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Juli 2026
"Ein zeitgemäßer Mutterschutz für Selbstständige gehört ins Gesetz." NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur präsentiert Modell mit pauschaler Lohnersatzleistung während der Mutterschutzfrist.
Wer angestellt ist, hat gesetzlichen Mutterschutz. Wer selbstständig ist, hat keinen. Die Folge: Etwa 27.000 selbstständige Frauen in Deutschland geraten jedes Jahr in finanzielle Nöte, wenn sie schwanger sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Viele schwangere Selbstständige arbeiten bis kurz vor der Geburt und gleich danach, weil sie nicht abgesichert sind und die Kosten weiterlaufen.
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur sagt: "Schwangerschaft darf kein Berufsrisiko sein – Punkt. Selbstständige Mütter halten jeden Tag Betriebe am Laufen, sichern Arbeitsplätze, tragen Verantwortung. Und dann werden sie schwanger und fallen durchs Netz. Das ist nicht gerecht und es ist vor allem ökonomischer Unsinn."
Die Wirtschaftsministerium NRW hat am 6. Juli 2026 hierzu eine Machbarkeitsstudie vorgestellt: Der Kern ist eine einmalige, pauschale Lohnersatzleistung in Höhe von 5.000 Euro für Selbstständige während der Mutterschutzfrist.
Der Name der Initiative: "FAIRsorgt - NRW-Initiative für fairen Mutterschutz". Das Wirtschaftsministerium werde zu dem Thema zeitnah weitere Initiativen starten, betonte Neubaur. Die stellvertretende Ministerpräsidentin forderte bei der Präsentation der Studie die Bundesregierung auf, jetzt zu liefern. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sieht einen Mutterschutz für Selbstständige vor. Passiert ist bisher nichts.
Nordrhein-Westfalen wartet nicht ab und legt jetzt vor. Die Studie wurde vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) in Kooperation mit dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn durchgeführt.
Baustein 1: Basis-Mutterschaftsausgleich; Pauschalbetrag von 5.000 Euro als Einmalzahlung zur Abdeckung laufender Kosten sowie von Verdienstausfällen.
Baustein 2: Einkommensbasierte Aufstockung auf 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens zur vollständigen Absicherung des bisherigen Einkommens (optional bei Vorlage entsprechender Nachweise).
Baustein 3: Finanzielle Unterstützung für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften als betriebliche Absicherung. Die Finanzierung eines Mutterschaftsausgleich ist möglich über eine Umlagefinanzierung aller Selbstständigen, über den Bundeshaushalt aus Steuermitteln oder eine Mischform.
Geschätzter Aufwand für die persönliche Absicherung (Baustein 1 und 2): 135 bis 190 Millionen Euro (pro Jahr bei einer Leistung zwischen 5.000 und 7.000 Euro pro Frau insgesamt, ausgehend von circa 27.000 selbstständig erwerbstätigen Frauen, die pro Jahr schwanger werden.)
Geschätzter Aufwand für eine zusätzliche Betriebliche Unterstützung (Baustein 3): Bis zu 135 Millionen Euro (pro Jahr, das heißt zusätzlich bis zu 5.000 Euro pro Frau.)
Tischlermeisterin Johanna Röh bei extra 3 Eine der ersten, die auf den Missstand aufmerksam gemacht haben, ist Tischlermeisterin Johanna Röh, die daraufhin unter anderem eine erfolgreiche Petition gestartet und den Verein "Mutterschutz für Alle!" gegründet hat. Sie erhält Rückendeckung durch das Land NRW und die Handwerksorganisationen auf Landes- und Bundesebene. Im Satire-Magazin extra 3 von Christian Ehring wurde das Thema am 2. Juli 2026 auch thematisiert. Link zur Mediathek.
"Mit dem WHKT-Modell legen wir einen konkreten und praxistauglichen Vorschlag vor, wie Mutterschutz für selbstständige Frauen künftig gestaltet werden kann. Jetzt liegt es in den Händen der Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Selbstständigkeit und Familie besser vereinbar werden."
"Unsere Studie macht deutlich, dass der Handlungsbedarf groß ist. Viele selbstständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter müssen zwischen ihrer Gesundheit und der Existenz ihres Betriebs abwägen. Das WHKT-Modell bietet einen Lösungsansatz, der beide Perspektiven berücksichtigt."
"Das heute vorgestellte Modell beruht auf Befragungen und Analysen unseres Institutes. Es ist gelungen, einen praxisnahen Vorschlag für die gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes für Selbstständige zu entwickeln, der die unterschiedlichen Bedarfe der Selbstständigen abdeckt. Das Modell stellt damit eine gute Grundlage für die zukünftige Gesetzgebung in diesem Bereich dar."
Quelle: Wirtschaftsministerium NRW
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