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Neue E-Auto-Förderung: Wer sie bekommt und wie hoch die Prämie ist

Betriebsführung

Mit der neuen E-Auto-Prämie fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 Kauf und Leasing umweltfreundlicher Neuwagen mit bis zu 6.000 Euro Zuschuss.

Die neue E-Auto-Förderung ist da: Gefördert wird der Kauf und das Leasing von Neuwagen. Die Basisförderung für reine E-Autos liegt bei 3.000 Euro, für Plug-in-Hybrid-Antriebe bei 1.500 Euro. Je nach Einkommen und Kinderzahl gibt es mehr Zuschuss. Das Programm soll Familien unterstützen, die sich vielleicht sonst keinen umweltfreundlichen Neuwagen leisten können. Es soll gleichzeitig die deutsche Automobilindustrie unterstützen. Das Förderprogramm wurde im Bundesumweltministerium entwickelt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat die Details jetzt vorgestellt. "Dieses Programm ist ein Anschub für Umwelt und Klima, für ein Anschub für unsere Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot haben, und es ist eine ausgestreckte Hand für die Haushalte, die auf Elektromobilität umsteigen wollen." Die Mittel sollen für etwa 800.000 Fahrzeuge in drei Jahren reichen.

"2025 war knapp jeder fünfte Neuwagen ein Elektroauto, das sind 45 Prozent mehr als im Vorjahr", so Schneider. Gerade würde viele günstige Autos gerade auch von deutschen Herstellern auf den Markt kommen. Es komme also etwas in Bewegung, so der Minister. "Wir möchten das unterstützen." 

Für elektrische Firmenwagen habe die Bundesregierung bereits starke Anreize gesetzt (Dienstwagenbesteuerung und Turbo-Abschreibung). Außerdem wurde die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert.

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Was noch fehlte, war die gezielte Unterstützung für Privatleute. Die Förderung gilt für Kauf und Leasing von Pkw der Klasse M1 und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Für die Antragstellung wird noch ein Portal geschaffen, das voraussichtlich im Mai 2026 startet. Den Antrag kann man aber bis zu ein Jahr nach der Zulassung stellen. Das Prozedere soll so bürokratiearm wie möglich sein. Detailfragen sollen in einer Richtlinie bis Ende Februar geklärt werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Pkw mit

✔️ rein batterieelektrischem Antrieb,

✔️ mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (Voraussetzungen: CO₂-Emissionen sollen einen Wert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite soll mindestens 80 Kilometer betragen) 

✔️ batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (Voraussetzungen s.o.).

Gebrauchtwagen werden nicht gefördert.

Wer kann die Förderung erhalten?

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben.

Sie liegt also bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Wie kam es zu der Grenze von 80.000 Euro?

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Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht laut Bundesumweltministerium den mittleren Haushaltseinkommen von Neuwagenkäufern. Das ergebe sich unter anderem aus Daten der Erhebung "Mobilität in Deutschland": Damit können rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren.

Mit der Einkommensgrenze will man sicherstellen, dass Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen.

Was ist mit Rentnern?

Rentnerinnen und Rentner, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, können diese nachträglich abgeben. Sie können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Die Details sollen noch veröffentlicht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und

1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.

Familien erhalten pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (es werden also zwei Kinder berücksichtigt)

Bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr gibt es weitere 1.000 Euro. Bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen weitere 1.000 Euro. "Die soziale Staffelung war mir besonders wichtig", so Schneider. 

➡️Wer weniger als 45.000 Euro Haushaltseinkommen hat und zwei Kinder kann für ein neues E-Auto 6.000 Euro Prämie erhalten.

Gibt es eine Mindesthaltedauer?

Ja, die Förderung wird an eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing geknüpft. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. "Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen", so das Bundesumweltministerium.

Wann wird der Antrag auf die Förderung gestellt?

Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den oder die Antragsteller(-in) erfolgen. Dazu benötigt man

✔️ Die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags

✔️ Den Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland

✔️ Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Quelle: Bundesumweltministerium; DHB

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Text: / handwerksblatt.de

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