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NRW geht voran: Fairer Mutterschutz für Selbstständige

"Ein zeitgemäßer Mutterschutz für Selbstständige gehört ins Gesetz." NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur präsentiert Modell mit pauschaler Lohnersatzleistung während der Mutterschutzfrist.

Wer angestellt ist, hat gesetzlichen Mutterschutz. Wer selbstständig ist, hat keinen. Die Folge: Etwa 27.000 selbstständige Frauen in Deutschland geraten jedes Jahr in finanzielle Nöte, wenn sie schwanger sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Viele schwangere Selbstständige arbeiten bis kurz vor der Geburt und gleich danach, weil sie nicht abgesichert sind und die Kosten weiterlaufen. 

NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Foto: © MWIKE NRW/Nils Leon BrauerNRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Foto: © MWIKE NRW/Nils Leon Brauer

In NRW wurde jetzt eine Machbarkeitsstudie mit praxisnahen Lösungen vorgelegt. Sie wurde am 6. Juli in der Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen in Berlin an NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur übergeben.

➡️Der Kern ist eine einmalige, pauschale Lohnersatzleistung in Höhe von 5.000 Euro für Selbstständige während der Mutterschutzfrist. Eine Einmalzahlung zur Abdeckung laufender Kosten beziehungsweise Verdienstausfällen.

Der Name der Initiative: "FAIRsorgt - NRW-Initiative für fairen Mutterschutz". Die Studie wurde vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) in Kooperation mit dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn durchgeführt.

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Wirtschaftsministerin Mona Neubaur sagt: "Schwangerschaft darf kein Berufsrisiko sein – Punkt. Selbstständige Mütter halten jeden Tag Betriebe am Laufen, sichern Arbeitsplätze, tragen Verantwortung. Und dann werden sie schwanger und fallen durchs Netz. Das ist nicht gerecht und es ist vor allem ökonomischer Unsinn."

Das Wirtschaftsministerium werde zu dem Thema zeitnah weitere Initiativen starten, betonte Neubaur. Die stellvertretende Ministerpräsidentin forderte bei der Präsentation der Studie die Bundesregierung auf, jetzt zu liefern. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sieht einen Mutterschutz für Selbstständige vor. Passiert ist bisher nichts. Nordrhein-Westfalen warte nicht ab, sondern lege jetzt vor, so Neubaur. 

Das sind die Kernpunkte des Modells:

Baustein 1: Basis-Mutterschaftsausgleich; Pauschalbetrag von 5.000 Euro als Einmalzahlung zur Abdeckung laufender Kosten sowie von Verdienstausfällen.

Baustein 2: Einkommensbasierte Aufstockung auf 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens zur vollständigen Absicherung des bisherigen Einkommens (optional bei Vorlage entsprechender Nachweise).

Baustein 3: Finanzielle Unterstützung für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften als betriebliche Absicherung. Die Finanzierung eines Mutterschaftsausgleich ist möglich über eine Umlagefinanzierung aller Selbstständigen, über den Bundeshaushalt aus Steuermitteln oder eine Mischform. 

Geschätzter Aufwand für die persönliche Absicherung (Baustein 1 und 2): 135 bis 190 Millionen Euro (pro Jahr bei einer Leistung zwischen 5.000 und 7.000 Euro pro Frau insgesamt, ausgehend von circa 27.000 selbstständig erwerbstätigen Frauen, die pro Jahr schwanger werden.)

Geschätzter Aufwand für eine zusätzliche Betriebliche Unterstützung (Baustein 3): Bis zu 135 Millionen Euro (pro Jahr, das heißt zusätzlich bis zu 5.000 Euro pro Frau.) 

Tischlermeisterin Johanna Röh bei extra 3 Eine der ersten, die auf den Missstand aufmerksam gemacht hat, ist Tischlermeisterin Johanna Röh. Sie hatte 2022 eine erfolgreiche Petition gestartet und den Verein "Mutterschutz für Alle!" gegründet. Der Verein erhält Rückendeckung unter anderem durch das Land NRW und die Handwerksorganisationen auf Landes- und Bundesebene. Im Satire-Magazin extra 3 von Christian Ehring wurde das Thema am 2. Juli 2026 ebenfalls thematisiert. Link zur Mediathek. 

Stimmen zum NRW-Modell

Berthold Schröder, Präsident des WHKT:

"Mit dem WHKT-Modell legen wir einen konkreten und praxistauglichen Vorschlag vor, wie Mutterschutz für selbstständige Frauen künftig gestaltet werden kann. Jetzt liegt es in den Händen der Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Selbstständigkeit und Familie besser vereinbar werden." 

Dr. Florian Hartmann, Hauptgeschäftsführer des WHKT:

"Unsere Studie macht deutlich, dass der Handlungsbedarf groß ist. Viele selbstständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter müssen zwischen ihrer Gesundheit und der Existenz ihres Betriebs abwägen. Das WHKT-Modell bietet einen Lösungsansatz, der beide Perspektiven berücksichtigt." 

Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin des IfM Bonn:

"Das heute vorgestellte Modell beruht auf Befragungen und Analysen unseres Institutes. Es ist gelungen, einen praxisnahen Vorschlag für die gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes für Selbstständige zu entwickeln, der die unterschiedlichen Bedarfe der Selbstständigen abdeckt. Das Modell stellt damit eine gute Grundlage für die zukünftige Gesetzgebung in diesem Bereich dar." 

Johanna Röh, Vorsitzende des Vereins "Mutterschutz für Alle!"

"Das ist ein wichtiger Schritt – denn mit diesem Modell liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, wie der Mutterschutz für Selbstständige gesetzlich umgesetzt werden kann. Besonders hervorheben wollen wir den pauschalen Basisschutz: Er erreicht auch Gründerinnen und Selbstständige mit noch niedrigen Einkommen, die heute besonders schlecht abgesichert sind. Wer gründet oder ein Unternehmen aufbaut, darf schließlich nicht durch eine Schwangerschaft in eine existenzielle Krise geraten."

Quelle: Wirtschaftsministerium NRW; Mutterschutz für Alle!

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Text: / handwerksblatt.de

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