Unternehmen können Zuschüsse des Bundes für Kälte- und Klimaanlagen erhalten. Allerdings ist der Antrag nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich.

Unternehmen können Zuschüsse des Bundes für Kälte- und Klimaanlagen erhalten. Allerdings ist der Antrag nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich. (Foto: © citalliance/123RF.com)

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Zuschüsse für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen bis Ende 2026

Noch bis 31. Dezember 2026 können Unternehmen und Kommunen Zuschüsse des Bundes für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen beantragen. Nach der Bewilligung bleiben zwei Jahre Zeit, das Projekt umzusetzen.

Die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimatechnik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) geht in die letzte Phase, darauf weist unter anderem der baden-württembergische Handwerkstag hin. Anträge nach der Kälte-Klima-Richtlinie können nur noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Förderung wird nicht verlängert. Sie liegt bei bis zu 200.000 Euro pro Maßnahme sowie maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Gefördert werden unter anderem

✔️ Neu- und Ersatzinstallationen von stationären Kälte- und Klimaanlagen, 

✔️ Neu- und Ersatzinstallationen von Rückkühlsystemen

✔️ sowie Wärmepumpen zur Abwärmenutzung. 

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Vorausgesetzt wird in der Kälte-Klima-Richtlinie unter anderem der Einsatz nicht-halogener Kältemittel wie beispielsweise CO₂, Ammoniak oder Propan. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums lassen sich mit modernen Anlagen häufig Energieeinsparungen von 30 bis 40 Prozent gegenüber älteren Bestandsanlagen erzielen.

Neben der eigentlichen Kälte- oder Klimaanlage können je nach Anlagentyp weitere Komponenten gefördert werden, darauf weist Handwerk BW hin. Dazu zählen beispielsweise Speicher, Luft- und Rückkühler, Kühlsoleleitungen oder die Einbindung erneuerbarer Energien.

Die Förderung richtet sich nicht an Privatpersonen, sondern unter anderem an Unternehmen und Kommunen.

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Unternehmen
  • Kommunen
  • Krankenhäuser
  • Hochschulen und Schulen
  • gemeinnützige Organisationen
  • kirchliche Einrichtungen

Anträge können nur elektronisch über das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellte elektronische Formular Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gestellt werden. Die Auftragsvergabe darf laut Merkblatt erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.  

Quelle: BAFA; Handwerk BW

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Text: / handwerksblatt.de

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