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Entlastung bei der Stromsteuer: Antrag bis 31. Dezember möglich

Stromsteuer: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können ihren Entlastungsantrag für 2025 noch bis zum 31. Dezember 2026 stellen. Darauf weist der ZDH hin.

Auch für das Jahr 2025 werden Betriebe des Produzierenden Gewerbes von der Stromsteuer entlastet. Das ist geregelt in Paragraf 9b StromStG. Der Stromsteuersatz wurde für sie auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Damit der Sockelwert von 250 Euro überstiegen wird, reicht ein Verbrauch von mehr als 12.500 kWh aus, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).  

Die Entlastung müssen die Betriebe aktiv beim Hauptzollamt beantragen. Für das Jahr 2025 ist das noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Der ZDH rät, sich rechtzeitig um die Antragstellung für das Kalenderjahr 2025 zu kümmern, da der Antrag aufwendig ist und man gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen muss.

Wie ist das Vorgehen?

✔️ Vor einer Antragstellung muss sichergestellt sein, dass der Betrieb zum Produzierenden Gewerbe zählt. Die Liste gibt es beim Statistischen Bundesamt (Destatis).

✔️ Entlastungsfähig ist der für betriebliche Zwecke nachweislich versteuerte Strom. Es gibt keine Steuerentlastung für Strom, der für Elektromobilität verwendet wird, für die Stromabgabe an Dritte sowie grundsätzlich für die Abgabe von Nutzenergie an Dritte. 

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✔️ Um eine Steuerentlastung für 2025 nach § 9b StromStG zu erhalten, müssen die Anträge bis 31. Dezember 2026 beim jeweils zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. 

✔️ Im Rahmen der Antragstellungen ergeben sich vielfach komplexe Fragen. Der ZDH rät dazu, im Zweifel eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

✔️ Darüber hinaus sei die Antragstellung aufwendig. Neben dem Antragsformular (1453) ist nach Aufforderung durch das Hauptzollamt auch das Formular 1402 "Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten“ einzureichen. Ab einem jährlichen Entlastungsbetrag von 10.000 Euro oder mehr ist eine Selbsterklärung "Staatliche Beihilfen" abzugeben.

✔️ Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz stellt zur Unterstützung der Betriebe innerhalb des kostenfreien E-Tools ein Stromsteuermodul bereit. Hiermit kann man die Antragsvoraussetzungen und die Höhe des Entlastungsbetrags prüfen.

✔️Für die Antragstellung über das Zoll-Portal benötigt der Antragsteller ein Elster-Organisationszertifikat.  

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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