Ab dem 9. Dezember gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Akkus und Batterien. Die Handwerkskammer des Saarlandes rät dazu, sich frühzeitig zu informieren.

Ab dem 9. Dezember gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Akkus und Batterien. Die Handwerkskammer des Saarlandes rät dazu, sich frühzeitig zu informieren. (Foto: © mipan/123RF.com)

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Neue Einstufung von Batterieabfällen

Die Handwerkskammer des Saarlandes infirmier: Handwerksbetriebe sollten ihre Entsorgungswege für Batterieabfälle überprüfen.

Ab dem 9. Dezember 2026 gelten neue Abfallschlüssel für Batterien und Akkus. Auch zahlreiche Handwerksbetriebe sind betroffen. Wer regelmäßig Akkus oder Batterien austauscht und entsorgt, sollte rechtzeitig prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind. 

Ob Akkuschrauber, Bohrmaschine, E-Bike, Fahrzeugbatterie oder Batteriespeicher: In vielen Handwerksbetrieben fallen regelmäßig ausgediente Batterien und Akkus an. Für deren Entsorgung gelten ab dem 9. Dezember 2026 neue europäische Vorgaben. Grundlage ist der Delegierte Beschluss (EU) 2025/934, der eine umfassende Überarbeitung des europäischen Abfallverzeichnisses vorsieht.

Was ändert sich?

Künftig werden Batterieabfälle deutlich genauer nach ihrer chemischen Zusammensetzung unterschieden. Der bisher häufig verwendete Abfallschlüssel 16 06 05 für andere Batterien und Akkumulatoren wird im Zuge der Neuregelung durch eine Reihe differenzierterer Abfallschlüssel ersetzt. Betroffen sind unter anderem Lithium-, Nickel-, Zink-, Natrium- und Alkalibatterien. 

Eine wesentliche Neuerung ist, dass zahlreiche Batteriearten künftig ausdrücklich als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Hierzu zählen unter anderem verschiedene Lithium- und Alkalibatterien. Die konkrete Einstufung richtet sich nach dem jeweiligen Batterietyp und den neuen Abfallschlüsseln.

Welche Handwerksbetriebe sind betroffen?

Die Änderungen können nahezu alle Gewerke betreffen, in denen Batterien oder Akkus eingesetzt und ausgetauscht werden. Sie wirken sich insbesondere auf die Einstufung, Dokumentation, Nachweisführung und den Entsorgungsweg von Batterieabfällen aus.

Auch kleinere Betriebe sollten daher prüfen, welche Batterieabfälle bei ihnen regelmäßig anfallen und wie diese bislang entsorgt werden.

Was müssen Betriebe jetzt tun?

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) empfiehlt:

  • Abfallarten prüfen: Welche Batterien fallen im Betrieb an und welche Abfallschlüssel werden bisher verwendet?
  • Entsorgung abstimmen: Frühzeitig mit dem Entsorgungsunternehmen klären, welche neuen Abfallschlüssel und Entsorgungswege künftig gelten.
  • Nachweise überprüfen: Werden neue Abfallschlüssel erforderlich, müssen gegebenenfalls neue Entsorgungsnachweise erstellt werden. Bestehende Nachweise können nicht einfach umgeschrieben werden.
  • Abläufe klären: Prüfen, ob sich Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Transport oder die Entsorgungskosten ändern.
     

Wichtig: Nicht jeder Handwerksbetrieb benötigt automatisch eine neue Genehmigung oder muss selbst ein aufwendiges Nachweisverfahren durchführen. Der konkrete Handlungsbedarf hängt unter anderem von Art und Menge der Abfälle sowie dem gewählten Entsorgungsweg ab.

Frühzeitig informieren und handeln

Auch wenn die neuen Regelungen erst ab Dezember 2026 gelten, sollten Betriebe ihren Handlungsbedarf frühzeitig prüfen, um Probleme bei der Entsorgung und Nachweisführung zu vermeiden. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland hat hierzu ein Merkblatt mit den neuen Abfallschlüsseln und Hinweisen zum konkreten Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

 

Hintergrund: Neue Regelungen Kontakt Bei spezifischen Fragen zur neuen Einstufung von Batterieabfällen steht das LUA, Fachbereich Kreislaufwirtschaft, unter lua@lua.saarland.de als Ansprechpartner zur Verfügung.
Hintergrund Nähere Infos gibt es online hier.

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Text: / handwerksblatt.de

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