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Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen und für mindestens sieben Jahre bereithalten.

Hersteller müssen Ersatzteile und Reparatur-Informationen innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen und für mindestens sieben Jahre bereithalten. (Foto: © Mark Agnor/123RF.com)

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Handys werden leichter reparierbar

Hersteller müssen ab dem 20. Juni 2025 für sieben Jahre nach dem Verkauf Ersatzteile bereitstellen und für mindestens fünf Jahre Software-Updates für Handys und Tablets anbieten. Das bestimmt eine EU-Verordnung.

Ab dem 20. Juni 2025 müssen Kunden Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone länger nutzten können. Hersteller müssen beispielsweise sieben Jahre nach dem Verkauf noch Ersatzteile und fünf Jahre nach dem Handelsstart noch Betriebsupdates anbieten. Das bestimmt die Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union. Diese Regeln zielen darauf ab, die Geräte langlebiger, einfacher zu reparieren und energieeffizienter zu machen.

Für diesen Zweck müssen die Geräte ein neues Label tragen: Das EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) informiert ähnlich wie ein Beipackzettel über die Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit des Smartphones.

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Sieben Jahre lang Ersatzteile, freier Zugang zur Software

Die Ökodesign-Verordnung schreibt vor, dass ab dem 20. Juni 2025 Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone die folgenden konkreten Anforderungen erfüllen müssen:

  • Ersatzteile: Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen und für mindestens sieben Jahre nach dem Verkauf eines Geräts bereithalten. 

  • Reparierbarkeit: Geräte sollen so konstruiert sein, dass sie leichter zu reparieren sind. Die Verordnung gewährleistet einen diskriminierungsfreien Zugang für Reparateure zu Software und Firmware, die für den Ersatz erforderlich ist.

  • Akkus: Aufladbare Batterien müssen nach 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent aufweisen. 

  • Energieeffizienz: Die Geräte sollen insgesamt energieeffizienter sein.

  • Widerstandsfähigkeit: Die Geräte müssen bei versehentlichem Fallenlassen mehr aushalten und besser vor Kratzern, Staub und Wasser geschützt sein.

  • Software: Aktualisierungen des Betriebssystems sollen für mindestens fünf Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts verfügbar sein. 

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Produkte länger genutzt werden und weniger schnell als Elektroschrott entsorgt werden.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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