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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
Gemeinsam Unternehmensnachfolge sichern
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Die Verordnung soll sicherstellen, dass inner- und außereuropäische relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. (Foto: © altitudevisual/123RF.com)
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Oktober 2024
"So geht's gar nicht", sagt der ZDH zur EU-Entwaldungsverordnung, die Ende Dezember in Kraft treten soll. Ebenso wie der ZDB fordert der Verband eine Verschiebung des Termins und eine Nachbesserung der Verordnung.
Nach dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe setzt sich auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für Nachbesserungen der EU-Entwaldungsordnung ein. "Es ist keiner Handwerkerin und keinem Handwerker zu vermitteln, dass erneut massive Berichtspflichten auf sie zukommen sollen. Drei Monate vor dem geplanten Start des Gesetzes sind zentrale Fragen nicht geklärt", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH. Er verweist dabei auch auf die noch fehlende Risikoklassifizierung der Herkunftsländer, die "erheblichen Einfluss auf den Umfang der zu leistenden Sorgfaltspflichten hat".
EntwaldungsverordnungLesen Sie hier mehr zur EU-Entwaldungsverordnung und Kritik des Baugewerbes.Rechtssicherheit für die Betriebe werde so nicht gewährleistet. "Ähnlich wie schon beim EU-Lieferkettengesetz wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit völlig außer Acht gelassen. Denn das Risiko, dass mit Produkten aus Deutschland die Entwaldung vorangetrieben wird, ist denkbar gering. Es wird nicht damit getan sein, das Gesetz nur zeitlich zu verschieben." Schwannecke fordert Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, das Gesetz auszusetzen und grundlegend nachzubessern.
"Im Europaparlament scheint es nach jetzigem Stand eine knappe Mehrheit für eine Änderung der Entwaldungsverordnung zu geben. Diese muss im Sinne der Handwerksbetriebe und ihrer Beschäftigten genutzt werden. Die Verordnung soll sicherstellen, dass inner- und außereuropäische relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Zu diesem Zweck verpflichtet es Unternehmen, Geolokalisierungsdaten vorzulegen und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Auch ein gutes Ziel rechtfertigt nicht Mittel und Instrumente, die einfach an der Realität vorbeigehen."
Quelle: ZDH
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