Minijobs seien mit einem Anteil von rund 30 Prozent ein unverzichtbares Instrument zur flexiblen Erfüllung von Kundenaufträgen sowie zur Integration besonderer Beschäftigtengruppen, so der BIV.

Minijobs seien mit einem Anteil von rund 30 Prozent ein unverzichtbares Instrument zur flexiblen Erfüllung von Kundenaufträgen sowie zur Integration besonderer Beschäftigtengruppen, so der BIV. (Foto: © bartusp /123RF.com)

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Krankenversicherung: "Beitragserhöhung gefährdet Minijobs"

Im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz sieht der Gesetzgeber vor, den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Minijobs anzuheben. Das Gebäudereinigerhandwerk kritisiert das scharf.

Das Bundesgesundheitsministerium hat für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einen Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz vorgelegt. Darin bündelt das Ministerium viele der 66 Maßnahmen, die von der Finanzkommission vorgeschlagen worden waren, um das drohende Defizit von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr und von bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 auszugleichen.

"Ohne diese Reform würden die Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform. Die Beiträge würden so planbarer, sozialverträglich und über die kommenden Jahre nahezu konstant bleiben", erklärt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Alle Bereiche und alle Beteiligten im Gesundheitssystem würden davon betroffen sein. Ziel sei es, ein ausgewogenes Maßnahmenpaket zu schnüren.

Ministerium will Beitragsgerechtigkeit stärken

Eine Maßnahme betrifft die geringfügige Beschäftigung: "Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte wird auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhöht. Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben", heißt es im Gesetzentwurf. 

Und weiter: "So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket." Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) lehnt diese Maßnahme ab. Für die Arbeitnehmer bringe sie keine Verbesserung, und für die Arbeitgeber würden Minijobs deutlich teurer.

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"Arbeit verteuert sich weiter"

Die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehme in der Branche zwar weiter zu – seit 2008 sei sie um 40 Prozent angestiegen. Dennoch seien Minijobs mit einem Anteil von rund 30 Prozent ein unverzichtbares Instrument zur flexiblen Erfüllung von Kundenaufträgen sowie zur Integration besonderer Beschäftigtengruppen, so der BIV.

Thomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-HandwerksThomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-Handwerks

"Mit der geplanten Reform legt die Bundesregierung die Axt an den Minijob. Die groß versprochene Senkung der Sozialversicherungsbeiträge fällt wohl aus, im Gegenteil, Arbeit verteuert sich weiter", sagt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. "Dabei sind Minijobs gerade bei vielen Beschäftigten wegen des Nettoeffekts, der zeitlichen Flexibilität, der niedrigen Einstiegshürden und als Neben- oder Übergangsbeschäftigung in bestimmten Lebensphasen extrem beliebt."

Nachteil für personalintensive Branchen

Sei seien ein niedrigschwelliger und legaler Zugang zum Arbeitsmarkt. Für die Betriebe bedeute die Erhöhung eine zusätzliche Belastung, die viele Unternehmen nicht stemmen könnten. Dietrich: "Die Gebäudereinigung ist ein extrem personalintensives Handwerk, 85 Prozent der Kosten sind Personalkosten. Eine zusätzliche Erhöhung der Lohnnebenkosten wirkt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe aus."

Er rechnet damit, dass Betriebe gezwungen sein werden, geringfügige Beschäftigung zu reduzieren. Eine Umwandlung in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sei aber häufig nicht möglich und von den Beschäftigten auch nicht erwünscht. Die geplante Beitragserhöhung benachteilige personalintensive Branchen und könnte Beschäftigung senken. Das konterkariere am Ende das Ziel, zusätzliche Einnahmen für die Krankenkassen zu generieren.

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Text: / handwerksblatt.de

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