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Drittstaatler: Leichterer Übergang von Ausbildung in Arbeit nötig

Betriebsführung

Rheinland-Pfalz fordert im Bundesrat die "Übergangslücke" abzuschaffen. Menschen aus Drittstaaten sollen nach ihrer Berufsausbildung lückenlos eine qualifizierte Arbeit aufnahmen können.

Ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten müssen in Deutschland trotz vorliegender Arbeitsverträge häufig Wochen oder Monate warten, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen. Ursache ist die "Übergangslücke" zwischen dem Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken und dem Titel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung. Das verzögere die nahtlose Aufnahme einer Anschlussbeschäftigung und führe sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber zu unnötigen Hürden und fehlender Planungssicherheit.

Rheinland-Pfalz will, dass diese Lücke nun geschlossen wird. Das Land hat eine Entschließung zur Änderung des Aufenthaltsrechts in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, Drittstaatsangehörigen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Berufsausbildung einen rechtssicheren und lückenlosen Übergang in eine qualifizierte Anschlussbeschäftigung zu ermöglichen. Die Initiative wurde gemeinsam vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) auf den Weg gebracht.

Die Landesregierung fordert den Bund auf, die gesetzlichen Anpassungen so umzusetzen, dass sie spätestens zum Beginn des Ausbildungsjahres 2026/2027 in Kraft treten. Damit könnten bereits viele derzeit in Ausbildung befindliche Personen von der Regelung profitieren und dem Arbeitsmarkt ohne Zeitverlust zur Verfügung stehen.

Stimmen dazu

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt:

"Unsere Unternehmen im Land sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Wir brauchen dieser Tage jede Erleichterung für unsere Unternehmen und Auszubildenen. Es kann nicht sein, dass ein gut ausgebildeter junger Mensch, der aus einem Drittstaat zur Ausbildung zu uns kommt und diese erfolgreich absolviert hat, dann erstmal nicht arbeiten darf. Das ist derzeit allerdings die Realität. Solche Verzögerungen sind weder nachvollziehbar, hinnehmbar noch vermittelbar. Jede ausgebildete Fachkraft muss selbstverständlich direkt nach der Ausbildung in ihrem Beruf weiter arbeiten können. Nur so kann sich die Wirtschaft wieder erholen und auf Erfolgskurs kommen. Und nur so können wir den jungen Auszubildenden die besten Chancen für eine erfolgreiche Berufskarriere in Rheinland-Pfalz geben."

Integrationsministerin Katharina Binz:

"Eine Ausbildung in Deutschland ist nicht nur eine berufliche Qualifikation, sondern auch ein zentraler Baustein gelungener Integration. Wer hier erfolgreich lernt, bringt nicht nur Fachwissen, sondern auch Motivation, Verantwortung und gesellschaftliches Engagement mit. Es ist weder für die Betriebe noch für die Menschen aus Drittstaaten nachvollziehbar, dass sie nach bestandener Prüfung wochen- oder monatelang auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt warten müssen. Mit unserer Initiative fordern wir die Bundesregierung dazu auf, zeitnah einen klaren, rechtssicheren Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung zu schaffen. So stellen wir sicher, dass ausgebildete Fachkräfte ihr Können unmittelbar einbringen, soziale Bindungen in der Region aufbauen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Integration gelingt am besten durch Teilhabe – und für Teilhabe ist Arbeit ein zentrales Element."

Quelle: MWVLW; MFFKI

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Text: / handwerksblatt.de