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Degressive Abschreibung: Vorteile für Handwerksbetriebe

Betriebsführung

Seit Juli 2025 können Handwerksbetriebe Investitionen degressiv abschreiben. Was bedeutet das, welche Vorteile bringt es – und wie funktioniert es?

Mit dem "Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum", dem sogenannten Investitionsbooster, hat der Gesetzgeber im Juli die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen deutlich verbessert. Handwerksbetriebe können Investitionen in das Anlagevermögen degressiv mit bis zu 30 Prozent der Investitionssumme pro Jahr abschreiben.

Das gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter: für Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ausgenommen sind Elektrofahrzeuge: Für sie gibt es einen degressiven Abschreibungssatz von 75 Prozent. Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist für alle Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 zulässig. Eine lineare Abschreibung ist auch weiterhin möglich. Unternehmen entscheiden selbst, ob für sie die lineare oder die degressive AfA sinnvoller ist.

Unterschied zur linearen Abschreibung


Die Höhe der Abschreibungsbeträge hängt von der Nutzungsdauer des Investitionsguts ab. Die normale Nutzungsdauer richtet sich nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Sie gilt gleichermaßen für die lineare wie auch für die degressive Abschreibung.

Bei der linearen Abschreibung werden die Netto-Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Man schreibt jedes Jahr denselben Betrag ab.

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Bei der degressiven Abschreibung wird der abzuschreibende Betrag von Jahr zu Jahr kleiner. Am Anfang kann man von den Anschaffungskosten den dreifachen Wert der linearen AfA abschreiben, maximal jedoch 30 Prozent. In den Folgejahren ergibt sich der Abschreibungsbetrag aus dem jeweiligen Restbuchwert des Vorjahres. Die Folge: Anfangs fallen die Abschreibungen deutlich höher aus als bei der linearen AfA. In den Folgejahren sinken sie immer weiter.

Das Sinken der degressiven Abschreibungswerte ist jedoch kein Problem: Paragraf 7 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes erlaubt einen einmaligen Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung. Den Wechsel nimmt man idealerweise in dem Jahr vor, in dem die lineare Abschreibung auf den Restwert mindestens genauso hoch ist wie bei der degressiven Methode. Danach schreibt man den verbleibenden Buchwert linear über die verbleibenden Nutzungsjahre ab.

Wichtig: Berechnet wird die Abschreibung auf die Netto-Anschaffungskosten. Die Umsatzsteuer kann direkt bei der Anschaffung als Vorsteuer geltend gemacht werden. Nur von der Umsatzsteuer befreite Kleinunternehmer schreiben die Brutto-Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer ab.

Vorteile der degressiven Abschreibung


Die Berechnung der linearen Abschreibung ist zwar einfacher, doch die degressive Methode bietet Vorteile: Die höheren Abschreibungen in den ersten Jahren verringern den zu versteuernden Gewinn stärker als die lineare AfA. Mit dem späteren Wechsel zur linearen Abschreibung nutzen Unternehmen dann ab diesem Zeitpunkt wieder deren Vorteile.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Der Handwerksbetrieb schafft im Januar 2026 eine neue Maschine an, mit einer neunjährigen Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle. Die Maschine kostet 150.000 Euro netto.

Fall 1 mit linearer Abschreibung 


Aus der Nutzungsdauer ergibt sich der jährliche Abschreibungssatz: Abschreibungssatz = 1/Nutzungsdauer. In diesem Beispiel: 1/9 = 11,11 Prozent.

Aus dem Abschreibungssatz folgt der jährliche Abschreibungsbetrag: 11,11 Prozent von 150.000 Euro = 16.666,67 Euro. Diesen Betrag kann der Betrieb jedes Jahr von 2026 bis 2034 abschreiben.

Fall 2 mit degressiver Abschreibung


Der degressive Abschreibungssatz beträgt das Dreifache des linearen Satzes, maximal jedoch 30 Prozent.

In dem Beispiel beträgt der dreifache lineare AfA-Satz 33,33 Prozent (= 3 × 11,11 Prozent). Das liegt über dem Höchstwert von 30 Prozent, daher ist der Abschreibungssatz auf 30 Prozent begrenzt.

Im ersten Jahr schreibt das Unternehmen 30 Prozent von 150.000 Euro Anschaffungskosten ab, also 45.000 Euro. Im zweiten Jahr sind es 31.500 Euro (= 30 Prozent von 105.000 Euro Restbuchwert). Im dritten Jahr sinkt die Abschreibung auf 22.050 Euro (30 Prozent von 73.500 Euro Restbuchwert).

Im Jahr 2031 liegt der Restbuchwert bei 17.647 Euro. Blieben Sie im Jahr 2032 bei der degressiven Methode, könnten Sie noch 5.249 Euro abschreiben. Daher ist ein Wechsel zur linearen Methode sinnvoll: Sie schreiben den Restbuchwert in den letzten drei Jahren gleichmäßig mit jeweils 5.882 Euro ab.

Vergleich 


Das Beispiel macht den Vorteil der degressiven Methode deutlich. Linear würden Sie in den ersten drei Jahren 50.000 Euro abschreiben. Degressiv ist es fast das Doppelte: 98.550 Euro

Wichtig zur BerechnungAbschreibungen werden monatsgenau berechnet. In dem Beispiel wurde zur Vereinfachung mit einer Investition im Januar 2026 gerechnet, also mit vollen zwölf Monaten im Anschaffungsjahr und einer Nutzungsdauer bis Dezember 2034. Investiert man jedoch zum Beispiel im Oktober 2025, dann kann man in dem Jahr nur drei Zwölftel des jährlichen Abschreibungsbetrags ansetzen, die ­übrigen neun Zwölftel würden sich in das Jahr 2026 verschieben. Da diese Regel für beide AfA-Methoden gilt, ändert das nichts am Ergebnis.

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Text: / handwerksblatt.de

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