Die Verpflichtung für Hersteller, in jedem Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen, soll für kleine und mittlere Unternehmen ausgesetzt werden.

Die Verpflichtung für Hersteller, in jedem Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen, soll für kleine und mittlere Unternehmen ausgesetzt werden. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

Vorlesen:

Verpackungsgesetz soll vereinfacht werden

Der Umweltausschuss im EU-Parlament stimmte für Vereinfachungen der umstrittenen Verpackungsverordnung für Kleinst- und Kleinunternehmen. Das Handwerk begrüßt das, fordert aber weitergehende Änderungen.

Die Abgeordneten im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments haben für Vereinfachungen der Vorgaben im Zusammenhang mit der EU-Verpackungsverordnung gestimmt. Demnach soll die Verpflichtung für Hersteller, in jedem Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zu benennen, bis 2035 für kleine und mittlere Unternehmen vollständig ausgesetzt werden. Außerdem sollen Kleinst- und Kleinbetriebe von der Pflicht befreit werden.

"Ich freue mich sehr über die überwältigende Unterstützung für diesen Vorschlag. Er zeigt, dass ein breites Verständnis dafür besteht, dass Unternehmen – insbesondere kleinere Betriebe – jetzt echte Vereinfachungen benötigen", sagt Berichterstatterin Ingeborg ter Laak. "Wir können von ihnen nicht verlangen, jahrelang auf eine horizontale Lösung zu warten, während sie schon heute mit unnötigem Verwaltungsaufwand zu kämpfen haben. Wir müssen sie schnellstmöglich entlasten und gleichzeitig auf einen kohärenten europäischen Rahmen hinarbeiten, der verhindert, dass dieselben Probleme erneut auftreten."

Zusätzlicher Verbesserungsbedarf

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die vorgesehenen Änderungen der Verpackungsverordnung: "Es ist nicht hinnehmbar, dass Kleinst- und Kleinunternehmen in jedem Land, in das sie exportieren, einen Bevollmächtigten benennen müssen. Deshalb ist es positiv, dass das Europäische Parlament mehrheitlich dafür gestimmt hat, Kleinst- und Kleinunternehmen mit einer Aussetzungsklausel von dieser Pflicht zu befreien", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Als erste kurzfristige Maßnahme sei die vorgeschlagene Aufschiebung der Bevollmächtigten ein wichtiger Schritt, um solche Betriebe zu unterstützen.

"Allerdings sehen sich auch mittelgroße Handwerksbetriebe übermäßigen Verpflichtungen ausgesetzt. Langfristig muss die Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Ausland daher freiwillig bleiben", fordert Schwannecke. Beschlüsse des Ausschusses könnten nur ein erster Schritt sein, denn es gebe zusätzlichen Verbesserungsbedarf. Es brauche wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer Betriebe von den EPR ausgenommen sind. Zudem muss es Betrieben ermöglicht werden, dass sie ihre EU-Lieferungen über nationale Systeme melden können, die wiederum die erforderlichen Daten dann automatisch in ein EU-weit einheitliches Meldeportal überführen."

Das könnte Sie auch interessieren:

Verhandlungen zügig abschließen

Die Änderungsvorschläge des Umweltausschusses müssen nun im Plenum des EU-Parlaments bestätigt werden. Sobald das geschehen ist, können die Trilogverhandlungen beginnen. Schwannecke: "Die Fachpolitiker im EU-Parlament haben vorgelegt, jetzt müssen die Mitgliedstaaten nachziehen. Die Verhandlungen im Rat waren zuletzt eingefroren, müssen jetzt aber zügig abgeschlossen werden, damit die vorgeschlagenen Vereinfachungen endlich greifen. Die Regelungen müssen praxistauglich und verhältnismäßig gestaltet werden. Andernfalls könnten gerade Betriebe in Grenzregionen den Zugang zum EU-Binnenmarkt verlieren."

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: