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Handwerker sind wichtige Akteure der Energiewende. Betriebe müssen bei der Werbung aber genau belegen, warum. (Foto: © mariok/123RF.com)
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Juli 2026
Handwerksbetriebe müssen bei Werbung mit Begriffen wie „nachhaltig“ oder "öko" bald vorsichtig sein. Ab September gelten nämlich strengere Regeln: Pauschale Umweltversprechen oder unklare Siegel sind dann nicht mehr erlaubt.
Überall in Deutschland installieren Handwerker Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen, dämmen Gebäude oder bauen an der Infrastruktur für die zunehmende E-Mobilität. Sie arbeiten damit aktiv an der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende. Diese wichtige Aufgabe dürfen und sollen die Betriebe auch als Marketing-Argument bei Ihren Kunden nutzen. Allerdings gibt es dafür ab dem 27. September 2026 strengere Vorgaben.
"Für die Praxis heißt das: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese Aussagen künftig präzise, nachvollziehbar und belegbar machen", erklärt Rechtsanwältin Susanne Terhorst, Geschäftsführerin der Handwerkskammer Koblenz. Undifferenzierte Begriffe wie "umweltfreundlich", "öko", "grün" oder "klimafreundlich" seien ohne passenden Nachweis nicht mehr zulässig. Grund dafür sind geänderte EU-Regeln (Details dazu siehe > Infokasten unten).
"Besonders heikel sind allgemeine Umweltaussagen, die nicht mit einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, etwa durch ein anerkanntes Typ-I-Siegel oder das EU-Ecolabel nachgewiesen werden", weiß die Expertin. Ebenfalls unzulässig seien Aussagen, die den Eindruck erwecken, ein ganzes Produkt oder der ganze Betrieb sei nachhaltig, obwohl nur ein Teilaspekt gemeint ist.
Auch darf man "klimaneutral" oder "CO2-neutral" nicht einfach mit Treibhausgas-Kompensation begründen. Ebenso sind Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung oder staatliche Festsetzung verboten, außerdem Zukunftsversprechen wie "bis 2030 klimaneutral", wenn kein überprüfbarer Plan dahintersteht. Gesetzliche Mindeststandards als Alleinstellungsmerkmal zu bewerben, wie etwa "Wir erfüllen die EnEV", ist ebenfalls nicht mehr zulässig.
"Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Mitbewerber und Verbände", so Terhorst. Für Handwerksbetriebe kommt noch das Risko hinzu, dass sie ihren guten Ruf gefährden. Der Vorwurf des Greenwashings kann Vertrauen kosten, selbst wenn die eigentliche Leistung solide ist.
"Der sicherste Weg führt weg von pauschalen Schlagworten hin zu konkreten Angaben", rät die Juristin. "Statt ‚nachhaltig‘ schreiben Sie besser, welche Maßnahme Sie tatsächlich umsetzen, welchen Standard Sie erfüllen und mit welchem Dokument Sie das belegen."
Die Begriffe "Klimahandwerker" oder "Klimahandwerk" zum Beispiel täuschen eine Zertifizierung vor, die es nicht gibt. Terhorst schlägt eine rechtssichere Alternative vor: "Zukunftssicher bauen mit Auszeichnung: Als eingetragener Meisterbetrieb und staatlich gelistete Energieeffizienz-Experten (BAFA) bringen wir Ihr Projekt auf den neuesten Stand – fundiert durch unsere Fachfortbildung ‚Klimaschonendes Bauen‘ nach ISO 17065."
(Weitere konkrete Beispiele für erlaubte Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit finden Sie > unten in der Liste.)
"Prüfen Sie alle Werbemittel: Website, Social Media, Fahrzeuge, Flyer, E-Mail-Signaturen und Angebotsvorlagen", rät Terhorst. "Entsprechen diese nicht mehr den Vorgaben, sollten Sie Werbeaussagen anhand der unten aufgeführten Beispiele umformulieren. Und fehlende Zertifikate sowie andere relevante Nachweise beantragen." Wenn diese vorhanden seien, sollten man sie zentral dokumentieren. "Sinnvoll ist es auch, das ganze Team zu informieren, damit im Kundengespräch keine ungesicherten ‚grünen‘ Versprechen fallen, empfiehlt die Expertin.
Fazit: Nicht nur das gute Ziel der Nachhaltigkeit zählt, sondern auch der belegbare Weg dorthin. Für das Handwerk bedeutet das mehr Sorgfalt bei Texten, dafür aber auch mehr Chance auf glaubwürdige und rechtssichere Werbung. Klimahandwerker bleibt man jedenfalls – auch wenn man jetzt mehr Worte darum machen muss.
