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Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber: Eine Überprüfung soll reichen

Betriebsführung

Arbeitgeber, die Arbeitnehmern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, müssen den Führerschein kontrollieren. Momentan ist unklar, wie oft und in welchen Abständen kontrolliert werden muss. Der Bundesrat will Rechtssicherheit schaffen.

Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, egal ob dauerhaft oder gelegentlich, bleiben Halter des Fahrzeugs. Sie müssen deshalb überprüfen, ob die betroffenen Angestellten eine gültige Fahrerlaubnis haben. Um Strafen zu verhindern, müssen sie die Führerscheine im Original kontrollieren. Auch, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, ist das wichtig.

Wie oft sie die Kontrolle nach der einmaligen Vorlage des Führerscheins wiederholen müssen, regelt der Paragraf (§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis) allerdings nicht. Was aber, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zwischenzeitlich den Führerschein (vorübergehend) abgeben musste? 

Der Bundesrat will jetzt Klarheit für Arbeitgeber schaffen und gesetzlich festschreiben, dass Unternehmen, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen". 

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Im Gesetzentwurf heißt es: "Je größer der zeitliche Abstand zwischen der Prüfung des Führerscheins und der Nutzung des Fahrzeugs ist, umso größer ist theoretisch das Risiko, dass dem Arbeitnehmer im Zeitraum seit der letzten Überprüfung die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dass gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wurde oder sein Führerschein in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt wurde. Unklar ist, ob sich der Arbeitgeber in dieser Konstellation in regelmäßigen Abständen vergewissern muss, dass der Arbeitnehmer weiter zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist. Zu dieser Frage gibt es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung."

Mit der neuen Regelung, würden sich Kontroll- und Dokumentationsaufwände für Arbeitgeber deutlich reduzieren, heißt es weiter. 

Quelle: Deutscher Bundestag

Bis dahin empfiehlt die Handwerkskammer Heilbronn:

  • Führerscheine aller Fahrzeugnutzer mindestens zweimal pro Jahr kontrollieren.
  • Einsicht in die Originaldokumente nehmen. Kopien reichen nicht aus.
  • Nur umgeschriebene oder EU-Führerscheine akzeptieren.
  • Die Kontrolle schriftlich dokumentieren (zum Beispiel anhand einer Fahrzeugnutzerliste).
  • Das exakte Datum der Kontrolle erfassen und diese durch Unterschrift der Fahrzeugnutzer bestätigen lassen.
  • Dokumente mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Außerdem prüfen: Führerscheinklasse und eventuell bestehende Beschränkungen.
  • Per Dienstanweisung Mitarbeiter mit Auflagen und Beschränkungen auffordern, diese einzuhalten. 

Quelle: HWK Heilbronn

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Text: / handwerksblatt.de

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