Eine Öffentliche Rüge kommt dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen trotz Kritik nicht einsichtig ist und eine beanstandete Werbung auch nach Aufforderung nicht ändert oder entfernt. Wie im Fall dieser Autoglaserei. (Foto: © Beschwerdeführende Person)

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Werberat rügt SHK-Betrieb und Autoglaserei: "Wir tauschen Ihre Alte aus!"

Betriebsführung

Die Zahl der Beschwerdefälle wegen sexistischer oder diskriminierender Werbung beim Deutschen Werberat steigt deutlich. In zwei Fällen - mal wieder aus dem Handwerk - gab es eine öffentliche Rüge.

Im ersten Halbjahr 2026 musste der Deutsche Werberat zwei öffentliche Rügen aussprechen. Eine Öffentliche Rüge ist immer die schärfste Strafe des Werberats. Diese kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen trotz Kritik nicht einsichtig ist und eine beanstandete Werbung auch nach Aufforderung nicht ändert oder entfernt. Dann werden Name und Ort des Unternehmens in den Medien veröffentlicht. 

Wieder handelte es sich um Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, die nicht dazu motiviert werden konnten, die Werbung zu ändern oder zurückzunehmen. Und wieder ging es um sexistische Werbung beziehungsweise herabwertende Darstellung von Frauen. In beiden aktuellen Fällen werden Frauen als austauschbare Objekte bezeichnet, die ausgetauscht werden sollten, wenn sie "zu alt" sind.

Der erste Fall ist die Tobias Tamms Sanitär und Heizungstechnik GmbH aus Bad Segeberg. Auf den Fahrzeugen des SHK-Betriebs ist eine junge Frau zu sehen zusammen mit dem Slogan "Wir schmeißen auch Ihre Alte raus!". 

Foto: © Deutscher WerberatFoto: © Deutscher Werberat

Der Begriff "Alte" sei eine abwertende Bezeichnung für eine Frau, so der Werberat. Durch die Verbindung des Bildmotivs mit der Aussage des "Rauswerfens" werde die Frau einem zu entsorgenden und austauschbaren Gegenstand gleichgesetzt. "Sie erscheint nicht als eigenständige Persönlichkeit, sondern als austauschbares Objekt." Das Gremium bewertet die Werbung daher als herabwürdigend gegenüber Frauen.

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Bei der Autoglaserei Hendrik Kühnel Autoglas & Mobiler Service aus Gotha rügt der Deutsche Werberat ein Werbebanner. Neben einer jungen Frau mit Sonnenbrille ist darauf der Satz "Wir tauschen Ihre ‚Alte‘ aus!" zu lesen.

Durch die bewusst doppeldeutige Aussage werde die abgebildete Frau mit dem auszutauschenden Autoglas verglichen und letztlich gleichgesetzt. Nach Auffassung des Gremiums suggeriert die Darstellung, Frauen seien austauschbar, und ist deshalb herabwürdigend. Auch diese Werbung verstößt nach Auffassung des Deutschen Werberats gegen Ziffer 4 der Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen.

In beiden Fällen sah der Werberat einen Verstoß gegen Ziffer 4 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen. In beiden Fällen werden Frauen als austauschbare Objekte bezeichnet, die ausgetauscht werden sollten, wenn sie "zu alt" sind.

VerhaltensregelnHier finden Sie den Werbekodex und die Grundregeln des Deutschen Werberats

Deutlicher Anstieg der entschiedenen Beschwerdefälle

Foto: © Deutscher WerberatFoto: © Deutscher Werberat

Insgesamt stieg die Zahl der entschiedenen Beschwerdefälle gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 20 Prozent. Besonders deutlich nahm die Zahl der Einzelbeschwerden zu.

"Zugleich bleibt die Durchsetzungsquote des Werberats mit 96 Prozent auf sehr hohem Niveau", heißt es in der Pressemitteilung zur Halbjahresbilanz. Das bedeutet, dass die Unternehmen eingesehen haben, dass die Werbung geändert beziehungsweise zurückgenommen werden muss.

Der Deutsche Werberat hat im ersten Halbjahr 2026 über 236 Fälle entschieden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 197 Fällen entspricht dies einem Anstieg um 19,8 Prozent.

Insgesamt gingen 836 einzelne Beschwerden zu einer Vielzahl von Werbemaßnahmen ein, nach 302 im ersten Halbjahr 2025. Damit sei eine "außergewöhnlich große Zahl von Beschwerden" beim Werberat eingegangen.

"Der deutliche Anstieg der Einzelbeschwerden zeigt, dass einzelne Werbemaßnahmen eine sehr breite öffentliche Sensibilität auslösen können. Gerade dann ist die Rolle des Werberats besonders wichtig: Wir bündeln die Kritik, ordnen sie auf Grundlage klarer Regeln ein und schaffen Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Unternehmen. Dass 96 Prozent der beanstandeten Werbung geändert oder gestoppt werden, zeigt zugleich, wie wirksam dieses System funktioniert", erklärt Thomas Hinderer, Vorsitzender des Deutschen Werberats.

Geschlechterdiskriminierung bleibt häufigster Kritikgrund

Diskriminierung und/oder sexistische Darstellung

Wie bereits im Vorjahr war Geschlechterdiskriminierung der häufigste Grund für Beschwerden. Der Werberat entschied im ersten Halbjahr 2026 über 110 entsprechende Fälle, nach 97 im Vorjahreszeitraum (plus 13,4 Prozent). 

Hier gibt es eine deutliche Verschiebung. Die Zahl der Fälle, in denen ausdrücklich eine Diskriminierung von Frauen kritisiert wurde, sank von 23 auf 13, die Zahl der Fälle wegen Männerdiskriminierung von fünf auf zwei.

Dagegen stieg die Zahl der Fälle wegen sexistischer oder herabwürdigender Darstellungen deutlich von 69 auf 95 Fälle. Insgesamt beanstandete der Werberat 24 der 110 Fälle aus dem Bereich Geschlechterdiskriminierung. Die Beanstandungsquote lag damit bei 21,9 Prozent.

Ethik und Moral

An zweiter Stelle der Beschwerdegründe folgte der Bereich Ethik und Moral mit 26 Fällen nach 22 im Vorjahreszeitraum. Davon wurden vier Werbemaßnahmen beanstandet.

Diskriminierung von Personengruppen

Mit 21 Fällen rangierte die Diskriminierung von Personengruppen an dritter Stelle; 2025 waren es 16 Fälle.

Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen

Deutlich zugenommen haben darüber hinaus Beschwerden wegen einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen. Hier stieg die Zahl der Fälle von sieben auf 16.

Plakatwerbung und soziale Netzwerke 

Bei den Werbeformen entfielen die meisten vom Werberat entschiedenen Fälle auf Plakatwerbung.

✔️ 51 Fälle zu digitalen oder klassischen Plakaten wurden behandelt, nach 49 Fällen im ersten Halbjahr 2025.

✔️ An zweiter Stelle lagen Soziale Netzwerke und Plattformen mit 49 Fällen (Vorjahr: 34 Fälle). Dies entspricht einem Anstieg von rund 44 Prozent. 

✔️ Es folgten TV-Spots und TV-Trailer mit 33 Fällen sowie

✔️ Fahrzeugwerbung mit 26 Fällen.   

Hintergrund Der Deutsche Werberat ist die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft. Die Institution kümmert sich darum, dass Werbung, die rechtlich zulässig ist auch ethische Grenzen nicht überschreitet. Den Deutschen Werberat gibt es seit über 50 Jahren.

Quelle: Deutscher Werberat

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Text: / handwerksblatt.de

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