Wie gefällt Ihnen das Schutzgesetz für Hinweisgeber?
Das Statistische Bundesamt bittet Unternehmen, ihre Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz mitzuteilen. Damit will es Probleme der Wirtschaft identifizieren und verbessern. Angesprochen sind auch größere Handwerksbetriebe.
Der Schutz von Hinweisgebern, auch Whistleblower genannt, ist seit einiger Zeit in einem speziellen Gesetz geregelt, dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es soll Menschen schützen, die im beruflichen Umfeld Missstände wahrnehmen und melden möchten. Dafür wurden externe Meldestellen des Bundes eingerichtet. Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern sind verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten.
Das Statistische Bundesamt führt derzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Umfrage durch, um die Belastungen für die Wirtschaft herauszufinden. Besonders angesprochen sind größere Handwerksbetriebe, die ihre Erfahrungen teilen möchten. Ziel der Befragung ist es, Erkenntnisse über die Umsetzung des HinSchG in der Praxis zu gewinnen und dadurch "best practices" sowie mögliche Probleme und deren Ursachen zu identifizieren.
Wo soll nachgebessert werden?
Gefragt wird, mit welchem Aufwand das HinSchG Unternehmen konfrontiert. Geklärt werden soll, ob dieser Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Die Erkenntnisse helfen dabei, Verbesserungmöglichkeiten zu erkennen und zu beurteilen, ob hier nachjustiert werden sollte.
Dafür bittet das Statistische Bundesamt um Mithilfe. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt anonym. Die Ergebnisse der Befragung werden stark zusammengefasst, sodass keine Rückschlüsse auf die Antworten oder Unternehmen gezogen werden können. Auch Firmen, die keine eigene Meldestelle haben, können teilnehmen. > Hier geht es zur Umfrage
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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