Effizienzhaus 55-Plus: Bundesförderung läuft länger
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung der KfW wurde verlängert. Im Fördertopf sind noch 343 Millionen Euro. Das Programm läuft weiter bis die Mittel aufgebraucht sind, längstens bis Ende 2026.
Im Fördertopf für die 55-Plus-Förderung ist noch Geld. Der Bund verlängert daher die Antragsfrist für die Förderung klimafreundlicher Wohn- und Gewerbebauten. Anträge können nun gestellt werden, bis die Bundesmittel ausgeschöpft sind – längstens jedoch bis 31. Dezember 2026. Ursprünglich sollte das Programm am 30. Juni 2026 auslaufen. Rund 343 Millionen Euro von insgesamt 800 Millionen Euro stehen laut Bundesbauministerium noch zur Verfügung. Eine Aufstockung der Mittel sei aber nicht vorgesehen.
Mit der Förderung will der Bund den sogenannten Bauüberhang aktivieren. Gemeint sind Bauvorhaben, die bereits genehmigt wurden, bei denen der Bau aber noch nicht begonnen hat. Genau das ist eine zentrale Voraussetzung für die Förderung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, der Baubeginn darf jedoch noch nicht erfolgt sein.
Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre, die Zinsbindung maximal zehn Jahre. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW und ist in das bestehende KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.
Bundesbauministerin Verena Hubertz berichtet von 33.700 Wohneinheiten, die bereits mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert werden konnten (Stand 15. Juni). "Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß", so Hubertz. Man habe die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen sei gestiegen. "Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung."
Wer und was gefördert wird
✔️ Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Die Effizienzhaus 55-Förderung ist in das bestehende KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" integriert.
✔️ Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden
✔️ Kommunen können einen Zuschuss erhalten.
✔️ Das Gebäude muss im Effizienzhausstandard 55 oder Effizienzgebäudestandard 55 mit einer Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sein. Diese Gebäude verbrauchen nur 55 Prozent der Energie im Vergleich zu einem herkömmlichen Haus, daher EH55.
✔️ Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen
✔️ Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig.
✔️ Wichtig: Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Quellen: Bundesbauministerium; KfW
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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