Baustelle steht still: Darf der Handwerker die Arbeit einstellen?
Verzögerungen auf Baustellen sind im Handwerk an der Tagesordnung. Aber ist es erlaubt, einen Auftrag dann einfach abzubrechen? Ein Urteil zeigt: Nur saubere Dokumentation schützt vor Geldverlust.
Bauverzögerungen gehören zum Alltag eines Handwerkers. Andere Kunden warten, Mitarbeiter und Zeit sind bereits verplant. Also den aktuellen Auftrag einfach hinschmeißen? Besser nicht: Ein Urteil klärt die Spielregeln, um seinen Werklohn und den Frieden mit dem Auftraggeber zu sichern.
Der Fall
Ein Dachdeckerbetrieb nahm einen Auftrag für das Dach einer Sporthalle an. Der Vertrag legte klare Fristen für die Ausführung fest. Doch weil andere Gewerke ihre Vorarbeiten zu spät erledigten, konnte der Dachdecker nicht rechtzeitig beginnen. Die Fristen liefen ab. Der Betrieb stellte daraufhin seine Arbeit ein. Er begründete das mit fehlenden Mitarbeitern, den Verzögerungen anderer Gewerke und einem fehlenden Gerüst, das für Sicherheit sorgen sollte.
Der Auftraggeber kündigte daraufhin den Vertrag außerordentlich. Der Dachdecker klagte anschließend seinen Werklohn ein.
Das Urteil
Der Dachdecker blieb vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg erfolglos.
Falle eine Baubehinderung weg – etwa nachdem Vorgewerke fertig sind –, müsse der Auftragnehmer die Arbeiten unverzüglich fortführen, stellte das OLG klar. Dass der Dachdecker dies hier nicht getan habe, sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Er könne sich nicht darauf berufen, dass die vertraglichen Fristen abgelaufen waren.
"Der Umstand, dass durch eine Baubehinderung die im Bauvertrag fest vereinbarten Termine und Fristen hinfällig geworden sind, bewirkt in keiner Weise ein Entfallen jeglicher zeitlichen Leistungsverpflichtung", so das Urteil wörtlich. Auch die Tatsache, dass ein Gerüst fehlte, berechtige den Dachecker nicht zur Arbeitsverweigerung. Damit habe er seine vertraglichen Pflichten verletzt.
Der Bauherr habe somit sein außerordentliches Kündigungsrecht nach §§ 8 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. 5 Abs. 4 VOB/B korrekt ausgeübt, entschied das OLG. Dieses Kündigungsrecht könne sich auch bei einem VOB/B-Bauvertrag aus § 648 a Abs. 1 BGB ergeben.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 22. Juli 2025, Az. 2 U 70/24
Praxistipp
"Aus der Entscheidung wird deutlich, dass der Werkunternehmer nach Wegfall der Behinderung nicht abwarten darf", erklärt Sabine Schönewald, Justiziarin für Zivil- und Unternehmensrecht bei der Handwerkskammer zu Köln und Leitung der Vermittlungsstelle. "Auf Aufforderung des Auftraggebers muss er unverzüglich mit den Arbeiten beginnen und alles Zumutbare tun, um die Fortführung zu ermöglichen."
Was Handwerker bei Bauverzögerungen beachten müssen
- Verzögerungen rechtfertigen nicht die Arbeitseinstellung.
- Ohne zwingenden Grund dürfen Sie die Arbeit nicht niederlegen. Sonst verlieren Sie Ihren Vergütungsanspruch und riskieren eine Kündigung.
- Folgeaufträge und Personalengpässe wirken nur entlastend, wenn Sie sie früh, konkret und nachvollziehbar ankündigen.
Checkliste für Handwerker
- Zeigen Sie Verzögerungen sofort schriftlich beim Auftraggeber an. Nennen Sie Ursache, Beginn und Verantwortliche.
- Sichern Sie Belege, zum Beispiel Fotos, Bautagebuch, Protokolle und Schriftverkehr. Denn Sie müssen die Behinderung nachweisen.
- Melden Sie Kapazitätsengpässe so früh wie möglich und nennen Sie einen realistischen Ersatztermin.
- Melden Sie Mehrkosten sofort an.
- Fordern Sie Entschädigung oder Schadensersatz begründet und zeitnah.
- Frist setzen und Lösungen anbieten: Setzen Sie dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Mitwirkung mit Kündigungsandrohung. Bieten Sie alternative Sicherungsmaßnahmen oder einen neuen Terminplan an. Merke: Wer kooperiert, verbessert seine Position in einem späteren Streit!
- Lassen Sie im Zweifel die Rechtslage prüfen, bevor Sie die Arbeit einstellen. Eine Fehleinschätzung kann den Werklohn kosten.
- Regeln Sie am besten schon im Vertrag alle relevanten Punkte. Dazu zählen wichtige Termine, Verpflichtungen der Vorgewerke, Gerüst- und Sicherheitsfragen sowie die Kostenteilung bei Verzögerungen.
Fazit: Dokumentation schützt vor Streit
"Reagieren Sie bei Verzögerungen immer mit sauberer Dokumentation und frühzeitiger Anzeige", rät Schönewald. "Suchen Sie das Gespräch mit dem Auftraggeber. Wer diese Grundsätze befolgt, sichert die eigenen Ansprüche und vermeidet Ärger, Kündigung und Zahlungsausfall."
Quelle: Handwerkskammer zu Köln
Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben