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Berliner Handwerk lehnt Ausbildungsabgabe ab

In Berlin wird eine Ausbildungsplatzabgabe eingeführt. Das Abgeordnetenhaus hat die umstrittene Abgabe am 26. März beschlossen. Wie die Abgabe funktionieren soll und warum IHK und Handwerkskammer dagegen sind.

Berlin bekommt eine Ausbildungsplatzabgabe: den Ausbildungsförderungsfonds. Das Abgeordnetenhaus hat das umstrittene Vorhaben am 26. März 2026 gegen den Widerstand aus der Wirtschaft beschlossen. Ziel ist es, neue Ausbildungsplätze zu schaffen und die duale Ausbildung zu stärken. Außerdem sollen Betriebe, die ausbilden, finanziell unterstützt werden. 

Einen solchen Ausbildungsfonds gibt es bundesweit - neben künftig in Berlin - nur noch in ähnlicher Form Bremen. Auch hier ist die Ausbildungsabgabe stark umstritten und es gibt zahlreiche Klagen gegen das Gesetz.

Der Berliner Ausbildungsförderungsfonds funktioniert nach folgendem Prinzip:

Alle Arbeitgeber mit Betriebssitz in Berlin zahlen eine Abgabe ("Berufsausbildungssicherungsabgabe") – abhängig von ihrer Lohnsumme. "Grundlage ist die Bruttolohnsumme, anhand derer die Behörden den "Soll-Bedarf" an Azubis berechnen – unabhängig davon, ob Betriebe überhaupt ausbilden können oder wollen", kritisiert die IHK Berlin. 

Ausbildende Arbeitgeber bekommen pro Azubi und Jahr Geld zurück – als pauschalen Zuschuss zu ihren Ausbildungskosten.

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Bemessungsgrundlage:

Grundlage ist die Arbeitnehmer‑Bruttolohnsumme für alle Beschäftigten in Berlin, also: der steuerliche Bruttolohn (Lohnsteuerbescheinigung), ohne 13./14. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlungen, Abfindungen, Urlaubsabgeltung.

Die genaue Höhe der Abgabe wird noch festgelegt. Es wird einen Bescheid durch die eigens dafür eingerichtete "Berliner Ausbildungskasse" geben. Diese soll am 1. Januar 2027 an den Start gehen. Dort erfolgt auch die Meldung. Die Abgabe beziehungsweise der Ausgleich würden dann ab 2028 erfolgen.

Was bekommen ausbildende Betriebe:

Betriebe, die ausbilden (duale Ausbildung nach BBiG/HwO oder Beamtenanwärter), können Ausbildungskostenausgleich beantragen:

Sie erhalten einen Pauschalbetrag je Azubi und Jahr. Die Höhe wird per Verordnung festgelegt. Sie soll sich "an der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung in Berlin orientieren" – also voraussichtlich einige tausend Euro pro Jahr.

1. Ausbildungsjahr: 100 Prozent der Pauschale (das Ausbildungsverhältnis muss bei Antragstellung mindestens vier Monate bestehen)

2. Ausbildungsjahr: 50 Prozent

3. Ausbildungsjahr: 25 Prozent

Wenn der Azubi die Abschlussprüfung besteht soll es zusätzlich auf Antrag einen "Prüfungsbonus" von 25 Prozent eines Jahres‑Ausgleichsbetrags geben.

Ausnahmen:

Das Gesetz gilt unter anderem nicht für Arbeitgeber, die bereits in einem branchenspezifischen Ausbildungsfonds pflichtig sind (beispielsweise Bauhauptgewerbe, Pflege, Schornsteinfegerhandwerk).

Kleinstunternehmen oder Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage (Härtefälle) können auf Antrag ausgenommen werden. Soloselbstständige sind ohnehin ausgenommen. 

Meldepflichten:

Bis zum 31. Juli des Folgejahres müssen Unternehmer der "Berliner Ausbildungskasse" ihre Arbeitnehmer‑Bruttolohnsumme für das Vorjahr und – wenn sie einen Ausgleich beantragen – die Zahl der Auszubildenden melden.

Per Verordnung können noch weitere Daten festgelegt werden (Branchenzuordnung, Tarifbindung, etc.). 

Die Ausbildungsplatzumlage soll regelmäßig evaluiert werden.

Das sagt die Wirtschaft zu der Ausbildungsabgabe:

Die Berliner Wirtschaft positioniert sich seit Langem klar gegen die Abgabe. Die IHK Berlin hatte sogar am Tag der Abstimmung vor dem Parlament ein großes Plakat platziert. Auch eine Unterschriftenaktion von Berlins größten privaten Arbeitgebern gab es. Das Gesetz schaffe zusätzliche Bürokratie und höhere Kosten, auch für bereits ausbildende Unternehmen, so die Kritik. Man sei für die Ausbildung und gegen die Abgabe. Ein weit größeres Problem sei es, überhaupt geeignete Auszubildende zu finden.

Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin: "Die Berliner Handwerksbetriebe haben damit ihren Anteil an den im Bündnis für Ausbildung angestrebten 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträgen sogar übererfüllt. Deshalb ist es jetzt völlig unverständlich, dass das Gesetz zum Ausbildungsförderungsfonds dennoch eingeführt wird. Hier werden unsere Betriebe bestraft, obwohl sie die Forderung der Politik erfüllt haben."

Carola Zarth, Präsidentin der Handwerkskammer Berlin, sagt: "Unsere Betriebe bilden aus Überzeugung aus – nicht wegen staatlichen Drucks. Wer junge Menschen qualifiziert, übernimmt bereits große finanzielle, personelle und organisatorische Verantwortung. Die jetzt geplante Abgabe würde genau diejenigen belasten, die sich täglich für Ausbildung engagieren, und setzt damit das falsche Signal."

Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin: "Fakten und Sachargumente zu den echten Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt interessieren im politischen Raum zumindest bei diesem Thema offenbar nicht. Die Berliner Wirtschaft hat 1.300 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen. Insgesamt wurden von den Berliner Unternehmen und Betrieben mehr als 25.000 Ausbildungsplätze angeboten. Davon konnte nach einer aktuellen Erhebung ein Drittel nicht besetzt werden, weil die Bewerber fehlen."

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Text: / handwerksblatt.de

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