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HWK Trier | Dezember 2025
Onlineveranstaltung der Gründerplattform zu Datenschutz & Co
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH informiert Gründer und Selbständige über die Themen AGB, Verträge und Datenschutz.
Hersteller müssen Ersatzteile und Reparatur-Informationen innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen und für mindestens sieben Jahre bereithalten. (Foto: © Mark Agnor/123RF.com)
Vorlesen:
Hersteller müssen seit dem 20. Juni 2025 für sieben Jahre nach dem Verkauf Ersatzteile bereitstellen und für mindestens fünf Jahre Software-Updates für Handys und Tablets anbieten. Das bestimmt eine EU-Verordnung.
Seit dem 20. Juni 2025 müssen Kunden Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone länger nutzen können. Hersteller müssen beispielsweise sieben Jahre nach dem Verkauf noch Ersatzteile und fünf Jahre nach dem Handelsstart noch Betriebsupdates anbieten. Das bestimmt die Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union. Diese Regeln zielen darauf ab, die Geräte langlebiger, einfacher zu reparieren und energieeffizienter zu machen.
Für diesen Zweck müssen die Geräte ein neues Label tragen: Das EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) informiert ähnlich wie ein Beipackzettel über die Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit des Smartphones.
Die Ökodesign-Verordnung schreibt vor, dass ab dem 20. Juni 2025 Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone die folgenden konkreten Anforderungen erfüllen müssen:
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Produkte länger genutzt werden und weniger schnell als Elektroschrott entsorgt werden.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
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