Ministerium legt Pläne für einen Spritpreisdeckel vor
Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf für einen Spritpreisdeckel erarbeitet. Er könnte Notsituationen als Kriseninstrument zum Einsatz kommen. Der ZDK lehnt das Gesetz als "ordnungspolitischen Unsinn" ab.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für das "Kraftstoffhöchstpreisgesetz", den sogenannten Spritpreisdeckel, vorgelegt. Das Gesetz soll es der Bundesregierung ermöglichen, in Krisenfällen per Verordnung Höchstpreise für Benzin und Diesel an öffentlichen Tankstellen festzulegen. Dafür sollen aber strenge Regeln gelten. Bevor ein Preisdeckel in Kraft treten kann, müssen Preise für die Kraftstoffe in Deutschland in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als im Durchschnitt der anderen EU-Staaten. Die Preisbegrenzung darf danach maximal drei Monate gelten.
Die Länder sollen abweichende Höchstpreise festlegen können, sollte es dafür regionale Erfordernisse geben. Bei einer Gefährdung der Versorgungssicherheit könnte die Preishöchstgrenze ausgesetzt werden. Kraftstofflieferung sollen auch in Notsituationen wirtschaftlich bleiben. Das Kraftfahrzeuggewerbe lehnt die Pläne des Ministeriums ab. Der Spritpreisdeckel sei ordnungspolitischer Unsinn. Statt staatlich verordneter Kraftstoffhöchstpreise brauche es eine wirksame steuerliche Entlastung der Verbraucher.
ZDK fordert Verbesserungen
Ein staatlicher Preisdeckel bekämpfe nicht die Ursachen hoher Kraftstoffpreise, sondern greife in die Preisbildung ein und schaffe neue Risiken für Wettbewerb und Versorgung, sagt Jürgen Hasler, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Wer die Autofahrer an der Zapfsäule wirklich entlasten will, muss bei der hohen staatlichen Steuerbelastung ansetzen und darf die Verantwortung nicht auf die Betriebe abwälzen." Nicht nur inhaltlich sei das Vorhaben fragwürdig, auch die Gesetzesvorbereitung überzeuge nicht. "Der ZDK und andere Verbände wurden bislang nicht in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen."
Dass die ursprünglich geplante Kabinettsbefassung verschoben wurde, zeige, dass es noch großen Klärungsbedarf gebe. "Es kann nicht sein, dass ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen für Unternehmen und Verbraucher vorbereitet wird, ohne die betroffenen Branchen und ihre Fachleute anzuhören", erklärt Hasler. Der ZDK fordert deswegen, den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht zu beschließen und stattdessen eine wirksame steuerliche Entlastung der Verbraucher auf den Weg zu bringen. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Gelegenheit jetzt nutzt, den Entwurf noch einmal fachlich zu überprüfen und die relevanten Experten mit einzubeziehen."
"Höchstpreis schafft keine Entlastungsgarantie"
Der geplante Höchstpreis schaffe keine Entlastungsgarantie. Für internationale Beschaffungskosten und Transport-, Lager- und Versorgungskosten hätte das Gesetz keine Folgen. "Wird der Höchstpreis zu niedrig angesetzt, drohen wirtschaftliche Belastungen für Anbieter und Risiken für die Versorgung. Liegt er zu hoch, kann er zum Orientierungspunkt für die Preisgestaltung werden und den Wettbewerb um niedrigere Preise schwächen. Auch regionale Unterschiede bei den Beschaffungskosten lassen sich mit pauschalen Preisvorgaben nur schwer abbilden", so der ZDK.
Der Staat selbst trage über Energie- und Mehrwertsteuer erheblich zu den hohen Kraftstoffpreisen bei. Hasler: "Der Staat ist durch Energiesteuer, CO2-Preis und Mehrwertsteuer Preistreiber und Profiteur zugleich. Allein durch die Preissteigerungen an den Tankstellen fließen neun bis zwölf Cent Mehreinnahmen pro Liter Kraftstoff in den Staatshaushalt. Steigen die Marktpreise, steigt damit auch der absolute Mehrwertsteueranteil. Eine Senkung der Energiesteuer wäre deshalb ein direkterer und transparenterer Weg, um Verbraucher an der Zapfsäule zu entlasten."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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