Steuerbonus für Handwerkerleistungen bleibt erhalten
Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen bleibt. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss geeinigt. Er wird allerdings von 20 auf 15 Prozent von 6.000 Euro abgesenkt.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Steuerbonus für Handwerker-Rechnung: Was Sie wissen sollten
Die Spitzen von Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket verständigt. Eine wichtige Nachricht für das Handwerk: Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wird bleiben, allerdings etwas gekürzt. "Die Diskussion um Handwerkerleistungen ist vom Tisch", sagte CSU-Chef Markus Söder, der das Reformpaket mit den Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin vorgestellt hat. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent von 6.000 Euro reduziert. Also von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro Steuerentlastung pro Jahr.
Der sogenannte Handwerkerbonus stand in den vergangenen Monaten komplett auf der Streichliste. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte sich für den Erhalt stark gemacht und viele Gespräche geführt.
Steuerbonus: wichtiger Anreiz für das Handwerk
ZDH-Präsident Jörg Dittrich wertet den Erhalt des Steuerbonus als wichtiges Ergebnis für das Handwerk. "Der Steuerbonus setzt weiter einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit." Die nun erfolgte Reduzierung der Förderung sei ein "vertretbarer Kompromiss", so Dittrich.
15 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden dann jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es dann einen Steuerbonus von 900 Euro.
Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material, und das Geld muss auf dem Konto des Handwerkers eingehen. Barzahlungen sind nicht möglich.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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