verwendet. Viele dieser Gebäude stehen heute zur Renovierung an.

Asbesthaltige Materialien wurden bis in die frühen 1990er-Jahre häufig im Bau verwendet. Viele dieser Gebäude stehen heute zur Renovierung an. (Foto: © erpeewee/123RF.com)

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Asbest: Wichtige Hinweise für Handwerker und Bauherren

Betriebsführung

Beim Thema Asbest ist es entscheidend, dass Handwerker über klare Informationen verfügen. Bauherren müssen daher ihre Mitwirkungspflichten erfüllen. Ein kostenloses Infoblatt informiert darüber, was beim Umgang mit Asbest zu beachten ist.

Das Handwerk und das Umweltministerium Baden-Württemberg möchten auf die Gefahren von Asbest aufmerksam machen – besonders bei der Renovierung älterer Gebäude. Ein kostenloses Faltblatt informiert darüber, worauf man beim Umgang mit Asbest achten muss. 

Mit dem Auge oft nicht zu erkennen

"Asbest ist ein krebserzeugender Stoff, der mit dem bloßen Auge häufig nicht zu erkennen ist. Für den Schutz der Gesundheit ist es daher unerlässlich, umfassend über die Risiken und den richtigen Umgang mit den gefährlichen Fasern informiert zu sein", erklärt die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker. Unser neues Faltblatt zeigt übersichtlich, was es bei Arbeiten an betroffenen Häusern zu beachten gilt und wie wichtig die Zusammenarbeit mit geschulten Fachleuten ist."

Handwerksbetriebe müssen informiert werden

Asbesthaltige Materialien wurden bis in die frühen 1990er-Jahre häufig im Bau verwendet. Viele dieser Gebäude stehen heute zur Renovierung an. Seit der Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung Ende 2024 gelten neue Regeln: Es wurden Informations- und Mitwirkungspflichten für Personen eingeführt, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragen. Sie müssen den Handwerksunternehmen bereits vorab alle vorliegenden Informationen über die Bau- und Nutzungsgeschichte zur Verfügung stellen, die Rückschlüsse darauf zulassen, ob Asbest vorhanden sein könnte. Kann Asbest nicht ausgeschlossen werden, muss gegebenenfalls eine technische Erkundung mit Probenahmen durchgeführt werden.

Sicherheit für Beschäftigte

Asbest stellt nicht nur ein Risiko für Bauherren dar, sondern auch für die Beschäftigten auf der Baustelle. Handwerksbetriebe müssen deshalb besonders vorsichtig sein und sind auf ausreichende Informationen angewiesen.

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"Unsere Betriebe stehen täglich auf Baustellen und tragen eine große Verantwortung – nicht nur für die Qualität ihrer Arbeit, sondern auch für die Sicherheit von Beschäftigten und Kunden. Gerade beim Thema Asbest ist es entscheidend, dass Handwerkerinnen und Handwerker über klare Informationen verfügen und Bauherren ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen. Nur wenn beide Seiten zusammenwirken, können wir Gesundheitsrisiken vermeiden und Sanierungen sicher umsetzen", sagt Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags. "Mit dem neuen Flyer schaffen wir hierfür eine wichtige Grundlage."

Schon kleinste Fasermengen gefährlich

Das Faltblatt klärt über die Gefahren von Asbest auf – besonders für Personen, die ein Gebäude renovieren, umbauen oder abreißen. In solchen Fällen sollten immer Fachleute hinzugezogen werden. Denn: Bereits sehr kleine Mengen Asbestfasern können die Gesundheit stark schädigen. Deshalb dürfen Arbeiten an asbesthaltigem Material nur von speziell ausgebildeten Fachfirmen ausgeführt werden.

Auch Privatpersonen müssen sich an die geltenden Vorschriften halten: Die Gefahrstoffverordnung erlaubt nur bestimmte Arbeiten im privaten Bereich. Dabei müssen sie sicherstellen, dass keine Asbestfasern oder asbesthaltiger Staub freigesetzt oder verteilt werden.

Risiken bei Beschädigung

Solange Materialien mit Asbest unbeschädigt sind und die Fasern fest im Material gebunden sind, besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefahr. Kritisch wird es, wenn solche Materialien beschädigt oder bearbeitet werden. Dies kann zum Beispiel bei folgenden Arbeiten der Fall sein:

  • Entfernen von Putzen, Estrichen, Bodenbelägen, Fliesen oder Tapeten 

  • Schleifen von Decken-, Wand- und Bodenflächen 

  • Austausch oder Einbau von Fenstern, Türen oder Heizungen

  • Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Der Flyer "Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr" steht hier und auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur Verfügung – sowohl zum Bestellen als auch zum kostenlosen Herunterladen. Dort finden Interessierte außerdem weitere Informationen zum Thema "Asbest beim Bauen im Bestand".

Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter! 

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Text: / handwerksblatt.de

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