Bauleitplanverfahren sollen einfacher, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt weredn und Kommunen sollen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien erhalten.

Bauleitplanverfahren sollen einfacher, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt weredn und Kommunen sollen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien erhalten. (Foto: © wangTom/123RF.com)

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Bundeskabinett beschließt Reform des Baugesetzbuchs

Die Bundesregierung hat eine Novelle des Baugesetzbuchs verabschiedet. Ein guter Tag für den Wohnungsbau, sagt der ZDB. Es seien aber weitere Maßnahmen notwendig, um den Wohnungsbau günstiger zu machen.

Das Baugesetzbuch wird novelliert. Dazu hat die Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Damit will sie Bauleitplanverfahren vereinfachen, den Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklären und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien geben. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) spricht von einem umfassenden Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiere. "Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess."

Diese Maßnahmen enthält das Gesetz:

  • Mehr Wohnraum ermöglichen
    In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt soll bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau gelten. Dadurch genieße der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem soll in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen werden: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.
  • Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
    Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssten die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür soll der einheitliche Standard "XPlanung" für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung sorgen. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung soll digital stattfinden und einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel sollen Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren können. Verbunden mit verkürzten Fristen schaffe das Transparenz und sei ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden.
  • Schnelle und einfache Umweltprüfung
    Um Umweltprüfungen zu beschleunigen, sollen vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann. Das sorge für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung. Damit sollen die Kommunen entlastet, die Verfahren beschleunigt und Planungssicherheit geschaffen werden.
  • Mehr Grün in der Stadt
    Kommunen sollen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können. Dazu sollen sie im gesamten Stadtgebiet mehr Grün schaffen dürfen. Denn Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühle die Luft, schütze vor Hitze und sorge damit für mehr Lebensqualität. Zusätzlich würden mehr Auffangflächen möglich, um Schäden durch Überflutungen zu verhindern.
  • Schrottimmobilien bekämpfen
    Schrottimmobilien hätten negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und bedeuteten für Anwohner weniger Wohnqualität. Auch könnten sie zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Deshalb erhalten Kommunen mehr Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien soll erleichtert werden. Die Kommunen können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, das heißt den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem Missbrauch soll es die Möglichkeit zur Enteignung geben.
  • Zukunft mitdenken
    Neue Vorgaben für die Raumplanung werden an die gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz angepasst. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
  • Blaulichtfamilie stärken
    Aktuell sei es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein seien. Im Außenbereich seien sie aktuell nur ausnahmsweise zulässig. Das soll sich ändern. Für die Kommunen soll die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen erleichtert werden.

"Heute ist ein guter Tag für den Wohnungsbau", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Mit der Reform räume die Bundesregierung dem Wohnungsbau den längst überfälligen Vorrang vor konkurrierenden Belangen ein. "Das sind echte Fortschritte. Jetzt muss der Bundestag liefern. Das Gesetz darf nicht in Ausschüssen zerpflückt werden. Was wir nicht brauchen, sind neue Kostenlasten durch überbordende Klimaresilienz-Auflagen oder städtische Ökosystemgebühren, die Bauen in der Stadt wieder unwirtschaftlich machen." Mit der heutigen Kabinettsentscheidung sei ein wichtiger Schritt getan. 

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Die Novelle sei aber nur die halbe Miete, das Bauen werde einfacher, aber noch nicht günstiger. Pakleppa: "Angesichts der einbrechenden Fertigstellungszahlen reicht eine Novelle nicht aus, da diese nur Planungen erleichtert, aber keine Investitionen auslöst. Ohne spürbare Erleichterungen wird der Wohnungsbau nicht aus der Krise finden." Investoren bräuchten die schnelle Einführung des Gebäudetyps E als neuen Standard vor 2027 und private Bauherren ein verlässliches Förderkonzept. "Die angekündigte Verlängerung der EH-55-Förderung ist überfällig, muss zinsseitig attraktiv sein und die Sonder-Afa muss auf den EH 55-Standard ausgeweitet werden. Als Branche brauchen wir eine einheitliche Baubeginn-Statistik als verlässlichen Pulsmesser dafür, ob die Maßnahmen wirklich ankommen."

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Text: / handwerksblatt.de

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