Der Gesetzentwurf setze ein wichtiges Signal, um die Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, so der ZDH.

Der Gesetzentwurf setze ein wichtiges Signal, um die Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, so der ZDH. (Foto: © Ledda Maria Rita/123RF.com)

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Gesundheitswesen: "Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks sichern"

Der ZDH hofft im Gesundheitssektor neben kurzfristigen Stabilisierungsmaßnahmen auch auf dauerhaft wirkende Strukturreformen. Dabei gelte es auch, die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe zu sichern.

Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eingeleitet. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz vorgelegt. Damit soll das drohende Finanzdefizit für das kommende Jahr und größer werdende Lücken bis 2030 ausgeglichen werden. Das Ministerium hat viele der 66 Maßnahmen, die von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen worden waren, aufgegriffen und in dem Entwurf verarbeitet.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt das. Der Gesetzentwurf setze ein wichtiges Signal, um die Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Mit dem Einsparvolumen von etwa 20 Milliarden Euro bis 2027 gebe es die Möglichkeit, die Zusatzbeiträge bereits im kommenden Jahr spürbar zu senken und Betriebe wie Beschäftigte zu entlasten. "Gleichzeitig ist die aktuelle Finanzlage als unmissverständliches Warnsignal zu werten, dass der Reformdruck weiter hoch ist und keinen Aufschub duldet", warnt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Gesundheitswesen weiterentwickeln

"Ohne sofortiges und entschlossenes Handeln ist bereits im kommenden Jahr mit einer Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro zu rechnen, die sich bis 2030 erheblich ausweiten dürfte. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, neben kurzfristig wirksamen Maßnahmen vor allem strukturelle Reformen umzusetzen, um das System dauerhaft zu stabilisieren und Kosten zu begrenzen." Es bleibe unerlässlich, das Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Für das Handwerk sei die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge von besonders wichtig. Gerade die personalintensiven Betriebe seien darauf angewiesen, verlässliche und tragfähige Lösungen zu erhalten.

Schwannecke fordert eine nachhaltige Senkung der Lohnzusatzkosten, um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder unter die Marke von 40 Prozent zu bringen. "In einem nächsten Schritt gilt es, vorhandene Effizienzpotenziale zu heben, denn Analysen zeigen, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor allem vor einem Ausgabenproblem steht und nicht vor einem Einnahmedefizit. Nicht akzeptabel ist es, versicherungsfremde Leistungen weiter überwiegend durch Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren zu lassen." Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger seien vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren und der Bundeszuschuss zur GKV sei zu erhöhen.

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Kritik an der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Die außerordentliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro sieht das Handwerk kritisch. Schwannecke: "Sie stärkt nicht, wie behauptet, die Beitragsgerechtigkeit, sondern bedeutet eine massive und zusätzliche Belastung für Arbeitgeber wie Beschäftigte. Auch Selbstständige sehen sich unter Umständen deutlich höheren Beiträgen gegenüber. Entscheidend ist, die Reform jetzt entschlossen weiterzuführen und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu sichern."

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Text: / handwerksblatt.de

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