Rechtsanwältin Susanne Terhorst schlägt hier Formulierungen vor, mit denen Handwerker auf der rechtssicheren Seite sind:
Falsch: ❌ "Handwerk für die Energiewende" oder "Energiewende-Handwerker"
Richtig: ✅ "Meisterbetrieb [Gewerk] – KfW-Fachbetrieb (Nr. XXXXX) – Nachweisbare CO₂-Einsparung: Ø 3,2 t/a je Auftrag (Berechnung nach DIN V 18599)"
Alternative: "Messbarer Klimaschutz für Ihr Zuhause: Ihr KfW-Fachbetrieb für energetische Sanierung. Gemeinsam senken wir Ihren CO₂-Ausstoß um durchschnittlich 3,2 Tonnen pro Jahr (präzise berechnet nach DIN V 18599)."
❌ "Energieberater Handwerk" (ohne BAFA-Listung)
✅ "Energieeffizienz-Experte Wohngebäude (BAFA-Liste, Reg.-Nr. EEE-XXXXX) – Meisterbetrieb [Gewerk]"
Alternative: "Ihr direkter Weg zu maximaler Förderung: Zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude (offizielle BAFA-Liste, Reg.-Nr. EEE-12345) & Meisterbetrieb."
❌ "Öko-Maurer" oder "Grüner Betonbauer" oder "Nachhaltiger Rohbauer"
✅ "Maurer- & Betonbauermeister – Fachbetrieb für mineralische Dämmstoffe & Recycling-Beton (RC-Beton nach DIN EN 206, Umweltproduktdeklaration EPD vorliegend)"
Alternative: "Modernes Rohbaumanagement: Ihr Maurer- & Betonbauermeister für wohngesunde, mineralische Dämmstoffe und zukunftsweisenden Recycling-Beton (RC-Beton nach DIN EN 206 mit offizieller Umweltproduktdeklaration EPD)."
❌ "Recycling-Beton-Experte" oder "Kreislaufwirtschaft-Maurer" (ohne Nachweis)
✅ "Verarbeitung von RC-Beton (Typ E, DIN EN 206) – Rezyklierter Anteil ≥ 30 % (Lieferantenbescheinigung, Baustellendokumentation) – Fortbildung ‚Kreislaufgerechtes Bauen‘ (DAfStb/VDI)"
Alternative: "Bauen für Generationen: Wir beherrschen den modernen Betonbau mit mindestens 30 % Recycling-Anteil (Typ E, DIN EN 206 mit Lieferantennachweis) – zertifiziert durch die VDI-Fortbildung ‚Kreislaufgerechtes Bauen‘."
❌ "Fördermittel-Maurer" oder "BAFA-Sanierer Mauerwerk" (ohne BAFA-Listung)
✅ "Energieeffizienz-Experte (BAFA, EEE-XXXXX) – Maurermeister – BEG-Einzelmaßnahmen: Außenwanddämmung, Kellerdeckendämmung – Antragstellung inklusive"
Alternative: "Sanierung ohne Papierkram: Ihr KfW- & BAFA-Experte für hocheffiziente Außenwand- und Kellerdeckendämmung. Unser Service: Wir übernehmen die komplette Fördermittel-Antragstellung für Sie."
❌ "Wärmepumpen-Experte" oder "Wärmepumpen-Spezialist" (ohne VDI 4645)
✅ "Installateur- & Heizungsbauermeister – VDI 4645 zertifiziert (Nr. WP-2024-XXX, gültig bis 2027) – Herstellerzertifikate: Viessmann Vitocal, NIBE S-Serie, Daikin Altherma"
Alternative: "Premium-Wärmetechnik vom Spezialisten: Zertifizierter Heizungsbaumeister nach VDI 4645. Ihr Profi-Partner für die Installation und Wartung der führenden Systeme von Viessmann (Vitocal), NIBE (S-Serie) und Daikin (Altherma)."
❌ "Grüner Installateur" oder "Öko-Heizungsbauer" oder "Nachhaltige Sanitärtechnik"
✅ "Fachbetrieb für regenerative Wärmeerzeugung & Trinkwasserhygiene – Solarthermie (BSH/DSK zertifiziert), Wärmepumpe (VDI 4645), Grauwasserrecycling (DIN 1989)"
Alternative: "Unabhängig durch regenerative Energie: Ihr Meisterbetrieb für zukunftssichere Heizsysteme, BSH/DSK-zertifizierte Solarthermie und moderne Grauwassernutzung nach DIN 1989."
❌ "Fördermittel-Installateur" oder "BEG-Experte SHK" (ohne BAFA-Listung)
✅ "Energieeffizienz-Experte Wohngebäude (BAFA, EEE-XXXXX) – SHK-Meister – BEG EM/WP: Antragstellung & Abrechnung – 127 bewilligte Anträge 2024"
Alternative: "Erfahrung, die sich für Sie auszahlt: Ihr gelisteter Energieeffizienz-Experte (BAFA) für Wärmepumpen. Profitieren Sie von unserer Routine aus über 120 erfolgreich bewilligten Förderanträgen allein im letzten Jahr."
❌ "Trinkwasser-Experte" oder "Hygiene-Spezialist SHK" (pauschal, ohne Nachweis)
✅ "Fachbetrieb Trinkwasserhygiene – VDI 6023 Kategorie B zertifiziert (Nr. TW-2024-XXX) – Legionellen-Probenahme (akkreditiertes Labor, DIN EN ISO 11731) – Risikobewertung nach UBA-Leitfaden"
Alternative: "Schutz für Ihre Familie: Zertifizierter Fachbetrieb für Trinkwasserhygiene nach VDI 6023 (Kat. B). Professionelle Legionellen-Probenahme über akkreditierte Labore und rechtssichere Risikobewertung."
❌ "Solar-Dachdecker" oder "Photovoltaik-Dach aus einer Hand" (ohne Elektro-Eintragung)
✅ "Dachdeckermeister – Dachseitige PV-Montage (Unterkonstruktion, Modulbefestigung, Dachdurchführungen) – Elektroinstallation durch Partner-Elektromeisterbetrieb (Handwerksrolle, VDE 0100) – Schnittstellen vertraglich geregelt"
Alternative: "Ihr Solardach aus Meisterhand: Wir übernehmen die fachgerechte, sturmsichere Dachmontage und Modulbefestigung. Für den sicheren Netzanschluss sorgt unser eingetragener Elektro-Meisterpartner nach VDE 0100 – alle Schnittstellen perfekt koordiniert."
❌ "Energetische Dachsanierung – Komplett vom Dachdecker"
✅ "Dachdeckermeister – Dachdämmung, Dampfsperre, Dachdeckung, Entwässerung (eigenes Gewerk) – Dachflächenfenster (Velux/Roto-Partner), PV (Elektro-Partner), Gerüst (Verleiher) – Gewerke im Leistungsverzeichnis getrennt ausgewiesen"
Alternative: "Ihr Dach-Komplettschutz: Wir realisieren Ihre hochwertige Dachdämmung und Eindeckung im eigenen Gewerk. Für Premium-Komponenten wie Velux/Roto-Fenster oder PV-Anlagen arbeiten wir Hand in Hand mit festen Partnern – transparent für Sie aufgeschlüsselt."
❌ "Recycling-Dach" oder "Kreislaufwirtschaft-Dachdecker" (pauschal, ohne Belege)
✅ "Rückbau & Verwertung: Altdachziegel → Recycling (Ziegel-Recyclingquote 85 %, Entsorgungsnachweis) – Bitumenbahnen → thermische Verwertung (Dokumentation nach KrWG/NachwV) – EPD für Neumaterial vorliegend"
Alternative: "Verantwortungsvoller Rückbau: Wir garantieren eine fachgerechte Wertstoff-Kreislaufführung Ihrer alten Dachmaterialien (nachweisbare Ziegel-Recyclingquote von 85 %) und setzen bei der Neueindeckung auf zertifizierte Materialien mit Umweltproduktdeklaration (EPD)."
❌ "Flachdach-Experte" oder "Abdichtungsspezialist" (ohne FDD-Fachkunde)
✅ "Flachdach-Fachbetrieb (FDD-Fachkunde, Zertifikat Nr. FD-XXXX) – Abdichtung: Bitumen (DIN EN 13707), Kunststoff (DIN EN 13956), Flüssigkunststoff (ETAG 005) – Jährliche Fortbildung FDD/VDI dokumentiert"
Alternative: "Absolut dicht, ohne Kompromisse: Ihr spezialisierter Flachdach-Fachbetrieb (FDD-Fachkunde). Wir sichern Ihr Gebäude meisterhaft ab – egal ob mit langlebigem Bitumen (DIN EN 13707) oder modernen Kunststoffbahnen."
Rechtlicher Hintergrund Die EU geht mit der EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing, also irreführende Werbung mit Umweltvorteilen, vor. EmpCo steht für "Empowering Consumers for the Green Transition". Verbraucher sollen damit ihre Kaufentscheidung besser nach ökologischen Auswirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit treffen können. Deutschland hat die Vorgaben im Februar 2026 durch die Änderung des Wettbewerbsrechts (UWG) und des Verbraucherrechts umgesetzt. Dafür wurde die "Schwarze Liste" im UWG um mehrere Verbote erweitert. Die Regeln gelten ab dem 27. September 2026.
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