Investitionsbooster: Super-Abschreibung für Unternehmen kommt
Steuerentlastung für Unternehmen: Sie können jetzt ihre Investitionen degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben. Der Bundesrat hat dem Investitionssofortprogramm zugestimmt.
Steuerliche Entlastungen für Unternehmen in Milliardenhöhe kommen: Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 11. Juli einstimmig dem Investitionssofortprogramm für die Wirtschaft zustimmt. Das soll Arbeitsplätze sichern und Wachstum schaffen.
Das Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße in Berlin. Foto: © BundesratFür Unternehmen und Betriebe bedeutet der Investitionsbooster, dass sie ihre Ausgaben für Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge und Geräte ("bewegliche Wirtschaftsgüter") degressiv mit bis zu 30 Prozent jährlich von der Steuer abschreiben können. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt befristet für Investitionen bis Ende 2027, also in diesem und in den nächsten zwei Jahren.
Durch die geringere Steuerlast haben die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen zur Verfügung, heißt es in der Gesetzesbegründung. Sie haben also einen spürbaren Liquiditätsvorteil.
Körperschaftsteuer sinkt erst ab 2028
Nach dem Auslaufen des Investitionsboosters, konkret ab 2028, soll schrittweise die Körperschaftsteuer sinken - von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.
Erleichterung für Personengesellschaften
Das Gesetz sieht auch eine Erleichterung für Personengesellschaften vor. So sinkt der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 (Thesaurierungssteuersatz).
Elektromobilität in Unternehmen
Foto: © standrets/123RF.comGefördert wird auch die E-Mobilität in Unternehmen. Für neue und reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 als Dienstwagen angeschafft werden, gibt es eine besonders hohe Abschreibung von 75 Prozent. Die Preisobergrenze wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht (Bruttolistenpreis).
Das soll die Anschaffung von E-Fahrzeugen explizit für alle Unternehmen, auch KMU, attraktiver machen und die Umstellung auf umweltfreundliche Mobilität unterstützen.
Im Jahr nach dem Kauf lassen sich noch zehn Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent.
Forschungsförderung für KMU
Zudem wird die Forschungszulage ausgeweitet, indem die Bemessungsgrundlage erhöht und die förderfähigen Aufwendungen vereinfacht werden. Das soll es mittelständischen Unternehmen erleichtern, in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Maßgebliche Kriterien bei der Forschungszulage sind die Bemessungsgrundlage und der Fördersatz, so das Bundesfinanzministerium. Im Zeitraum von 2026 bis 2030 wird bei der steuerlichen Forschungszulage die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von zehn Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro angehoben.
Weiter heißt es: "Um bürokratiearm die Anhebung des Fördersatzes zu erreichen, werden die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Dabei werden die Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt. Dadurch vereinfacht sich das Verfahren deutlich."
Entlastung für Länder und Kommunen
Nach intensiven Verhandlungen sollen die Steuerausfälle bei Ländern und Kommunen von fast 50 Milliarden Euro sollen kompensiert werden. 100 Prozent Entlastung soll es für die Kommunen, 50 Prozent für die Länder geben.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Reaktion des Handwerks:
ZDH-Präsident Jörg Dittrich Foto: © ZDH/Henning SchachtJörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), wertet das Investitionsprogramm als ein starkes Signal. Es schafffe "ein solides Fundament für den wirtschaftlichen Hochlauf und die Stabilisierung des Standorts", so Dittrich.
"Dass Bundestag und Bundesrat ohne den Umweg über den Vermittlungsausschuss grünes Licht gegeben haben, zeigt politische Handlungsfähigkeit und den klaren politischen Willen zum Aufbruch."
Pluspunkte aus Sicht von Handwerksbetrieben:
- Schnellere Abschreibungen,
- steuerliche Entlastungen,
- darunter vor allem eine bessere Thesaurierungsregel für Personenunternehmen, die rund drei Viertel der deutschen Handwerksbetriebe ausmachen. "Wer Gewinne im Betrieb belässt und diese reinvestiert, wird künftig steuerlich spürbar entlastet", sagt der ZDH-Präsident.
Auch dass der Gesetzgebungsprozesses so schnell abgeschlossen wurde, lasse erkennen, dass Bund, Länder und Kommunen die Wirtschaftswende als gemeinsame Aufgabe verstehen. Das sein ein gutes und wichtiges Zeichen, betont Jörg Dittrich.
Das Handwerk fordert zügig weitere politische Maßnahmen:
- Strukturreformen,
- spürbare Entlastungen und
- einen Sozialstaat, der Betriebe und ihre Beschäftigten nicht überfordert, sondern stärkt.
- Außerdem Bürokratieabbau und
- verlässliche Rahmenbedingungen.
Bei der Stromsteuer habe die Politik Vertrauen verspielt
Beim Thema Stromsteuer habe die Politik zuletzt Vertrauen verspielt, betont Dittrich. "Planungssicherheit für Investitions- und Personalentscheidungen von Betrieben entsteht aber nur durch Verlässlichkeit von politischen Zusagen und Entscheidungen. Die Absenkung der Stromsteuer für alle gewerblichen Betriebe bleibt eine klare Forderung. Wer den Standort Deutschland zukunftsfest machen will, muss entschlossen und verlässlich handeln und dabei die Leistungskraft des Handwerks und Mittelstandes im Blick behalten. Das Handwerk ist bereit, seinen Teil zu leisten."
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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