Wer den Antrag auf die Förderung bei der KfW stellen möchte, benötigt eine gültige Baugenehmigung , mit dem Bauvorhaben darf aber noch nicht begonnen worden sein.

Wer den Antrag auf die EH/EG-55 Förder­ung bei der KfW stellen möchte, benötigt eine gültige Baugenehmigung, mit dem Bauvorhaben darf aber noch nicht begonnen worden sein. (Foto: © gehapromo/123RF.com)

Vorlesen:

Effizienzhaus 55-Plus: Bundesförderung wird verlängert

Die befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung der KfW wird über den 30. Juni hinaus verlängert. Im Fördertopf sind noch 343 Millionen Euro. Das Programm läuft weiter, bis die Mittel aufgebraucht sind, längstens bis Ende 2026.

Im Fördertopf für die 55-Plus-Förderung für nachhaltiges Bauen ist noch Geld. Daher verlängert der Bund die Antragsfrist bis die Mittel aufgebraucht sind, maximal bis Ende 2026. Ursprünglich war ein Ende für den 30. Juni 2026 vorgesehen. Mit dem Programm soll der Bauüberhang aktiviert werden. Gemeint sind damit Projekte, die zwar genehmigt wurden, deren Bau jedoch noch gar nicht begonnen wurde. Das ist auch eine der Voraussetzungen für die Förderung. Der Kredithöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre bei einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren. 

Bundesbauministerin Verena Hubertz berichtet von 33.700 Wohneinheiten, die bereits mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert werden konnten (Stand 15. Juni). "Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß. Wir haben die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung."

Rund 343 Millionen Euro von insgesamt 800 Millionen Euro stehen laut Ministerium noch zur Verfügung. Eine Aufstockung der Mittel sei aber vorgesehen.

✔️ Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Die Effizienzhaus 55-Förderung ist in das bestehende KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.

Das könnte Sie auch interessieren:

✔️ Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden

✔️ Kommunen können einen Zuschuss erhalten.

✔️ Das Gebäude muss im Effizienzhausstandard 55 oder Effizienzgebäudestandard 55 mit einer Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sein. Diese Gebäude verbrauchen nur 55 Prozent der Energie im Vergleich zu einem herkömmlichen Haus, daher EH55.

✔️ Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen

✔️ Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig.

✔️ Wichtig: Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Quellen: Bundesbauministerium; KfW

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: