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Neue Arbeitsschutzprämien der BG BAU ab Juli

Die BG BAU führt ab Juli 2026 neue Arbeitsschutzprämien ein: Neu gefördert werden Drohnen, der Drohnen-Führerschein und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Einige Prämien laufen dann aus, es gibt aber eine Übergangsfrist.

Die Berufsgenossenschaft BG BAU bietet ab 1. Juli 2026 zwei neue Arbeitsschutzprämien: Gefördert werden Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Einige Förderungen laufen zu dem Stichtag auch aus, es gibt aber eine Übergangsfrist. Ein Überblick: 

Drohnen:

Die BG BAU hat Drohnen neu in ihren Förderkatalog aufgenommen, denn - so die Begründung - Drohnen können in den Bauberufen eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein, da sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen können. Das erhöhe die Sicherheit, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen.

Ab 1. Juli 2026 bezuschusst die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

✔️ die Anschaffung von Drohnen,

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✔️ den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins und

✔️ die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 

Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.

Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen:

Absturz- und Durchsturzunfälle zählen zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Technische Schutzsysteme leisten einen entscheidenden Beitrag, diese zu verhindern. Deshalb hat die BG BAU beschlossen, ebenfalls ab 1. Juli 2026 die Anschaffung temporärer Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie temporärer Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen zu fördern. Die Förderung kann beitragsabhängig sowie beitragsunabhängig erfolgen.

Im Falle einer beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG BAU auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.000 Euro. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.

Vereinfachte Bedingungen bei der beitragsabhängigen Förderung

Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG BAU ihre Förderbedingungen überarbeitet. Man will damit das Antragsverfahren vereinfachen und den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien erleichtern. Durch die Neuausrichtung könnten viele Unternehmen zukünftig eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen, heißt es. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Statt fünf Stufen wird es ab dem 1. Juli 2026 nur noch vier geben.

Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag:

Stufe A: Mitgliedsbeitrag 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro

Stufe B: Mitgliedsbeitrag 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro

Stufe C: Mitgliedsbeitrag 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis zu 10.000 Euro

Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro.

"Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen in einen wirksamen Arbeitsschutz investieren können und sie dabei finanziell noch besser unterstützen, deshalb gestalten wir unser Förderprogramm nicht nur einfacher, sondern auch leistungsstärker", sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Auslaufende Prämien: Fristen beachten

Zum 30. Juni 2026 werden auch einige bestehende Arbeitsschutzprämien eingestellt. Die BG Bau rät Unternehmen zu prüfen, ob geplante Investitionen noch unter die bisherigen Förderbedingungen fallen. Für betroffene Prämien gelte eine Übergangsregelung, die Förderansprüche sichert: Wer entsprechende Produkte vor dem 30. Juni 2026 erwirbt, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum stellen. Damit können bereits geplante oder umgesetzte Investitionen weiterhin berücksichtigt und durch die BG BAU gefördert werden.

Die Förderung folgender Arbeitsschutzprämien läuft zum 30. Juni 2026 aus:

  • Leiter-Lift-Systeme für das ergonomische Verladen von förderfähigen Leitern auf Nutzfahrzeuge
  • Schleifsysteme – ohne Leiter – staubarm
  • Staubschutztüren in faltbarer Ausführung 
  • Elektro-Fugenschneider
  • akkubetriebene Glätter 
  • Dieselpartikelfilter
  • Nachrüstung einer fernbedienbaren Auslassöffnung an Rührwerkskessel für Gussasphalt
  • mobile Mischstation mit Deckel (Kapselung), Absaugung und Transportwagen 
  • staubarme Einstreumittel
  • Zugangssysteme für mobile Baumaschinen
  • automatischer Motor-Stopp
  • Rückhaltesystem temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02
  • Defibrillatoren (AED)
  • Rohrabsperrblase mit fest montiertem Überdruckventil
  • Stopp-Schalter für Schutzhauben von Baustellenkreissägen

Quelle: BG BAU

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Text: / handwerksblatt.de

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