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HWK Münster | Oktober 2026
Gründungstage Münster: HWK bietet Workshops an
Bei den Gründungstagen Münster vom 9. bis 11. November 2026 unterstützt die Handwerkskammer Münster angehende Unternehmer mit vier Workshops.
Früher nutzten Arbeitgeber oft das Einwurf-Einschreiben, weil es als praktisch galt. Doch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Mai 2026 sorgte für Zweifel. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)
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8. Oktober 2026
Die Deutsche Post hat nach einem Urteil des BAG den Zustellprozess von Einwurf-Einschreiben verbessert. Bei Kündigungsschreiben bleibt aber ein Risiko. Ein Experte erklärt, welche Alternativen mehr Sicherheit bieten.
Arbeitgeber, die eine Kündigung verschicken, müssen deren Zugang beim Arbeitnehmer nachweisen. Auch Abmahnungen und andere bedeutende Erklärungen verlangen diesen Nachweis. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel fasst den aktuellen Stand zusammen und gibt Tipps für eine sichere Zustellung.
Früher nutzten Arbeitgeber oft das Einwurf-Einschreiben, weil es als praktisch galt. Doch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Mai 2026 sorgte für Zweifel. Es entschied, dass das damalige Scan-Verfahren der Post für Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis mehr für deren Zugang lieferte. Denn der Zusteller bestätigte elektronisch die Auslieferung, noch bevor er den Brief tatsächlich in den Briefkasten einwarf. Dadurch fehlte ein sicherer Nachweis für den tatsächlichen Zugang. Denn zwischen elektronischer Bestätigung und tatsächlichem Einwurf konnte theoretisch noch etwas passieren.
Die Deutsche Post habe ihren Ablauf inzwischen geändert, berichtet Anwalt Görzel: Der Zusteller prüft zunächst den Briefkasten und wirft dann den Umschlag ein. Erst danach dokumentiert er diesen Vorgang elektronisch am mobilen Endgerät. Damit hat sich die entscheidende Reihenfolge verändert: Erst Einwurf, dann Bestätigung.
"So einfach lässt sich die Frage nicht beantworten", meint der Jurist. "Die Änderung beseitigt jedenfalls genau den Schwachpunkt, den das BAG an dem damaligen Scan-Verfahren beanstandet hatte. Der elektronische Nachweis soll nun erst nach dem tatsächlichen Einwurf entstehen." Das mache das Einwurf-Einschreiben für die Praxis wieder interessanter.
"Ein anderes Problem bleibt jedoch bestehen", warnt Görzel. "Der Zusteller kann nur bestätigen, dass eine bestimmte Sendung in einen Briefkasten eingeworfen wurde. Er weiß aber grundsätzlich nicht, welches konkrete Schriftstück sich im Umschlag befand." Deshalb könne im Streitfall unklar bleiben, was sich tatsächlich im Umschlag befand. Aber gerade darauf könne es im Arbeitsrecht ankommen.
Im Arbeitsrecht entscheide der Zugang beim Arbeitnehmer über Beginn und Ende von Fristen. Besonders bei Kündigungen ist der Zugang oftmals entscheidend für das Ende des Arbeitsverhältnisses und die Klagefrist. Arbeitgeber sollten die Zustellung sorgfältig organisieren. Ein fehlender Zugangsnachweis kann laut Görzel schwerwiegende Folgen haben.
"Wer bei wichtigen arbeitsrechtlichen Erklärungen möglichst wenig Beweisrisiko eingehen möchte, sollte weiterhin über andere Zustellwege nachdenken", rät der Fachanwalt. Besonders sicher kann die persönliche Übergabe unter Zeugen sein. Dabei sollte der Zeuge auch Kenntnis davon haben, welches konkrete Schriftstück übergeben wird.
Eine weitere Möglichkeit ist die Zustellung durch einen Boten. Auch hier sollte laut Görzel der Bote idealerweise nachvollziehen können, welches Schreiben sich im Umschlag befindet, und anschließend dokumentieren, wann und wo er es übergeben oder in den Briefkasten eingeworfen hat. "So lässt sich im Streitfall nicht nur der Zugang eines Umschlags, sondern auch dessen Inhalt besser nachweisen", betont der Experte.
Das neue Verfahren beim Einwurf-Einschreiben verbessert die Zustellung. Es liefert aber keinen vollständigen Beweis, welches Schriftstück tatsächlich im Umschlag lag. Für besonders wichtige arbeitsrechtliche Schreiben wie Kündigungen empfiehlt es sich, persönliche Übergaben oder Boten zu nutzen.
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