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HWK Trier | Juli 2026
Web-Seminar zur Arbeitgeberattraktivität
Die Handwerkskammer Trier informiert über ein Web-Seminar, das im Rahmen des Projekts "Handwerk attraktiv Rheinland-Pfalz" stattfindet.
Die überarbeiteten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind laut EU-Kommission kürzer und klarer, bieten neue Flexibilitäten und straffen wichtige Prozesse. (Foto: © Ratchanida Thippayos/123RF.com)
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Juli 2026
Die EU-Kommission hat zwei delegierte Rechtsakte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Damit will sie die Berichtskosten für Unternehmen um mehr als 30 Prozent senken.
Die Europäische Kommission hat delegierte Rechtsakte mit Änderungen der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und zur Festlegung eines freiwilligen Berichtsstandards kleinere Unternehmen verabschiedet. Damit will sie einerseits "eine hohe Qualität der Offenlegung gewährleisten" und auf der anderen Seite den Verwaltungsaufwand für Betriebe in Europa verringern.
Die ESRS betreffen ökologische, soziale und Governance-Themen, dazu gehören Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte. Sie sollen Informationen für Investoren und andere Interessengruppen liefern, damit diese die Nachhaltigkeitsrisiken nachvollziehen können. Die neuen Standards sind Teil des Vereinfachungspakets "Omnibus I" , das die Zahl der Unternehmen reduziert, die in den Anwendungsbereich fallen.
"Die überarbeiteten ESRS sind kürzer und klarer, bieten neue Flexibilitäten und straffen wichtige Prozesse. So reduzieren sie beispielsweise die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent", verspricht die Kommission. Sie rechnet mit einer Entlastung der Unternehmen um 30 Prozent bei den Berichtskosten.
Der freiwillige Berichtsstandard bietet einen einheitlichen Referenzrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleinerer Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen. "Er wird es Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, erleichtern, auf spezifische Anfragen großer Finanzinstitute und Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen zu reagieren."
"Das erste Omnibus-Vereinfachungspaket hat Handwerksbetriebe und andere kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlastet. Die Berichtspflichten wurden deutlich reduziert. Diesen Weg setzt die Europäische Kommission mit den nun vorgelegten delegierten Rechtsakten stringent fort", kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Der freiwillige Berichtsstandard sei deshalb positiv zu bewerten. Er gebe Handwerksbetrieben die Möglichkeit, Anfragen zu ihrer Nachhaltigkeit auf das absolut notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Schwannecke fordert: "Jetzt muss sichergestellt werden, dass der freiwillige Berichtsstandard im gesamten Geschäftsleben anerkannt wird. Handwerksbetriebe müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik dafür die notwendigen Voraussetzungen schafft."
Dazu müsse auch die EU-Gesetzgebung für Banken angepasst werden. "Banken brauchen Rechtssicherheit, dass ein freiwillig erstellter Nachhaltigkeitsbericht eines KMU alle Anforderungen erfüllt. Zugleich dürfen Handwerksbetriebe von ihren Geschäftspartnern nicht mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden, die über den freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen."
Das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union haben nun zwei Monate Zeit, um Einwände gegen die Rechtsakte zu erheben. Sollte das nicht geschehen, gelten sie in der jetzt vorgelegten Form. Handwerksbetriebe können ein kostenloses Tool nutzen, um ihre Berichte zu erstellen.
Zukunfts-Kompass HandwerkHandwerksbetriebe können mit dem kostenlosen Tool Zukunfts-Kompass Handwerk Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
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