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HWK Trier | Juli 2026
Web-Seminar zur Arbeitgeberattraktivität
Die Handwerkskammer Trier informiert über ein Web-Seminar, das im Rahmen des Projekts "Handwerk attraktiv Rheinland-Pfalz" stattfindet.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Reduktion der Ausgabendynamik, um die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen zu bringen und so die Beitragssätze zu stabilisieren. (Foto: © waelkhalil/123RF.com)
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Juli 2026
Der Bundestag hat das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Das Handwerk sieht viel verschenktes Entlastungspotenzial und fordert zusätzliche Reformen.
Der Bundestag hat die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Damit will sie die prekäre finanzielle Lage GKV und das Gesundheitssystem bezahlbar halten. Das Gesetz bündelt verschiedene Maßnahmen, um das drohende Defizit von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr und von bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 auszugleichen.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Reduktion der Ausgabendynamik, um die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen zu bringen und so die Beitragssätze zu stabilisieren. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.
Enthalten sind verschiedene Maßnahmen: Teure Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen gestrichen werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in allen Leistungsbereichen und in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sollen in Zukunft nur noch unter bestimmten Voraussetzungen von der beitragsfreien Familienversicherung profitieren. Greifen diesen nicht, zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten.
Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro erhöht. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll 2027 um eine Milliarde auf 13,15 Milliarden Euro gekürzt werden, ab 2028 soll er jährlich bei 12,95 Milliarden Euro liegen. Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer und aus einer neuen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke sollen dabei eine Rolle spielen.
Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Geplant sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.
"Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück und lässt die Chance auf spürbare Entlastungen weitgehend ungenutzt. Der Gesetzgeber geht mit einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zwar in die richtige Richtung, was jedoch angesichts der Finanzlage nicht ausreicht", kritisiert Handwerkspräsident Jörg Dittrich.
Die Entlastungsmaßnahmen schöpften die von der Finanzkommission Gesundheit gemachten Vorschläge nicht aus. "Das wiegt umso schwerer, weil die geplante Rentenreform die Alterssicherung zwar zukunftsfester macht, zugleich aber mit einer kurzfristig deutlichen Beitragssteigerung verbunden ist. Diese Mehrbelastung muss durch weitere Sozialversicherungsreformen ausgeglichen und die Lohnzusatzkosten wieder spürbar gesenkt werden", so Dittrich.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens seien Entlastungen von mehr als drei Milliarden Euro weggefallen. Das von der Kommission errechnete Einsparpotenzial liege mit 42 Milliarden Euro deutlich über den nun anvisierten 16,3 Milliarden. Dittrich: "Einzelne Maßnahmen wie die Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten weisen zwar in die richtige Richtung. Die Politik muss jedoch das gesamte Potenzial für Beitragssenkungen ausschöpfen."
Dazu gehören ein Primärarztsystem, eine stärkere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich und eine engere sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Nicht akzeptabel sei, dass versicherungsfremde Leistungen weiter überwiegend von Beitragszahlern finanziert werden sollen. "Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollte auch gesamtgesellschaftlich Verantwortung übernommen und diese Leistungen daher steuerfinanziert werden."
Dittrich kritisiert eine einseitige Lastenverschiebung zulasten der Betriebe und Beschäftigten durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro, der Kürzung des Bundeszuschusses um jeweils zwei Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2030 sowie der Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags für geringfügig Beschäftigte, um den Bundeshaushalt zu entlasten.
"Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann deshalb nur der Auftakt sein. Die Koalitionsparteien müssen zügig ein zweites Reformpaket für Rente, Gesundheit und Pflege vorlegen, um die Lohnzusatzkosten von aktuell 43 Prozent wenigstens wieder auf 40 Prozent zu senken. Nur mit einer effizienten Organisation der Sozialversicherung, einer fairen Finanzierung und mehr Eigenverantwortung lassen sich Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum im personalintensiven Handwerk dauerhaft sichern."
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