Energieintensive Handwerksbetriebe, wie zum Beispiel Tischler, sollen bei den Energiekosten entlastet werden.

Energieintensive Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerkes, wie zum Beispiel Tischler, sollen bei den Energiekosten entlastet werden. Friseursalons aber nicht. (Foto: © amh-online.de)

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Entlastung bei Energiepreisen: Handwerk spricht von "Vertrauensbruch"

Betriebsführung

Die Bundesregierung hat die Senkung der Stromsteuer ab 2026 beschlossen. Aber nicht für alle Unternehmen. Das Handwerk warnt die Politik vor einem Vertrauensverlust.

Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 verschiedene Maßnahmen für niedrigere Energiepreise beschlossen: Die Senkung der Stromsteuer und Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten

Mit der Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes - beispielsweise Schreiner, Bäcker oder Bauunternehmen sowie die Industrie - und der Land- und Forstwirtschaft ab 1. Januar 2026 nur die bis auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkte Stromsteuer zahlen. Etwa 600.000 Unternehmen profitieren laut Bundesregierung davon.

Handwerk erwartet Anpassungen

Aber eben nicht alle Unternehmen, wie das Handwerk scharf kritisiert. Handwerkspräsident Jörg Dittrich spricht von einem "massiven Vertrauensbruch".  Das gehe einher mit einem "Verlust in die Verlässlichkeit politischer Versprechen".

Das Handwerk erwarte, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt wird, dass das Versprechen der Senkung der Stromsteuer für alle eingelöst wird. ZDH-Präsident Dittrich weiter: "Das als Trostpflaster kommunizierte Vorhaben, Entlastungen bei ausreichenden Haushaltsspielräumen nachzuholen, wirkt angesichts der akuten Haushaltslage unglaubwürdig."

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Energieintensive Handwerksbranchen wie die Textilreinigung, Kfz-Werkstätten oder das Friseurhandwerk werden nicht entlastet, weil sie nicht zum produzierenden Gewerbe zählen. 

Entlastung bei den Netzentgelten

Weiter ist vorgesehen, dass die Übertragungsnetzbetreiber einen Zuschuss zu den Netzentgelten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Das soll Unternehmen und Verbraucher entlasten. Familien zum Beispiel mit etwa 100 Euro im Jahr.

Kritik daran kommt unter anderem von den Verbraucherzentralen: "In manchen Regionen werden Verbraucherinnen und Verbraucher von den Zuschüssen kaum etwas im Geldbeutel merken", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage kommt ebenfalls - wie bereits am 6. August beschlossen. Diese Maßnahme soll Familien um rund 50 Euro im Jahr entlasten.

Zitate:

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: "Durch niedrigere Energiepreise sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland. Das hat für mich oberste Priorität. Wir senken die Energiepreise deshalb im ersten Schritt so, dass mehr als 600.000 produzierende Betriebe von der Schreinerei bis zum Industrieunternehmen spürbar entlastet werden."

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: "Gute Nachrichten für alle – Unternehmen wie Verbraucher: Ab dem kommenden Jahr senken wir die Stromkosten um 6,5 Milliarden Euro pro Jahr – in den nächsten vier Jahren um insgesamt 26 Milliarden Euro."

So werden die Maßnahmen finanziert: 

1. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft gesenkt.

Für 2026 sind zunächst Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, ab 2027 in voller Höhe von drei Milliarden Euro jährlich eingeplant.

2. Alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher erhalten eine Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten.

Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 6,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Für die nächsten vier Jahre stehen insgesamt 26 Milliarden Euro im KTF für die Senkung der Strompreise zur Verfügung.

3. Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet.

Dazu wird zunächst das Gasspeicherumlagenkonto Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen. Ab 2026 wird die Umlage nicht mehr erhoben.

Quellen: Bundesregierung; ZDH; Verbraucherzentrale Bundesverband

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Text: / handwerksblatt.de

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