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EH-55 Neubauförderung: Ab 16. Dezember beantragen

Betriebsführung

Der Starttermin steht fest: Die EH-55-Neubauförderung für Effizienzhäuser kann ab 16. Dezember bei der KfW beantragt werden. 800 Millionen Euro stehen für baureife Projekte bereit.

Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet am 16. Dezember 2025. Bauvorhaben, für die es schon eine Baugenehmigung gibt, werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert, meldet das Bundesbauministerium. Die Förderung endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. 800 Millionen Euro stehen bereit. "Tausende baureife Projekte erhalten so die Chance, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu werden", sagt Bundesbauministerin Verena Hubertz. 

Aktuell würden sich rund 760.000 Wohnungen im sogenannten Bauüberhang befinden. Es liegen zwar Planungen und Baugenehmigungen vor, sie wurden jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt. Diese Reserve soll das Förderprogramm aktivieren. 

Die Details 

✔️Förderfähig ist der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden. 

✔️ Kommunen können einen Zuschuss von fünf Prozent erhalten.

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✔️ Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein.

✔️ Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen.

✔️ Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse sind förderfähig.

✔️ Wichtig: Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf aber noch nicht begonnen worden sein.

Zinsen und Laufzeit:

✔️ Der Zinssatz wird ab dem 16. Dezember auf den Seiten der KfW abrufbar sein.

✔️ Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre.

✔️ Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal zehn Jahre.

✔️ Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt.

✔️ Der Kreditbetrag muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden.   

Quelle: Bundesbauministerium; KfW

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Text: / handwerksblatt.de

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