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Westbalkan-Regelung: Zuwanderung wird halbiert

Die Zuwanderung über die Westbalkanregelung wird von 50.000 auf 25.000 Personen im Jahr halbiert. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Besonders hat tritt das die Baubranche.

Das Bundeskabinett hat wie von der Baubranche befürchtet die Halbierung der Zuwanderung über die Westbalkanregelung beschlossen. Statt 50.000 Personen sollen künftig nur noch 25.000 Menschen im Jahr über die Regelung in Deutschland arbeiten können. Dies betrifft Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

"Auf einen Schlag werden knapp 9.000 dringend benötigte Arbeitskräfte fehlen", sagt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. "Diese Menschen lassen sich nicht einfach durch Arbeitskräfte im Land oder Beschäftigte aus anderen Branchen ersetzen." Viele von ihnen hätten baufachliche Erfahrung und Expertise. Gerade bei zentralen Tätigkeiten, etwa im Bereich Stahl- und Betonarbeiten würden Kompetenzen benötigt, die auf dem heimischen Arbeitsmarkt kaum noch verfügbar sind. Müller: "Sie schließen eine Lücke, die wir aus eigener Kraft nicht mehr vollständig schließen können."

Viele Bauarbeiter gehen in Rente

Müller weist darauf hin, dass allein im vergangenen Jahr rund 17.000 Bauarbeiter in die Rente gegangen sind. Die Menschen aus den Westbalkanstaaten würden keine heimischen Beschäftigten verdrängen, sondern den Betrieb der heimischen Baustellen sichern. "Wer jetzt 9.000 Arbeitskräfte aus dem Markt nimmt, riskiert nicht nur Verzögerungen bei Wohnungsbau und Infrastruktur sowie zusätzliche Kosten. Er verhindert jetzt und in jedem folgenden Monat Wertschöpfung in einer Branche, die standorttreu und wirtschaftliches Fundament in jeder Region Deutschlands ist", betont Müller.

Die Westbalkanregelung gibt es seit zehn Jahren. Aktuell gilt eine Obergrenze von maximal 50.000 erteilten Zustimmungen beziehungsweise Visa pro Jahr. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine Neunte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) sieht eine Halbierung des Kontingents vor. Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums geht die Kürzung auf eine Initiative der CDU/CSU zurück, die im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert wurde.

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Text: / handwerksblatt.de