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HWK Trier | Dezember 2025
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bau darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. (Foto: © gehapromo/123RF.com)
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Dezember 2025
Bauherren können ab heute Anträge für die befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung des Bundes stellen. Die Zinsen für die KfW-Darlehen liegen deutlich unter Marktniveau.
Ab sofort (16. Dezember) können Bauherren Anträge für die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung des Bundes stellen. Unterstützt werden baureife Wohnungsbauprojekte im Effizienzhausstandard 55, sofern sie vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der staatlichen KfW-Bank.
Zum Start liegt der effektive Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung bei 2,84 Prozent. Annuitätendarlehen mit zehn Jahren Laufzeit und ebenfalls zehn Jahren Zinsbindung werden zu rund 1,94 Prozent effektiv angeboten. Damit liegen die Konditionen laut Bundesbauministerium deutlich unter dem aktuellen Marktniveau.
Mit dem neuen Programm will die Bundesregierung insbesondere genehmigte, aber bislang nicht realisierte Bauvorhaben aktivieren. "Wir investieren nun 800 Millionen Euro, damit die Branche loslegen kann und Wohnraum entsteht, der nicht nur klimafreundlicher, sondern auch bezahlbarer ist", erklärte Bundesbauministerin Verena Hubertz. Die Förderung setze einen wichtigen Anreiz, nach erteilter Baugenehmigung tatsächlich mit dem Bau zu beginnen.
Gefördert werden Neubauten oder der Ersterwerb von Wohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit. Kommunen können zusätzlich einen Zuschuss von fünf Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gebäude im Effizienzhausstandard 55 errichtet werden und ihre Wärmeversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.
Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse.
✔️ Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bau darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
✔️ Die Fördermittel werden einmalig bereitgestellt und sind begrenzt.
✔️ Der Kredit muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden, eine Verlängerung der Abruffrist auf bis zu 24 Monate ist möglich.
✔️ Das Programm endet, sobald die Mittel ausgeschöpft sind.
Begleitend zur neuen Förderung wurden laut Ministerium auch die Zinskonditionen bestehender Programme verbessert. Zudem seien die Förderbedingungen bei den Programmen "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" und "Jung kauft alt" angepasst worden, um einen größeren Kreis von Bauvorhaben zu erreichen.
Weitere Informationen und Antragsdetails auf der Website der KfW für Wohngebäude (279/289); Nichtwohngebäude (299) und Kommunen (498/499).
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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